Avoda Sara — Blatt 12a

1zwei Töpfe auf dem Herde aufsetzen, ohne daß die Weisen hierbei etwas beanstandet hätten? — Was wäre da zu beanstanden?

2Abajje erklärte: Fleisch von Aas; wir sagen nicht, der Nichtjude könnte, wenn der Jisraélit das Gesicht abwendet, Aas in seinen Topf werfen. Ebenso haben die Weisen auch hierbei nicht berücksichtigt, es könnte Götzenerlös sein.

3Raba erklärte: Die Weisen haben nicht beanstandet, wegen [des Verbotes der] von Nichtjuden gekochten Speisen.

4Ebenso haben die Weisen auch hierbei [das Verbot des Verkehrs] an ihrem Festtage nicht berücksichtigt.

5Rabba b. U͑la erklärte: Die Weisen haben nicht beanstandet, wegen des Spritzens,

6ebenso haben sie auch hierbei das Verbot an den Tagen vor dem Feste nicht berücksichtigt.

7DARF MAN DA HINGEHEN &C. Die Rabbanan lehrten: Ist Götzendienst innerhalb einer Stadt, so darf man da nicht hingehen, auch nicht aus dieser in eine andere Stadt — so R. Meír. Die Weisen sagen, führt der Weg nur nach diesem Orte, sei es verboten, führt der Weg nicht nur nach diesem Orte, sei es erlaubt.

8Wenn einem vor einem Götzen ein Dorn [am Körper] sitzen blieb, so darf man sich nicht bücken, um ihn zu entfernen, weil dies den Anschein hat, als bücke man sich vor dem Götzen; sieht man es nicht, so ist es erlaubt. Haben sich einem Geldmünzen vor einem Götzen verstreut, so darf man sich nicht bücken, um sie aufzulesen, weil dies den Anschein hat, als bücke man sich vor dem Götzen; sieht man es nicht, so ist es erlaubt.

9Wenn vor einem Götzen ein Quell sich hinzieht, so darf man sich nicht bücken, um aus diesem zu trinken, weil dies den Anschein hat, als bücke man sich vor dem Götzen; sieht man es nicht, so ist es erlaubt. An Figuren, die in Becken Wasser speien, darf man nicht den Mund anlegen, um aus diesen zu trinken, weil dies den Anschein hat, als küsse man einen Götzen. Ebenso darf man nicht den Mund an eine Rinne anlegen und trinken, wegen der Gefahr. —

10Was heißt ‘nicht sehen’, wollte man sagen, wenn man nicht beobachtet wird, so sagte ja R. Jehuda im Namen Rabhs, was die Weisen des Anscheines wegen verboten haben, sei auch in der verborgensten Kammer verboten!? — Sage vielmehr: sieht es nicht so aus, als bücke man sich vor dem Götzen, so ist es erlaubt.

11Und [alle Fälle] sind nötig. Würde er nur den Fall vom Dorn gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil man etwas weiter gehen kann und ihn entfernen, während beim [verstreuten] Gelde dies nicht möglich ist.

12Würde er nur den Fall vom [verstreuten] Gelde gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es sich nur um Geld handelt, nicht aber bei einem Dorn, wo es sich um Schmerzen handelt. Und würde er nur diese beiden Fälle gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil es sich nicht um eine Lebensgefahr handelt, nicht aber bei einem Quell, wo es sich um eine Lebensgefahr handelt, denn wenn man nicht trinkt, kann man ja sterben. Daher sind alle nötig. —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.