Avoda Sara — Blatt 16a
1Wäre dies möglich, so wäre dem auch so.
2Manche erklären: Schilder aus dem Grunde, weil, wenn ihre Waffen zu Ende sind, sie mit diesen töten. Andere sagen, man dürfe ihnen Schilder wohl verkaufen, weil, wenn ihre Waffen zu Ende sind, sie fortlaufen. R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Die Halakha ist wie die anderen.
3R. Ada b. Ahaba sagte: Man darf ihnen keine Eisenplatten verkaufen. — Aus welchem Grunde, wenn etwa, weil sie aus ihnen Waffen fertigen können, so sollte dies auch von Schaufel und Axt gelten!? R. Zebid erwiderte: Indisches Eisen. Jetzt verkaufen wir ja solches!? R. Aši er widerte: An die Perser, die uns beschützen.
4KÄLBER UND FÜLLEN. Es wird gelehrt: R. Jehuda erlaubt es bei einem gebrochenen, weil es nicht genesen und leben kann, Man entgegnete ihm: Man kann ja ein solches belegen und gebären lassen, und da man es belegen und gebären lassen kann, so hält man es auch!? Er erwiderte ihnen: Wenn es gebären würde! Hieraus also, daß ein solches kein Männchen duldet.
5BEN BETHERA ERLAUBT DIES BEI EINEM PFERDE. Es wird gelehrt: Ben Bethera erlaubt dies bei einem Pferde, weil man mit diesem Arbeit verrichtet, derentwegen man kein Sündopfer schuldig ist. Rabbi aber verbietet es aus zwei Gründen: erstens wegen des Gesetzes von den Waffengeräten, und zweitens wegen des Gesetzes vom Großvieh. —
6Allerdings wegen des Gesetzes von den Waffengeräten, weil es durch das Ausschlagen töten kann, wieso aber wegen des Gesetzes vom Großvieh!? R. Joḥanan erwiderte: Wenn es alt wird, benutzt er es am Šabbath zum Antreiben einer Mühle. R. Joḥanan sagte: Die Halakha ist wie Ben Bethera.
7Sie fragten: Wie verhält es sich mit einem Mastochsen? Diese Frage besteht sowohl nach R. Jehuda als auch nach den Rabbanan;
8sie besteht nach R. Jehuda, denn R. Jehuda erlaubt es vielleicht nur bei einem gebrochenen, der zur Arbeit nicht mehr verwendbar ist, während er bei einem solchen, der, wenn man ihn [auf Entmästung] stellt, zur Arbeit verwendbar ist, es verbietet;
9oder aber verbieten es auch die Rabbanan nur bei jenem, der sonst nicht zum Schlachten bestimmt ist, während bei einem solchen, der zum Schlachten bestimmt ist, auch die Rabbanan es erlauben? —
10Komm und höre: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Aus dem Hause Rabbis übersandten sie an ihrem Feste einen Mastochsen, und er ließ sich vier Myriaden kosten, auf daß man ihn nicht an diesem Tage, sondern erst am folgenden Tage darreiche, und er ließ sich vier Myriaden kosten, auf daß man ihn nicht lebend, sondern geschlachtet überreiche, und er ließ sich vier Myriaden kosten, auf daß man ihn überhaupt nicht überreiche.
11Doch wohl aus dem Grunde, weil man ihn [auf Entmästung] stellen könnte!? — Auch nach deiner Auffassung: weshalb sollte er nicht an diesem Tage, sondern erst an dem folgenden Tage überreicht werden? Vielmehr wollte Rabbi die Sache nur mehr und mehr hinausschieben und wünschte, daß es überhaupt unterbleibe. —
12Wird er denn [auf Entmästung] gestellt so kräftig, um Arbeit leisten zu können? R. Aši erwiderte: Zebida sagte mir, man stelle einen [gemästeten] Ochsen [auf Entmästung], und er leistet doppelt soviel Arbeit.
13MAN DARF IHNEN KEINE BÄREN, LÖWEN ODER SONST ETWAS VERKAUFEN, WODURCH DAS PUBLIKUM GEFÄHRDET WERDEN KANN. MAN DARF MIT IHNEN NICHT EINE BASILIKA, EIN SCHAFOTT, EINE ARENA ODER EINE TRIBÜNE BAUEN, WOHL ABER DARF MAN MIT IHNEN GERÜSTE UND BADEANSTALTEN BAUEN; GELANGT MAN AN DIE NISCHE, WO DAS GÖTZENBILD AUFGESTELLT WIRD, SO DARF MAN NICHT MITBAUEN.
14GEMARA. R. Ḥanin b. R. Ḥisda, manche sagen, R. Ḥanan b. Raba, sagte im Namen Rabhs: Ein großes [wildes] Tier gleicht einem kleinen Vieh hinsichtlich des Zappelns, nicht aber hinsichtlich des Verkaufens;
15ich aber sage, auch hinsichtlich des Verkaufens: wo es üblich ist, ihnen solche zu verkaufen, verkaufe man, nicht zu verkaufen, verkaufe man nicht. —
16Wir haben gelernt: Man darf ihnen keine Bären, Löwen oder sonst etwas verkaufen, wodurch das Publikum gefährdet werden kann. Nur wenn das Publikum gefährdet werden kann, wenn aber nicht, so ist es erlaubt!? Rabba b. U͑la erwiderte: Einen gebrochenen Löwen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.