Avoda Sara — Blatt 26a
1Be Turta; da gesellten sich Diebe zu ihm und fragten ihn, wohin er gehe. Er erwiderte ihnen: Nach Pumbeditha. Als sie in Be Turta angelangt waren, trennte er sich von ihnen. Da sprachen sie zu ihm: Du bist ein Schüler des Schwindlers Jehuda. Er erwiderte ihnen: Ihr kennt ihn also; mag es nun der Wille [Gottes] sein, daß ihr in seinem Banne seid.
2Hierauf hatten sie zweiundzwanzig Jahre kein Glück bei ihrem Stehlen. Als sie dies einsahen, kamen sie alle und baten um Auflösung des Bannes. Unter ihnen war aber ein Weber, der nicht um Auflösung des Bannes bitten kam, und ein Löwe fraß ihn. Das ist es, was die Leute sagen: Ein Weber, der sich ein Jahr nicht demütigt, verkürzt seine Jahre.
3Komm und sieh den Unterschied zwischen den Dieben in Babylonien und den Wegelagerern im Jisraéllande.
4EINE JISRAÉLITIN DARF EINER NICHTJÜDIN KEINE GEBURTSHILFE LEISTEN, WEIL SIE EIN KIND FÜR DEN GÖTZENDIENST GEBÄREN HILFT; WOHL ABER DARF MAN EINE NICHTJÜDIN EINER JISRAÉLITIN GEBURTSHILFE LEISTEN LASSEN. EINE JISRAÉLITIN DARF NICHT DAS KIND EINER NICHTJÜDIN SÄUGEN; WOHL ABER DARF EINE JISRAÉLITIN IN IHREM BEREICHE IHR KIND VON EINER NICHTJÜDIN SÄUGEN LASSEN.
5GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Eine Jisraélitin darf einer Nichtjüdin keine Geburtshilfe leisten, weil sie damit ein Kind für den Götzendienst gebären hilft; auch darf man keine Nichtjüdin einer Jisraélitin Geburtshilfe leisten lassen, weil sie des Blutvergießens verdächtig sind — so R. Meír.
6Die Weisen sagen, man dürfe eine Nichtjüdin einer Jisraélitin Geburtshilfe leisten lassen, wenn andere zugegen sind, nicht aber wenn sie allein unter einander sind. R. Meír sagt, es sei verboten, selbst wenn andere zugegen sind, weil sie die Hand auf die Schläfe [des Kindes] drücken und es töten kann, ohne daß jemand es merkt.
7So nannte einst eine Frau ihre Gefährtin Juden-Hebamme, Tochter einer Juden-Hebamme. Da erwiderte diese: Zahlreich mögen deine Leiden sein; ich ließ ihr Blut fließen, wie der Schaum des Meeres. —
8Und die Rabbanan!? — Sie können dir erwidern: dies ist nichts, sie hatte sie nur mit leerem Gerede zurückgewiesen.
9EINE JISRAÉLITIN DARF NICHT SÄUGEN. Die Rabbanan lehrten: Eine Jisraélitin darf nicht das Kind einer Nichtjüdin säugen, weil sie damit ein Kind für den Götzendienst großzieht; auch darf eine Jisraélitin nicht ihr Kind von einer Nichtjüdin säugen lassen, weil sie des Blutvergießens verdächtig ist — so R. Meír. Die Weisen sagen, eine Jisraélitin dürfe ihr Kind von einer Nichtjüdin säugen lassen, wenn andere zugegen sind, nicht aber, wenn sie allein unter einander sind. R. Meír aber sagt, auch wenn andere zugegen sind, sei es verboten, weil sie die Brustwarze von außen mit Gift bestreichen und [das Kind] töten kann.
10Und beides ist nötig. Würde er es nur von der Hebamme gelehrt haben, [so könnte man glauben,] die Rabbanan erlauben es nur hierbei, weil sie, wenn andere sie beobachten, nichts machen kann, bei einer Säugenden aber, die die Brustwarze von außen mit Gift bestreichen und [das Kind] töten kann, pflichten sie R. Meír bei.
11Und würde er es nur von der Säugenden gelehrt haben, [so könnte man glauben,] R. Meír verbiete es nur hierbei, weil sie die Brustwarze von außen mit Gift bestreichen und [das Kind] töten kann, bei der Hebamme aber, die, wenn andere sie beobachten, nichts machen kann, pflichte er den Weisen bei. Daher ist beides nötig. —
12Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Eine Jüdin darf einer Aramäerin Geburtshilfe leisten nur gegen Bezahlung, nicht aber umsonst!? R. Joseph erwiderte: Gegen Belohnung ist es wegen der Feindseligkeit erlaubt.
13R. Joseph wollte sagen, man dürfe gegen Belohnung einer Nichtjüdin Geburtshilfe leisten auch am Šabbath, wegen der Feindseligkeit, da sprach Abajje zu ihm: Sie kann zu ihr sagen: Für unsre [Frauen], die den Šabbath beobachten, dürfen wir den Šabbath entweihen, für eure aber, die den Šabbath nicht beobachten, dürfen wir den Šabbath nicht entweihen.
14R. Joseph wollte ferner sagen, man dürfe wegen der Feindseligkeit [ihre Kinder] gegen Belohnung säugen, da sprach Abajje zu ihm: Ist sie ledig, so kann sie sagen, sie wolle noch heiraten, und ist sie verheiratet, so kann sie sagen, sie wolle sich vor ihrem Manne nicht entblößen.
15R. Joseph wollte ferner bezüglich der Lehre, daß man Nichtjuden und Kleinvieh-Hirten weder hinabstoße noch heraufziehe, sagen, man dürfe sie wegen der Feindseligkeit gegen Belohnung heraufziehen,
16da sprach Abajje zu ihm: Er kann zu ihm sagen, sein Sohn befinde sich auf einem Dache, oder ihm sei ein Termin vom Amte anberaumt worden.
17R. Abahu lehrte vor R. Joḥanan: Nichtjuden und Kleinvieh-Hirten ziehe man nicht herauf,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.