Arachin — Blatt 2b
1nur folgert er hinsichtlich eines Nichtjuden und hinsichtlich seines Nächsten aus einem Schriftworte, somit bleiben zwei zurück, von denen eines deutet: sein Opfer, nicht aber das Opfer seines Vaters, und eines alle Beteiligten hinsichtlich des Stützens einschließt. —
2Wofür verwendet R. Jehuda [die Worte:] umtauschen wird er umtauschen!? — Diese verwendet er zur Einschließung des Weibes. Es wird nämlich gelehrt: Da die ganze Schriftstelle in männlicher Fassung gehalten ist, wo finden wir [einen Anhalt] auch das Weib einzuschließen? Es heißt: umtauschen wird er umtauschen. —
3Und die Rabbanan!? — [Es heißt:] wenn [umtauschen]. — Und R. Jehuda!? — Er verwendet das wenn nicht zur Schriftforschung.
4«Jeder ist zur Festhütte verpflichtet.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Minderjährigen ein, der seiner Mutter nicht mehr benötigt. Wir haben nämlich gelernt: Ein Minderjähriger, der seiner Mutter nicht mehr benötigt, ist zur Festhütte verpflichtet. —
5«Jeder ist zum Feststrauße verpflichtet.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Minderjährigen ein, der [den Feststrauß] zu schütteln versteht. Wir haben nämlich gelernt: Ein Minderjähriger, der [den Feststrauß] zu schütteln versteht, ist zum Feststrauße verpflichtet.
6«Jeder ist zu den Çiçith verpflichtet.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Minderjährigen ein, der sich in die Çiçith zu hüllen versteht. Es wird nämlich gelehrt: Ein Minderjähriger, der sich in die Çiçith zu hüllen versteht, ist zu den Çiçith verpflichtet. —
7«Jeder ist zu den Tephillin verpflichtet.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Minderjährigen ein, der die Tephillin zu verwahren versteht. Es wird nämlich gelehrt: Einem Minderjährigen, der die Tephillin zu verwahren versteht, kaufe der Vater Tephillin. —
8«Jeder ist zum Erscheinen verpflichtet.» Was schließt dies ein? — Dies schließt den Halbsklaven ein.
9Nach Rabina aber, welcher sagt, der Halbsklave sei vom Erscheinen befreit, schließt dies den ein, der am ersten Tage lahm war und am zweiten Tage normal wurde. —
10Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, sie alle seien ein Ersatz für einander, was aber schließt dies nach demjenigen ein, welcher sagt, sie seien alle ein Ersatz für den ersten!? —
11Dies schließt den auf einem Auge Blinden ein, gegen die Ansicht des Autors der folgenden Lehre:
12R. Joḥanan b. Dahabaj sagte im Namen R. Jehudas: Der Blinde auf einem Auge ist vom Erscheinen frei, denn es heißt ‘sehen’ und ‘gesehen werden’; wie er sehen kommt, so muß man auch erscheinen: wie sehen mit beiden Augen, ebenso erscheinen mit beiden Augen.
13Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich schließt dies den Halbsklaven ein, wenn du aber einen Einwand erhebst nach der Ansicht Rabinas, so ist dies kein Einwand, denn das eine gilt nach der ersten Fassung der Lehre und das andre nach der letzten Fassung der Lehre.
14Wir haben nämlich gelernt: Der Halbsklave diene einen Tag seinem Herrn und einen Tag sich selber — so die Schule Hillels.
15Die Schule Šammajs sprach zu ihnen: Ihr habt allerdings eine Vorsorge für seinen Herrn getroffen, ihr habt aber keine Vorsorge getroffen für ihn: er kann keine Sklavin heiraten und er kann keine Freie heiraten, und wollte er [die Heirat] ganz unterlassen, so ist ja die Welt zur Fortpflanzung erschaffen worden, wie es heißt: nicht zur Einöde hat er sie geschaffen, zum Wohnen vielmehr gebildet.
16Als vorsorgende Institution zwinge man vielmehr seinen Herrn, ihn zum Freien zu machen, und dieser schreibe ihm einen Schuldschein über die Hälfte seines Wertes. Da trat die Schule Hillels zurück und lehrte wie die Schule Šammajs.
17«Jeder ist zum Posaunenblasen verpflichtet.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Minderjährigen ein, der zur Angewöhnung herangewachsen ist. Wir haben nämlich gelernt: Man hindere Kinder nicht, wenn sie am Feste blasen. —
18«Jeder ist zum Lesen der Esterrolle verpflichtet. Jeder ist zum Vorlesen der Esterrolle zulässig.» Was schließt dies ein? —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.