Arachin — Blatt 32a
1Da Hillel es anzuordnen nötig hatte, daß die gezwungene Zahlung als Zahlung gelte, so gilt wohl sonst die gezwungene Zahlung nicht als Zahlung.
2R. Papa, nach andren R. Aši, wandte ein: Vielleicht brauchte Hillel es anzuordnen nur für den Fall, wenn es in seiner Abwesenheit erfolgt, in seiner Anwesenheit aber ist die Zahlung gültig, ob willig oder gezwungen!?
3Manche lesen: Raba sagte: Aus der Anordnung Hillels ist zu entnehmen, daß, wenn jemand gesagt hat: da ist dein Scheidebrief mit der Bedingung, daß du mir zweihundert Zuz gibst, und sie sie ihm gegeben hat, das Geben gültig sei, einerlei ob willig oder gezwungen. Hillel brauchte dies anzuordnen nur für den Fall. wenn es in seiner Abwesenheit erfolgt, in seiner Anwesenheit aber ist die Zahlung gültig, ob willig oder gezwungen.
4R. Papa, nach andren R. Šimi b. Aši, wandte ein: Vielleicht sowohl in seiner Anwesenheit als auch in seiner Abwesenheit nur willig und nicht gezwungen, nur ordnete Hillel das an, was dann erforderlich war!?
5ALLES, WAS SICH INNERHALB DER MAUER BEFINDET, GLEICHT DEN HÄUSERN DER UMMAUERTEN STADT, AUSGENOMMEN DIE FELDER; R. MEÍR SAGT, AUCH DIE FELDER. EIN IN DER MAUER EINGEBAUTES HAUS GLEICHT, WIE R. JEHUDA SAGT, NICHT DEN HÄUSERN EINER UMMAUERTEN STADT; R. ŠIMO͑N SAGT, DIE ÄUSSERE WAND SEI SEINE [UMRINGENDE] MAUER.
6GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Haus, ich weiß dies nur von einem Hause, woher, daß auch Kelterräume, Badehäuser, Verschlage, Taubenschläge, Gruben, Graben und Höhlen einbegriffen sind? Es heißt: die in der Stadt. Man könnte glauben, auch Felder seien einbegriffen, so heißt es Haus — so R. Jehuda.
7R. Meír sagte: Haus, ich weiß dies nur von einem Hause, woher, daß auch Kelterräume, Badehäuser, Verschlage, Taubenschläge, Gruben, Graben, Höhlen und sogar Felder einbegriffen sind? Es heißt: die in der Stadt. —
8Es heißt ja aber Haus!? R. Ḥisda erwiderte im Namen R. Qaṭṭinas: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines Kieshügels oder einer Tiefung. Es wird auch gelehrt: Kieshügel und Tiefung gleichen, wie R. Meír sagt, Häusern, und wie R. Jehuda sagt, Feldern.
9DAS IN DER MAUER EINGEBAUTE HAUS GLEICHT, WIE R. JEHUDA SAGT, NICHT DEN HÄUSERN EINER UMMAUERTEN STADT &C. R. Joḥanan sagte: Beide legen ein und denselben Schriftvers aus: Und sie ließ sie an einem Seile durch das Fenster hinunter, denn ihr Haus war in der Wand der Mauer, sodaß sie in der Mauer wohnte. R. Šimo͑n hält sich an den einfachen Sinn des Schriftverses; R. Jehuda aber erklärt: sie in der Mauer wohnte, nicht aber in der von der Mauer umgebenen Stadt.
10EINE STADT, BEI DER DIE HAUSDÄCHER IHRE MAUER BILDEN, UND DIE NICHT IN DEN TAGEN JEHOŠUA͑S, DES SOHNES NUNS, MIT EINER MAUER UMGEBEN WAR, GILT NICHT ALS UMMAUERTE STADT, ALS HÄUSER EINER UMMAUERTEN STADT GELTEN SIE, WENN DIESE DREI HÖFE MIT JE ZWEI HÄUSERN HAT, UND IN DEN TAGEN JEHOŠUA͑S, DES SOHNES NUNS, MIT EINER MAUER UMGEBEN WAR, BEISPIELSWEISE DAS ALTE QAÇRA BEI SEPPHORIS, ḤAQRA BEI GUŠ ḤALAB, DAS ALTE JOTAPATA, GAMLA, GEDUD, ḤADID, ONO, JERUŠALEM UND IHRESGLEICHEN.
11GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Eine Mauer, nicht aber eine Dächerreihe; ringsum, ausgenommen Tiberias, dem das Meer als Mauer dient.
12R. Elie͑zer b. R. Jose sagte: Der eine Mauer, auch wenn sie jetzt keine hat, früher aber eine hatte.
13ALS HÄUSER EINER UMMAUERTEN STADT GELTEN SIE &C. Es wird gelehrt: Gamia in Galiläa, Gedud in Transjarden, Ḥadid, Ono und Jerušalem in Judäa. Wie meint er es?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.