Avoda Sara — Blatt 14b
1so wäre ja weder zu lehren nötig, daß man es ihm verkaufen dürfe, wenn er allgemein verlangt, noch daß man ihm nicht verkaufen dürfe, wenn er es bezeichnet. Wahrscheinlich heißt ‘allgemein’, wenn er Weizen verlangt, und ‘bezeichnet’, wenn er weißen verlangt;
2demnach ist es bei einem Hahne auch allgemein verboten!? — Ich will dir sagen, tatsächlich heißt ‘allgemein’, wenn er weißen Weizen verlangt, und ‘bezeichnet’, wenn er für den Götzendienst sagt,
3jedoch ist der Fall, wenn er bezeichnet, nötig; man könnte nämlich glauben, dieser Mann brauche es gar nicht für den Götzendienst, nur hängt er sehr am Götzen, und glaubt, jeder andere hänge am Götzen gleich ihm, und sagt dies nur deshalb, damit man ihm [billig] verkaufe, so lehrt er uns.
4R. Aši fragte: Darf man ihm, wenn er nach einem weißen verstümmelten Hahn fragt, einen weißen unverstümmelten verkaufen? Sagen wir, er brauche ihn nicht für den Götzendienst, da er einen verstümmelten verlangt, oder ist dies von ihm nur eine List.
5Und wie ist es, wenn du entscheidest, dies sei von ihm eine List, wenn er fragt: wer hat einen weißen Hahn, wer hat einen weißen Hahn, und wenn man ihm einen schwarzen gibt, er ihn nimmt, und wenn man ihm einen weißen gibt, er ihn ebenfalls nimmt; darf man ihm einen weißen verkaufen? Sagen wir, er brauche ihn nicht für den Götzendienst, da er, wenn man ihm einen schwarzen gibt, ihn ebenfalls annimmt, oder ist dies von ihm nur eine List? — Dies bleibt unentschieden.
6R. MEÍR SAGT, AUCH EINE GUTE DATTELPALME &C. R. Ḥisda sprach zu Abimi: Es ist uns überliefert, daß [der Traktat vom] Götzendienste unseres Vaters Abraham vierhundert Abschnitte hatte; wir aber haben nur fünf [gelernt], und doch wissen wir nicht, was da gesagt wird. —
7Was ist ihm da unverständlich? — Er lehrt: R. Meír sagt, auch eine gute Dattelpalme, Haçab und eine Nikolauspalme dürfe man Nichtjuden nicht verkaufen, demnach darf man ihnen nur eine gute Palme nicht verkaufen, wohl aber darf man [ihnen] eine schlechte verkaufen, und [dem widersprechend] haben wir gelernt, daß man ihnen am Boden Haftendes nicht verkaufen dürfe!? Dieser erwiderte: Unter ‘gute Dattelpalme’ sind Früchte einer guten Dattelpalme zu verstehen. Ebenso erklärte auch R. Hona: Früchte einer guten Dattelpalme.
8ḤAÇAB. Holzfeigen. NIKOLAUSPALME. Als R. Dimi kam, erklärte er im Namen des R. Ḥama b. Joseph: Qurjaṭi. Abajje sprach zu R. Dimi: Wir haben Nikolauspalme gelernt, und wir wissen nicht, was dies sei, und du erklärst, Qurjaṭi, und wir wissen ebenfalls nicht, was dies sei; was hast du uns nun gedient!? Dieser erwiderte: Ich habe euch insofern gedient: wenn du da hinkommst, und zu ihnen Nikolauspalme sagst, so wissen sie nicht, was dies sei, wenn du aber zu ihnen Qurjaṭi sagst, so wissen sie, was dies sei, und sie zeigen es dir.
9WO ES ÜBLICH IST, AN NICHTJUDEN KLEINVIEH ZU VERKAUFEN, DARF MAN VERKAUFEN, WO ES ÜBLICH IST, NICHT ZU VERKAUFEN, DARF MAN NICHT VERKAUFEN; NIRGENDS ABER DARF MAN IHNEN GROSSVIEH, KÄLBER UND FÜLLEN, OB HEIL ODER GEBROCHEN, VERKAUFEN. R. JEHUDA ERLAUBT DIES BEI GEBROCHENEN; BEN BETHERA ERLAUBT DIES BEI EINEM PFERDE.
10GEMARA. Demnach ist anzunehmen, daß diesbezüglich kein Verbot bestehe, sondern nur ein Brauch, wo der Brauch es verbietet, richte man sich danach, und wo der Brauch es erlaubt, richte man sich danach;
11ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf kein Vieh in ein nichtjüdisches Wirtshaus einstellen, weil sie der Bestialität verdächtig sind!? Rabh erwiderte: Wo sie das Verkaufen erlaubt haben, ist auch das Einstellen erlaubt, und wo sie das Einstellen verboten haben, ist auch das Verkaufen verboten.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.