Avoda Sara — Blatt 15a
1R. Elie͑zer aber sagte: Auch wo sie das Einstellen verboten haben, ist das Verkaufen erlaubt, weil der Nichtjude sein [eigenes] Vieh schont, damit es nicht steril werde. Und auch Rabh ist von seiner Ansicht zurückgetreten, denn R. Taḥlipha sagte im Namen des R. Šila b. Abimi im Namen Rabhs, ein Nichtjude schone sein Vieh, damit es nicht steril werde.
2NIRGENDS ABER DARF MAN IHNEN GROSSVIEH &C VERKAUFEN. Weshalb? — Zugegeben, daß wir Bestialität nicht berücksichtigen, aber wir berücksichtigen, er könnte es [am Šabbath] zur Arbeit verwenden. —
3Mag er dies doch tun, sobald er es gekauft hat, gehört es ja ihm!? — Hierbei sind Leihe und Miete berücksichtigt worden. —
4Er eignet es ja durch die Leihe und er eignet es ja durch die Miete!?
5Vielmehr, erklärte Rami, Sohn des R. Jeba, mit Rücksicht auf das Ausprobieren. Es kann vorkommen, daß er es ihm am Vorabend des Šabbaths vor Sonnenuntergang verkauft und zu ihm sagt, daß er gehe und es ausprobiere, und dieses seine Stimme hört und auf seinen Zuruf hin läuft: da dies ihm erwünscht ist, so ist es ebenso, als würde er sein Vieh am Šabbath antreiben, und wer sein Vieh am Šabbath antreibt, ist ein Sündopfer schuldig.
6R. Šiša, Sohn des R. Idi, wandte ein: Eignet er es denn durch die Miete, wir haben ja gelernt, daß man auch in Orten, wo man einem [Nichtjuden einen Raum] vermieten darf, ihm keine Wohnung vermieten dürfe, weil er da Götzen hineinbringen würde; wenn du nun sagst, er eigne durch die Miete, so bringt er sie ja in seine eigene Wohnung!? —
7Anders ist der Götzendienst, der sehr streng ist, denn es heißt: du sollst keinen Greuel in dein Haus bringen.
8R. Jiçḥaq, Sohn des R. Mešaršeja, wandte ein: Eignet man denn durch die Miete, wir haben ja gelernt: Wenn ein Jisraélit eine Kuh von einem Priester mietet, so darf er ihr Wicken von Hebe zu fressen geben; wenn aber ein Priester eine Kuh von einem Jisraéliten mietet, so darf er ihr keine Wicken von Hebe zu fressen geben, selbst wenn ihre Fütterung ihm obliegt.
9Weshalb darf er sie, wenn du sagst, man eigne durch die Miete, damit nicht füttern, die Kuh gehört ja ihm!? Hieraus ist zu entnehmen, daß man durch die Miete nicht eigne. Jetzt nun, wo du sagst, man eigne nicht durch die Miete, [ist zu erklären:] hierbei ist die Miete, hierbei ist die Leihe und hierbei ist das Ausprobieren berücksichtigt worden.
10R. Ada erlaubte einen Esel durch einen Makler zu verkaufen; wollte man das Ausprobieren berücksichtigen, so kennt er ja seine Stimme nicht, daß er auf seinen Zuruf hin laufen sollte; und wollte man die Leihe und die Miete berücksichtigen, so tut dies [der Makler] nicht, da er nicht ihm gehört, und außerdem befürchtet er, man könnte irgend einen Fehler entdecken.
11R. Hona verkaufte einst eine Kuh an einen Nichtjuden. Da sprach R.Ḥisda zu ihm: Wieso tat dies der Meister!? Dieser erwiderte: Er hat sie vielleicht zum Schlachten gekauft. —
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.