Avoda Sara — Blatt 21b

1dies ist also eine anonyme Lehre nach R. Meír, denn nach R. Jose darf man ihm überall vermieten.

2NIRGENDS ABER DARF MAN IHNEN VERMIETEN &C. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Man darf kein Badehaus an einen Nichtjuden vermieten, weil dieses seinen Namen trägt, und der Nichtjude da an den Šabbathen und den Feiertagen Arbeit verrichten würde.

3Einem Samaritaner darf man es aber wohl, weil dieser nur am Halbfeste Arbeit verrichten würde, und an diesem tun wir dies ebenfalls.

4Ein Feld an einen Nichtjuden darf man deshalb, weil man annimmt, er sei Teilpächter und verrichte seine Arbeit, und auch bei einem Badehause kann man ja annehmen, er sei Teilpächter und verrichte seine Arbeit? — Ein Badehaus pflegt man nicht in Teilpacht zu geben.

5Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Man darf nicht sein Feld an einen Samaritaner vermieten, weil es seinen Namen trägt, und der Samaritaner da Arbeit am Halbfeste verrichten würde. — Einem Nichtjuden darf man demnach wohl vermieten, weil man annimmt, er sei Teilpächter, und verrichte seine Arbeit, aber auch bei einem Samaritaner kann man ja annehmen, er sei Teilpächter und verrichte seine Arbeit!? —

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.