Arachin — Blatt 3b

1Dies schließt Sklaven ein. — Was schließt dies nach demjenigen ein, der Sklaven ausdrücklich in der Mišna lehrt? — Dies schließt [den Umzug] aus einer schönen Wohnung nach einer schlechten Wohnung ein. —

2«Niemand kann fortzuziehen zwingen.» Dies schließt einen Sklaven ein, der aus dem Auslande nach dem Jisraéllande entflohen ist. —

3«Jeder kann zwingen, [mit ihm] nach Jerušalem zu ziehen.» Was schließt dies ein? — Dies schließt [den Umzug] aus einer schönen Wohnung nach einer schlechten Wohnung ein. — «Niemand kann fortzuziehen zwingen.» Was schließt dies ein? — Dies schließt [den Umzug] aus einer schlechten Wohnung nach einer schönen Wohnung ein.

4«Jeder ist zur Festhütte verpflichtet, Priester, Leviten und Jisraéliten.» Selbstverständlich, wenn diese nicht verpflichtet sein sollten, wer denn sollte verpflichtet sein!? —

5Dies ist wegen der Priester nötig; da es heißt: in Hütten sollt ihr weilen, und der Meister hierzu sagte: das Weilen müsse dem Wohnen gleichen, wie in der Wohnung Mann und Weib zusammen, ebenso in der Hütte Mann und Weib zusammen, so könnte man glauben, Priester seien, da sie den Dienst zu verrichten haben, nicht verpflichtet,

6so lehrt er uns, daß sie, wenn sie auch zur Dienstzeit frei sind, außerhalb der Dienstzeit verpflichtet sind. Wie dies auch bei Reisenden der Fall ist, denn der Meister sagte, Tagreisende seien am Tage von der Festhütte frei und nachts dazu verpflichtet.

7«Jeder ist zu den Çiçith verpflichtet, Priester, Leviten und Jisraéliten.» Selbstverständlich!? —

8Dies ist wegen der Priester nötig; da es heißt: du sollst nicht Mischgewebe anlegen, mache dir Quastenschnüre, so könnte man glauben, wer Mischgewebe nicht anlegen darf, sei zum Gebote der Çiçith verpflichtet, Priester aber, denen Mischgewebe erlaubt ist, seien dazu nicht verpflichtet,

9so lehrt er uns, daß es ihnen allerdings zur Dienstzeit erlaubt ist, außerhalb der Dienstzeit aber verboten. —

10«Jeder ist zu den Tephillin verpflichtet, Priester, Leviten und Jisraéliten.» Selbstverständlich!? — Dies ist wegen der Priester nötig; da es heißt: du sollst sie zum Zeichen an deine Hand binden, und sie sollen zum Stirnbande zwischen deinen Augen sein, so könnte man glauben, dem die der Hand geboten ist, dem ist auch die des Kopfes geboten,

11Priester aber, denen die der Hand nicht geboten ist, denn es heißt: soll er über seinen Leib ziehen, nichts darf zwischen [den Kleidern] und seinem Leibe trennen, seien auch zu der des Kopfes nicht verpflichtet,

12so lehrt er uns, daß sie voneinander nicht abhängig sind. Wie wir gelernt haben: Die des Kopfes ist nicht von der der Hand abhängig, und die der Hand ist nicht von der des Kopfes abhängig. —

13Die der der Hand wohl deshalb, weil es heißt: soll er über seinen Leib ziehen, und auch vom Kopfe heißt es ja: du sollst ihm den Turban aufs Haupt setzen!? —

14Es wird gelehrt: Zwischen dem Stirnblatte und dem Turban war sein Haar zu sehen, wo er die Tephillin anlegte.

15«Jeder ist zum Posaunenblasen verpflichtet, Priester, Leviten und Jisraéliten.» Selbstverständlich? — Dies ist wegen der Priester nötig; da es heißt: ein Tag des Lärmblasens soll er euch sein, so könnte man glauben, dem das Blasen des einen Tages geboten ist, sei dazu verpflichtet,

16Priester aber, denen das Blasen das ganze Jahr geboten ist, wie es heißt: ihr sollt bei euren Brandopfern mit Trompeten blasen, seien dazu nicht verpflichtet. — Ist es denn gleich: da sind es Trompeten, hierbei aber ist es ein Blashorn!? —

17Dies ist nötig; da wir gelernt haben, der Jobeltag gleiche dem Neujahrsfeste hinsichtlich des Lärmblasens und der Segenssprüche, so könnte man glauben, wer dem Gebote des Jobels unterworfen ist, sei zum Gebote des Neujahres verpflichtet, und wer dem Gebote des Jobels nicht unterworfen ist, sei auch dem Gebote des Neujahres nicht unterworfen, somit seien Priester, die dem Gebote des Jobels nicht unterworfen sind, denn wir haben gelernt, Priester und Leviten dürfen immer verkaufen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.