Avoda Sara — Blatt 12b

1Wozu ist der Fall von den Figuren nötig? — Weil er lehren will: ebenso darf man nicht den Mund an eine Rinne anlegen und trinken, wegen der Gefahr. —

2Wegen welcher Gefahr? — Eines Blutegels. Die Rabbanan lehrten: Man darf nicht Wasser aus Flüssen oder Teichen mit dem Munde oder aus einer Hand trinken; hat man getrunken, so kommt sein Blut über sein eignes Haupt, wegen der Gefahr. — Wegen welcher Gefahr? — Wegen der Gefahr eines Blutegels.

3Dies wäre eine Stütze für R. Ḥanina, denn R. Ḥanina sagte, wenn jemand einen Wasserwurm verschluckt hat, dürfe man für ihn am Šabbath Wasser aufwärmen. Einst verschluckte jemand einen Wasserwurm, und R. Neḥemja erlaubte für ihn am Šabbath Wasser aufzuwärmen. Währenddessen, sagte R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, schlürfe er Essig.

4R. Idi b. Abin sagte: Wer eine Hornis verschluckt hat, bleibt nicht leben, aber immerhin gebe man ihm ein Viertel[log] herben Essig zu trinken; es ist dann möglich, daß er noch eine kurze Zeit lebt, um sein Haus bestellen zu können.

5Die Rabbanan lehrten: Man darf nachts kein Wasser trinken; hat man getrunken, so kommt sein Blut über sein eignes Haupt, wegen der Gefahr. — Wegen welcher Gefahr? — Wegen der Gefahr der Blindheit. — Was mache man, wenn man Durst hat? — Ist jemand anwesend, so wecke man ihn und spreche zu ihm: Ich habe Durst. Wenn aber nicht, so klappere man mit dem Deckel an den Krug und spreche zu sich selbst: N., Sohn des N., deine Mutter sprach zu dir: hüte dich vor der Blindheil [ŠABRIRI], BRIRI, RIRI, RI; in weißen Bechern.

6WENN IN EINER STADT EIN GÖTZENFEST IST UND DA MANCHE LÄDEN BEKRÄNZT UND MANCHE NICHT BEKRÄNZT SIND: EIN SOLCHER FALL EREIGNETE SICH IN BETH ŠEÁN, UND DIE WEISEN ENTSCHIEDEN, DASS ES IN DEN BEKRÄNZTEN VERBOTEN UND IN DEN UNBEKRÄNZTEN ERLAUBT SEI.

7GEMARA. R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Dies nur, wenn sie mit Rosen und Myrten bekränzt sind, sodass man vom Dufte einen Genuß hat, wenn sie aber mit anderen Früchten bekränzt sind, so ist es erlaubt. — Weshalb? — Die Schrift sagt: nichts vom mit dem Banne Belegten darf an deiner Hand kleben bleiben;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.