Arachin — Blatt 9b
1Worin besteht ihr Streit? — [Sie streiten] über die Interkalation des Jahres. Es wird nämlich gelehrt: Wieviel beträgt die Interkalation des Jahres? Dreißig Tage; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, einen Monat.
2Man wandte ein: Das Wochenfest fällt nur auf den Tag der Schwingung; das Neujahr fällt nur auf den Tag der Schwingung oder auf [den Tag], der der Nacht seines Volltages [folgt]. Allerdings kann es nach U͑la, welcher sagt, man setze acht unvolle fest, man setze aber nicht acht volle fest, vorkommen, daß er,
3wenn beide unvoll sind, auf den Tag der Schwingung,
4und wenn einer voll und einer unvoll ist, auf [den Tag] nach der Nacht des Volltages fällt;
5nach R. Hona aber, welcher sagt, man setze soviel volle fest, kann es ja auch vorkommen, daß er auf den Tag fällt, der dem Tage folgt, der auf die Nacht des Volltages folgt!? —
6R. Hona kann dir erwidern: stimmt es denn nach U͑la? Nur acht dürfen es nicht sein, wohl aber sieben; wenn wir sie nicht im Winter, sondern nur im Sommer festsetzen, kann er ja auf den Tag fallen, der dem Tage folgt, der auf die Nacht des Volltages folgt!?
7Vielmehr, hier sind die Anderen vertreten, denn es wird gelehrt: Andre sagen, von einem Wochenfeste zum folgenden Wochenfeste, von einem Neujahrstage zum folgenden Neujahrstage gebe es nur eine Differenz von vier, und in einem Schaltjahre von fünf [Wochen]tagen. —
8Aber immerhin kann er ja nach den Andren nicht auf den Tag der Schwingung fallen!?
9R. Mešaršeja erwiderte: Wenn es ein Schaltjahr ist; die Schaltung des Jahres beträgt dreißig Tage, und wenn man zu einem [Sommer]monate den [Schalt]monat fügt, fällt er auf den Tag der Schwingung.
10R. Ada b. Ahaba sprach zu Raba: Wollen die Andren uns etwa die Zahl [der Tage] lehren!? — Folgendes lehren sie uns: es besteht kein Gebot, den Neumond nur bei Sichtung zu weihen.
11Rabina wandte ein: Es gibt ja auch einen Tag von einzelnen Stunden und einen Tag in dreißig Jahren!? — Da dieser nicht jedes Jahr vorkommt, zählt er ihn nicht mit.
12Und auch Šemuél ist der Ansicht R. Honas, denn Šemuél sagte: das Mondjahr hat nicht weniger als dreihundertzweiundfünfzig Tage und nicht mehr als dreihundertsechsundfünzig Tage.
13Wieso dies? — Sind beide voll, dann sechs, sind beide unvoll, dann zwei, ist einer voll und einer unvoll, dann vier.
14Man wandte ein: [Sagte jemand,] er wolle Nazir sein in der Anzahl der Tage des Sonnenjahres, so absolviere er ein Nazirat von dreihundertfünfundsechzig Tagen, entsprechend den Tagen des Sonnenjahres; wenn in [der Anzahl] der Tage des Mondjahres, so absolviere er ein Nazirat von dreihundertvierundfünfzig Tagen, entsprechend den Tagen des Mondjahres. Wenn dem nun so wäre, so kommen ja auch sechs vor!? —
15Bei den Gelübden richte man sich nach der Ausdrucksweise der Menschen, und ebenso nach den meisten Jahren.
16Und auch Rabbi ist der Ansicht R. Honas, denn es wird gelehrt: Einst setzte Rabbi (übereinstimmend mit R. Hona) neun unvolle [Monate] fest, und der Neumond erschien zur Zeit. Da wunderte sich Rabbi und sprach: Wir haben neun unvoll festgesetzt, und der Neumond erschien zur Zeit! R. Šimo͑n b. Rabbi sprach vor ihm: Vielleicht war es ein Schaltjahr,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.