Avoda Sara — Blatt 13b
1sie verfaulen lassen, und wenn Geld oder Metallgeräte, sie ins Salzmeer werfen. Was heißt lähmen? Man schließe vor ihm die Tür ab, und es verendet von selbst!?
2Abajje erwiderte. Hierbei ist es anders, wegen Verächtlichmachung des Heiligen. — Man kann es ja schlachten!? — Man könnte dadurch zu einem Verstoße kommen. —
3Man kann es ja entzwei schneiden!? Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: ihr sollt ihre Altäre zertrümmern &c. nicht aber sollt ihr so mit dem Herrn, eurem Gott, verfahren.
4Raba erwiderte: Weil dies den Anschein hat, als bringe man heiligen Opfern ein Gebrechen bei. — ‘Den Anschein’, dies ist ja ein wirkliches Gebrechen!? — Dies nur, wenn der Tempel besteht, wo es zur Darbringung geeignet ist, jetzt aber, wo es nicht zur Darbringung geeignet ist, ist nichts dabei. —
5Hierbei sollte es doch ebenso sein, als bringe man einem Gebrechenbehafteten ein Gebrechen bei, was ebenfalls verboten ist, obgleich es zur Darbringung nicht geeignet ist!? — Das Gebrechenbehaftete ist zwar selbst ungeeignet, nicht aber sein Verkaufspreis, dieses aber ist weder selbst geeignet noch sein Verkaufspreis.
6R. Jona traf R. I͑leaj an der Tür von Çor stehen; da sprach er zu ihm: Er lehrt, ein Tier sei zu lähmen; was mache man mit einem Sklaven; von einem jisraélitischen Sklaven ist es mir nicht fraglich, fraglich ist es mir nur, was mit einem nichtjüdischen Sklaven zu machen sei? Dieser erwiderte: Was ist dir da fraglich, es wird ja gelehrt, daß man Nichtjuden und Kleinvieh-Hirten weder heraufziehe noch hinabstoße.
7R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Er lehrt, daß man von ihnen Vieh, Sklaven und Mägde kaufe; nur jisraélitische Sklaven, oder auch nichtjüdische Sklaven? Dieser erwiderte: Es ist einleuchtend, nur jisraélitische Sklaven, denn was sollte man denn mit nichtjüdischen Sklaven anfangen. Als Rabin kam, sagte er im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, dies gelte auch von einem nichtjüdischen Sklaven, weil man ihn unter die Fittige der Göttlichkeit bringt.
8R. Aši entgegnete: Ist etwa bei einem Vieh zu erklären: weil man es unter die Fittige der Göttlichkeit bringt? Du mußt also erklären, weil man es ihnen abnimmt, ebenso auch bei diesem, weil man ihn ihnen abnimmt.
9Einst kaufte R. Ja͑qob Sandalen und R. Jirmeja kaufte Brot. Darauf sprach der eine zum anderen: Waisenkind, hat auch dein Meister dies getan!? Der andere erwiderte ihm: Waisenkind, hat dein Meister dies getan!? Beide hatten sie von Privatleuten gekauft, und jeder glaubte, der andere hätte von einem Kaufmann gekauft. R. Abba, Sohn des R. Ḥija b. Abba, sagte nämlich, dies gelte nur von dem Falle, wenn man von einem Kaufmann kauft, man ihm also Zoll abnimmt, wenn aber von einem Privatmann, man ihm also keinen Zoll abnimmt, sei es erlaubt.
10R. Abba, Sohn des R. Ḥija b. Abba, sagte: Wenn R. Joḥanan einmal in einer Ortschaft wäre, wo sie auch von Privatleuten Zoll nehmen, würde er es verboten haben. — Wieso kauften demnach jene!? — Sie kauften von einem nichtansässigen Privatmann.
11FOLGENDE DINGE DÜRFEN EINEM NICHTJUDEN NICHT VERKAUFT WERDEN: ISTRUBLIN, ŠUAḤ-FRÜCHTE UND IHRE STENGEL, WEIHRAUCH UND EIN WEISSER HAHN. R. JEHUDA SAGT, MIT ANDEREN HÜHNERN ZUSAMMEN DÜRFE MAN IHM AUCH EINEN WEISSEN HAHN VERKAUFEN; HAT MAN NUR EINEN SOLCHEN, SO HAUE MAN IHM DEN SPORN AB UND VERKAUFE IHN IHM, DENN SIE BRINGEN KEINEN VERSTÜMMELTEN DEN GÖTZEN DAR.
12BEI ALLEN ANDEREN DINGEN IST ES ALLGEMEINERLAUBT UND BEZEICHNET VERBOTEN. R. MEÍR SAGT, AUCH EINE GUTE DATTELPALME, ḤAÇAB UND EINE NIKOLAUSPALME DÜRFE MAN EINEM NICHTJUDEN NICHT VERKAUFEN.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.