Avoda Sara — Blatt 14a

1GEMARA. Was ist Istrublin? — Tornitha. — Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Zu diesen fügten sie noch hinzu die Eicheln, Istrublin, die schlechten Feigen und Šuaḥ-Früchte. Wenn man nun sagen wollte, Istrublin seien Tornitha, so hat ja bei diesen das Gesetz vom Siebentjahre keine Geltung,

2denn wir haben gelernt, die Regel sei, bei allem, was eine Wurzel hat, habe das Gesetz vom Siebentjahre Geltung, und bei allem, was keine Wurzel hat, habe das Gesetz vom Siebentjahre keine Geltung!? Vielmehr, erklärte R. Saphra, sind es die Früchte der Zeder. Als Rabin kam, erklärte er ebenfalls im Namen R. Elea͑zars: die Früchte der Zeder.

3ŠUAḤ-FRÜCHTE. Rabba b. Bar Ḥana erklärte im Namen R. Joḥanans: Weiße Feigen. STENGEL. Rabba b. Bar Ḥana erklärte im Namen R. Joḥanans: Mit den Stengeln zusammen.

4WEIHRAUCH. R. Jiçḥaq erklärte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: Reinen Weihrauch. Es wird gelehrt: Von diesen allen darf man ihnen ganze Bündel verkaufen. — Welches Quantum hat ein Bündel? — R. Jehuda b. Bethera sagte, ein Bündel habe nicht weniger als drei Minen. —

5Sollte man doch berücksichtigen, [der Käufer] könnte an andere zur Räucherung verkaufen!? Abajje erwiderte: Verboten ist uns wohl das ‘vor’, nicht aber das ‘vor vor’.

6EIN WEISSER HAHN. R. Jona sagte im Namen R. Zeras im Namen R. Zebids, manche lesen: R. Jona sagte im Namen R. Zeras: [Fragt er:] wer hat einen Hahn, so darf man ihm einen weißen Hahn verkaufen, [fragt er:] wer hat einen weißen Hahn, so darf man ihm keinen weißen Hahn verkaufen. —

7Es wird gelehrt: R. Jehuda sagt, mit anderen Hühnern zusammen dürfe man ihm auch einen weißen Hahn verkaufen. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er fragt: wer hat einen weißen Hahn, wer hat einen weißen Hahn, so ist es ja auch mit anderen Hühnern zusammen verboten;

8doch wohl, wenn er fragt: wer hat einen Hahn, wer hat einen Hahn, und dennoch darf man ihm einen solchen nach R. Jehuda nur mit anderen Hühnern zusammen verkaufen, und nach dem ersten Autor nicht einmal mit anderen Hühnern zusammen!?

9R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn er einen solchen und auch andere verlangt hat.

10Ebenso wird auch gelehrt: R. Jehuda sagte: Nur dann, wenn er gesagt hat: diesen weißen Hahn, wenn er aber diesen und andere verlangt hat, so ist es erlaubt. Wenn aber der Nichtjude zuhause für seinen Sohn ein Gastmahl bereitet, oder wenn er zuhause einen Kranken hat, so ist es erlaubt, selbst wenn er sagt: diesen Hahn. —

11Es wird ja aber gelehrt, wenn ein Nichtjude für seinen Sohn ein Hochzeitsmahl bereitet, sei es verboten nur an diesem Tage und mit diesem Manne; an diesem Tage und mit diesem Manne ist es also verboten!? R. Jiçḥaq b. R. Mešaršeja erwiderte: An einem Festmahle. —

12Wir haben gelernt: Bei allen anderen Dingen ist es allgemein erlaubt und bezeichnet verboten. Was heißt ‘allgemein’ und was heißt ‘bezeichnet’; wollte man sagen, allgemein: wenn er weißen Weizen verlangt, bezeichnet: wenn er für den Götzendienst sagt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.