Avoda Sara — Blatt 13a
1nur einen Genuß haben ist verboten, einen Genuß gewähren ist jedoch erlaubt. R. Joḥanan aber sagte, selbst wenn sie mit Früchten bekränzt sind, ist es verboten. Es ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn einen Genuß haben verboten ist, um wieviel mehr einen Genuß gewähren.
2Man wandte ein: R. Nathan sagte: An einem Götzen-Feiertage, an dem der Zoll erlassen wird, wird bekannt gemacht: wer zu Ehren des Götzen einen Kranz auf seinen Kopf und auf den Kopf seines Esels setzt, dem wird der Zoll erlassen, und wer dies nicht tut, dem wird der Zoll nicht erlassen;
3was soll nun ein Jude tun, der sich da befindet: setzt er auf, so hat er einen Nutzen, setzt er nicht auf, so gewährt er einen Nutzen?
4Darum sagten sie, wenn jemand auf der Messe eines Götzenfesttages Geschäfte gemacht hat: ein Vieh sei zu lähmen, Früchte, Gewänder oder Geräte lasse man verfaulen, Geld und Metallgeräte werfe man ins Salzmeer. Wie erfolgt das Lähmen? Man löse die Hufe unterhalb des Schenkels ab.
5Hier heißt es also: setzt er auf, so hat er einen Nutzen, setzt er nicht auf, so gewährt er einen Nutzen!?
6R. Mešaršeja, Sohn des R. Idi, erwiderte: R. Šimo͑n b. Laqiš ist der Ansicht, daß die Rabbanan gegen R. Nathan streiten, und er ist der Ansicht der Rabbanan, die gegen ihn streiten. R. Joḥanan aber ist der Ansicht, sie streiten nicht. —
7Streiten sie denn nicht, es wird ja gelehrt: Man darf zur Messe der Nichtjuden gehen und Vieh, Sklaven, Mägde, Häuser, Felder und Weinberge ankaufen, dies schriftlich bescheinigen lassen und [das Schriftstück] aufs Amt bringen, weil dies ebenso ist, als rette man es aus ihrer Hand.
8Ist er Priester, so darf er sich in nichtjisraélitischen Ländern verunreinigen, um mit ihnen Prozesse und Streitigkeiten zu führen. Und wie er sich durch nichtjisraélitischen Boden verunreinigen darf, so darf er es auch auf einem Begräbnisplatze. —
9Auf einem Begräbnisplatze, wie kommst du darauf, dies ist ja eine Unreinheit nach der Tora!? — Sage vielmehr, auf einem Gräberpflug, der nur rabbanitisch [unrein] ist.
10Ferner darf er sich da verunreinigen, um die Tora zu lernen und um eine Frau zu nehmen. R. Jehuda sagt, nur dann, wenn er sie [daheim] nicht lernen kann, wenn er sie aber [daheim] lernen kann, darf er sich nicht verunreinigen.
11R. Jose sagt, auch wenn er sie [daheim] lernen kann, dürfe er sich verunreinigen, weil es einem Menschen nicht beschieden ist, von jedem zu lernen.
12R. Jose erzählte: Einst folgte der Priester Joseph seinem Lehrer nach Çajdan, um die Tora zu lernen. Hierzu sagte R. Joḥanan, die Halakha sei wie R. Jose.
13Demnach streiten sie ja!? — R. Joḥanan kann dir erwidern: tatsächlich streiten sie nicht,
14dennoch ist hier nichts einzuwenden, denn eines gilt von dem Falle, wenn man von einem Kaufmann kauft, man ihm also Zoll abnimmt, und eines von dem Falle, wenn man von einem Privatmann kauft, man ihm also keinen Zoll abnimmt.
15Der Meister sagte: ein Vieh ist zu lähmen. Dies ist ja Quälerei eines lebenden Wesens!? Abajje erwiderte: Der Allbarmherzige sagt: ihre Pferde sollst du lähmen.
16«Wie erfolgt das Lähmen? Man löse die Hufe unterhalb des Schenkels ab.» Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf in der Jetztzeit weder etwas weihen, noch etwas mit einem Banne belegen, noch den Schätzungswert geloben; hat man geweiht, gebannt oder den Schätzungswert gelobt, so muß man, wenn es ein Tier ist, es lähmen, wenn es Früchte, Gewänder oder Geräte sind,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.