Arachin — Blatt 33b

1FOLGENDE SIND HÄUSER IN EINEM FLECKEN: ZWEI HÖFE MIT JE ZWEI HÄUSERN; AUCH WENN SIE IN DEN TAGEN JEHOŠUA͑S, DES SOHNES NUNS, MIT EINER MAUER UMGEBEN WAREN, GELTEN SIE ALS HÄUSER IN EINEM FLECKEN.

2GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn es heißt: Häuser in Flecken, so weiß ich ja, daß sie keine Mauer haben, wozu heißt es: die keine Mauer haben? Auch wenn sie eine Mauer haben, ist es ebenso, als hätten sie keine Mauer. Unter ‘Häuser’ sind zwei zu verstehen, unter ‘Höfe’ sind zwei zu verstehen; zwei Höfe mit je zwei Häusern. —

3Vielleicht ein Haus und ein Hof!? — Demnach sollte der Allbarmherzige nur ‘Höfe’ geschrieben haben. Wolltest du erwidern, hätte der Allbarmherzige nur ‘Höfe’ geschrieben, so würde man einen Hof ohne Haus verstanden haben, so wird ein solcher Gehege genannt.

4WENN EIN JISRAÉLIT DEN VATER SEINER MUTTER, EINEN LEVITEN, BEERBT, SO KANN ER NICHT AUF DIESE WEISE EINLÖSEN. EBENSO KANN EIN LEVITE, DER DEN VATER SEINER MUTTER, EINEN JISRAÉLITEN, BEERBT, NICHT AUF DIESE WEISE EINLÖSEN,

5DENN ES HEISST: denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum, NUR WENN ER LEVITE IST UND IN STÄDTEN DER LEVITEN — SO RABBI. DIE WEISEN SAGEN, DIESE WORTE GELTEN NUR VON DEN STÄDTEN DER LEVITEN.

6GEMARA. Also vielmehr wie ein Levite, und später lehrt er: nur wenn er Levite ist und in Städten von Leviten!? —

7Lies: er kann nur in dieser Weise einlösen, nur wenn er Levite ist und in Städten der Leviten — so Rabbi. —

8Einleuchtend ist dies von den Städten der Leviten, denn es heißt: denn die Häuser in den Städten der Leviten, woher dies aber vom Leviten? — Es heißt: wenn jemand von den Leviten einlöst.

9Es wird gelehrt: Wenn jemand von den Leviten einlöst, man könnte glauben, nur ein Levite von einem Jisraéliten könne einlösen, weil das Recht von jenem gestärkt und das Recht von diesem geschwächt ist, nicht aber ein Levite von einem Leviten, weil das Recht von diesem gestärkt ist und das Recht von jenem gestärkt ist, so heißt es: von den Leviten.

10Von den Leviten, nicht aber alle Leviten, ausgenommen ein Levite, der Hurenkind oder Nathin ist.

11DIE WEISEN SAGEN, DIESE WORTE GELTEN NUR VON DEN STÄDTEN DER LEVITEN. Wir sagen aber nicht, nur wenn er Levite ist.

12MAN DARF NICHT EIN FELD ZUR TRIFT ODER EINE TRIFT ZUM FELDE MACHEN, NICHT EINE TRIFT ZUR STADT ODER EINE STADT ZUR TRIFT.

13R. ELEA͑ZAR SAGTE: DIES GILT NUR VON DEN STÄDTEN DER LEVITEN, BEI STÄDTEN VON JISRAÉLITEN ABER DARF MAN EIN FELD ZUR TRIFT MACHEN, NICHT ABER EINE TRIFT ZUM FELDE, EINE TRIFT ZUR STADT, NICHT ABER EINE STADT ZUR TRIFT, UM NICHT DIE STÄDTE JISRAÉLS ZU ZERSTÖREN. PRIESTER UND LEVITEN DÜRFEN EWIG VERKAUFEN UND EWIG EINLÖSEN, DENN ES HEISST: ewiges Einlösungsrecht sei den Leviten.

14GEMARA. R. ELEA͑ZAR SAGTE: DIES GILT NUR VON DEN STÄDTEN DER LEVITEN, BEI STÄDTEN VON JISRAÉLITEN ABER DARF MAN MACHEN &C. Alle sind immerhin der Ansicht, bei denen der Leviten dürfe man nicht ändern; woher dies?

15R. Elea͑zar erwiderte: Die Schrift sagt: und ein Feld im Bezirke ihrer Städte darf nicht verkauft werden; was heißt ‘nicht verkauft werden’: wollte man sagen, überhaupt nicht verkauft werden, so heißt es ja: ewiges Einlösungsrecht sei den Leviten, wonach sie verkauft werden können!? Wahrscheinlich ist unter ‘nicht verkauft werden’ zu verstehen, nicht abgeändert werden.

16PRIESTER UND LEVITEN DÜRFEN EWIG VERKAUFEN UND EWIG EINLÖSEN. Die Rabbanan lehrten: Ewiges Einlösungsrecht sei den Leviten; was lehrt dies? Da es heißt: nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen, so könnte man glauben, dieses ebenso, so heißt es: ewiges Einlösungsrecht sei den Leviten.

17Und da es heißt: und das Feld sei, wenn es im Jobel ausgeht, heilig dem Herrn, so könnte man glauben, dieses ebenso, so heißt es: ewiges Einlösungsrecht sei den Leviten.

18Und da es heißt: so bleibe das Haus, das in einer Stadt der eine Mauer, für immer, so könnte man glauben, dieses ebenso, so heißt es: ewiges Einlösungsrecht sei den Leviten.

19Allerdings lasse man dies bei jenen beiden gelten, wieso aber kommen Leviten zu Häusern in einer ummauerten Stadt!? Es wird ja gelehrt: Diese Städte dürfen nicht kleine Dörfer sein, auch nicht Großstädte, sondern nur Mittelstädte.

20R. Kahana erwiderte: Das ist kein Einwand; eines, wenn zuerst ummauert und nachher bewohnt, und eines, wenn zuerst bewohnt und nachher ummauert. —

21Gilt sie denn in diesem Falle als ummauert, es wird ja gelehrt: Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, wenn sie zuerst ummauert war und nachher bewohnt wurde, nicht aber, wenn zuerst bewohnt und nachher ummauert.

22Man könnte glauben, auch wenn die Jisraéliten sie ummauert haben, so heißt es hierbei Mauer und dort heißt es ebenfalls Mauer, wie dort durch Nichtjuden, ebenso auch hierbei durch Nichtjuden.

23Man könnte glauben, auch wenn Nichtjuden sie nachher ummauert haben, so heißt es hier Mauer und auch dort heißt es Mauer, wie dort durch Nichtjuden vorher, ebenso auch hierbei durch Nichtjuden vorher.

24R. Joseph, Sohn R. Sala des Frommen, erklärte es vor R. Papa: Wenn sie ihnen samt ihrer Trift zugefallen waren. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.