Arachin — Blatt 3a

1Dies schließt Weiber ein, nach R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, Weiber seien zum Lesen der Esterrolle verpflichtet, denn auch sie waren bei diesem Wunder einbegriffen.

2«Jeder ist zum gemeinsamen Tischsegen verpflichtet.» Was schließt dies ein? — Dies schließt Weiber und Sklaven ein, denn es wird gelehrt: Weiber schließen sich zum Tischsegen besonders zusammen und Sklaven schließen sich besonders zusammen. —

3«Jeder wird zum gemeinsamen Tischsegen angeschlossen.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Minderjährigen ein, der versteht, wen man preist. R. Naḥman sagte nämlich: Versteht er, wen man preist, so wird er zum gemeinsamen Tischsegen mitgerechnet. —

4«Jeder ist durch den Fluß verunreinigend.» Was schließt dies ein? — Dies schließt ein eintägiges Kind ein. Es wird nämlich gelehrt: Mann, wozu heißt es jeder Mann? Dies schließt ein eintägiges Kind ein, daß es nämlich durch Fluß verunreinigend ist — so R. Jehuda.

5R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagt, dies sei nicht nötig; es heißt: den Flußbehafteten, ob Mann oder Weib; ob Mann, was nur Mann ist, ob Kind oder Erwachsener; oder Weib, was nur Weib ist, ob Kind oder Erwachsene. — Wozu heißt es demnach jeder Mann? — Die Tora gebraucht die übliche Redewendung der Menschen. —

6«Jeder ist verunreinigungsfähig durch einen Leichenunreinen.» Was schließt dies ein? — Dies schließt ein Kind ein; man könnte glauben, [es heißt:] ein Mann, der sich verunreinigt und sich nicht reinigt, nur ein Mann und nicht ein Kind, so heißt es: und für die Seelen, die da waren. —

7Was schließt demnach [das Wort] Mann aus? — Dies schließt einen Minderjährigen von der Ausrottung aus. —

8«Jeder verunreinigt durch Aussatz.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Minderjährigen ein. Man könnte glauben, es heißt: ein aussätziger Mann, nur ein Mann und kein Minderjähriger, so lehrt er uns. —

9Vielleicht ist dem auch so!? — Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches, wer es auch ist. —

10Wieso heißt es demnach Mann!? — Wegen der folgenden Lehre: Mann, ich weiß dies nur von einem Manne, woher dies von einem Weibe? Wenn es heißt: und der Aussätzige, so sind es zwei,

11und da demnach [das Wort] Mann nicht nötig ist, so beziehe man es auf das folgende: der Mann entblöße [das Haar] und zerreiße [die Kleider], nicht aber entblöße und zerreiße das Weib. —

12«Jeder besichtige die Aussatzmale; jeder ist zulässig, die Aussatzmale zu besichtigen.» Was schließt dies ein? — Dies schließt den ein, der in diesen und in ihren Namen nicht kundig ist. —

13Der Meister sagte ja aber, wer in diesen und in ihren Namen nicht kundig ist, dürfe die Aussatzmale nicht besichtigen!? Rabina erwiderte: Das ist kein Einwand; eines wenn man ihm erklärt, und er es versteht, und eines, wenn man ihm erklärt, und er es nicht versteht. —

14«Jeder ist zur Heiligung zulässig.» Was schließt dies ein? — Nach R. Jehuda schließt dies einen Minderjährigen ein und nach den Rabbanan schließt dies ein Weib ein. Wir haben nämlich gelernt: Jeder ist zur Heiligung zulässig, ausgenommen der Taube, der Blöde und der Minderjährige; nach R. Jehuda ist der Minderjährige zulässig, ein Weib aber und ein Zwitter unzulässig. —

15«Jeder ist zum Besprengen zulässig.» Was schließt dies ein? — Dies schließt einen Unbeschnittenen ein. Dies nach R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagte, wenn ein Unbeschnittener besprengt hat, sei die Besprengung gültig. —

16«Jeder darf schlachten.» Was schließt dies ein? — Einmal schließt dies einen Samaritaner ein, und einmal schließt dies einen abtrünnigen Jisraéliten ein. —

17«Jeder kann zwingen, [mit ihm] nach dem Jisraéllande zu ziehen.» Was schließt dies ein? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.