Arachin — Blatt 30a

1R. A͑nan aber hatte jene Barajtha nicht gehört, und auch aus der Lehre Šemuéls ist nicht zu entnehmen, daß es nicht verkauft und das Geld zurückzugeben sei; vielleicht ist es nicht verkauft und das Geld ein Geschenk, wie dies auch bei der Antrauung einer Schwester der Fall ist. Es wurde nämlich gelehrt: Wenn jemand sich seine Schwester angetraut hat, so ist, wie Rabh sagt, das Geld zurückzugeben, und wie Šemuél sagt, das Geld ein Geschenk.

2Abajje sprach zu R. Joseph: Was veranlaßt dich, den Käufer zu maßregeln, sollte man doch den Verkäufer maßregeln!?

3Dieser erwiderte: Nicht die Maus hat gestohlen, sondern das Loch hat gestohlen. — Woher hätte das Loch, wenn die Maus nicht wäre!? — Es ist einleuchtend, daß man den maßregle, bei dem das Verbotene sich befindet.

4WAR DARUNTER EIN JAHR DES KORNBRANDES &C. Wenn es mitgezählt wird, falls er es brachliegen läßt, um wieviel mehr, wenn er es aufrodet!? —

5Vom Aufroden ist dies zu lehren nötig; man könnte glauben, man sage zu ihm: bezahle ihm [das Aufroden], und er gehe, so lehrt er uns.

6R. ELIE͑ZER SAGTE: HAT ER ES IHM VERKAUFT &C. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagte: Woher, daß, wenn er es ihm vor Neujahr voll mit Frucht verkauft hat, er zu ihm nicht sagen kann: gib es mir so, wie ich es dir gegeben habe? Es heißt: nach der Zahl der Jahre des Ertrages soll er es dir verkaufen; zuweilen genießt jemand drei Ernten in zwei Jahren

7WENN ER ES AN EINEN FÜR EINE MINE, UND DIESER ES AN EINEN ANDEREN FÜR ZWEIHUNDERT ZUZ VERKAUFT HAT, SO HAT ER NUR MIT DEM ERSTEN ABZURECHNEN, DENN ES HEISST: mit dem Manne, an den er es verkauft hat.

8WENN ER ES AN EINEN FÜR ZWEIHUNDERT ZUZ, UND DIESER ES AN EINEN ANDEREN FÜR EINE MINE VERKAUFT HAT, SO HAT ER NUR MIT DEM ANDEREN ABZURECHNEN, DENN ES HEISST: er rechne die Jahre seit seinem Verkaufe ab und gebe den Überschuß zurück dem Manne, DEM MANNE, DER ES IM BESITZ HATTE.

9MAN DARF NICHT EIN ENTFERNTES VERKAUFEN UND EIN NAHES EINLÖSEN, EIN SCHLECHTES [VERKAUFEN] UND EIN GUTES EINLÖSEN, AUCH NICHT BORGEN UND EINLÖSEN, NOCH IN HÄLFTEN EINLÖSEN; BEIM HEILIGEN IST DIES ALLES ERLAUBT. HIERBEI IST ES BEI PROFANEM STRENGER ALS BEIM HEILIGEN.

10GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß er, wenn er es an einen für eine Mine, und dieser es an einen anderen für zweihundert Zuz verkauft hat, nur mit dem ersten abzurechnen hat? Es heißt: mit dem Manne, an den er es verkauft hat. Woher, daß er,

11wenn er es an einen für zweihundert Zuz und dieser es an einen anderen für eine Mine verkauft hat, nur mit dem anderen abzurechnen hat? Es heißt: dem Manne, dem Manne, der es im Besitze hatte — so Rabbi.

12R. Dostaj b. Jehuda sagte: Woher, daß er, wenn er es ihm für eine Mine verkauft und dieser es melioriert hat, sodaß es zweihundert [Zuz] wert ist, nur eine Mine zu verrechnen habe? Es heißt: er gebe den Überschuß zurück, den Überschuß, der in seiner Hand.

13Woher, daß er, wenn er es ihm für zweihundert Zuz verkauft hat und es schlechter geworden, sodaß es nur eine Mine wert ist, nur eine Mine zu verrechnen habe? Es heißt: er gebe den Überschuß zurück, den Überschuß, der im Grundstücke. —

14Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? — Wenn es im Werte gestiegen, gesunken und wieder gestiegen ist. —

15Woher, daß erleichternd [zu verrechnen ist], vielleicht erschwerend!? —

16Dies ist nicht einleuchtend, denn es ist durch [das Wort] Auslösung vom hebräischen Sklaven zu folgern. — Woher dies von diesem? —

17Es wird gelehrt: Woher, daß, wenn er für eine Mine verkauft worden war, dann zugenommen hat und zweihundert [Zuz] wert ist, nur eine Mine zu verrechnen ist? Es heißt: von seinem Kaufgelde.

18Woher, daß, wenn er für zweihundert verkauft worden war und abgenommen hat und nur eine Mine wert ist, nur eine Mine zu verrechnen ist? Es heißt: entsprechend seinen Jahren.

19Ich weiß dies nur von einem hebräischen Sklaven, der an einen Nichtjuden verkauft worden ist, daß er ausgelöst wird und die Oberhand hat, woher dies von einem, der an einen Jisraéliten verkauft worden ist? Es heißt zweimal Löhner, als Wortanalogie.

20Einst sagte Abajje:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.