Arachin — Blatt 8a

1Hat er aber vier für den ersten und einen für den zweiten gegeben, so hat er der Pflicht des zweiten genügt, der Pflicht des ersten aber nicht genügt, denn alles war dem ersten haftbar.

2R. Ada b. Ahaba fragte: Wie ist es, wenn jemand fünf Sela͑ im Besitze hat und sagt, er gelobe zwei Schätzungswerte mit einem Male: erfassen ihn, da er mit einem Male gelobt hat, beide gleichzeitig, somit gebe er zweieinhalb für den einen und zweieinhalb für den andren, oder aber [sagen wir:] alle sind ja für den einen und alle sind für den andren geeignet? — Dies bleibt unentschieden.

3DIE WERTSCHÄTZUNG BETRÄGT NICHT WENIGER ALS EINEN SELA͑ UND NICHT MEHR &C. Wozu dies wiederum? —

4Er lehrt uns folgendes: es gibt keine unter einem Sela͑, wohl aber gibt es welche über einen Sela͑; es gibt keine über fünfzig, wohl aber gibt es welche unter fünfzig. Eine anonyme Lehre nach den Rabbanan.

5DERMENSTRUATIONSBEGINN BEI EINER IN WIRKUNG GERATENEN ERFOLGT FRÜHESTENS NACH SIEBEN UND SPÄTESTENS NACH SIEBZEHN [TAGEN].

6GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wenn eine in Wirrung geraten ist und sagt, sie habe einen Tag Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach siebzehn [Tagen.

7Sagt sie,] sie habe zwei Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach siebzehn [Tagen.

8Sagt sie,] sie habe drei Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach siebzehn [Tagen.

9Sagt sie,] sie habe vier Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach sechzehn [Tagen.

10Sagt sie,] sie habe fünf Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach fünfzehn [Tagen. Sagt sie,] sie habe sechs Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach vierzehn [Tagen.

11Sagt sie,] sie habe sieben Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach dreizehn [Tagen.

12Sagt sie,] sie habe acht Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach zwölf [Tagen.

13Sagt sie,] sie habe neun Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach elf [Tagen.

14Sagt sie,] sie habe zehn Tage Unreinheit gemerkt, so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach zehn Tagen. Wenn elf [Tage], so erfolgt ihr Menstruationsbeginn nach [neun Tagen].

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.