Avoda Sara — Blatt 26b
1auch stoße man sie nicht hinab, Häretiker aber, Angeber und Abtrünnige stoße man hinab und ziehe sie nicht herauf.
2Da sprach dieser zu ihm: Ich lege aus: mit jeder verlorenen Sache deines Bruders, dies schließe den Abtrünnigen ein, und du sagst, man stoße sie hinab. Streiche [das Wort] Abtrünnige. —
3Sollte er ihm doch erwidert haben, eines gelte von einem Abtrünnigen, der Aas aus Gier ißt, und eines gelte von einem Abtrünnigen, der Aas aus Trotz ißt!? — Er ist der Ansicht, wer Aas aus Trotz ißt, sei Häretiker.
4Es wurde gelehrt: Über den Abtrünnigen streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, er sei Abtrünniger, wenn er es aus Gier tut, wenn aber aus Trotz, sei er Häretiker, und einer sagt, auch wenn aus Trotz, sei er Abtrünniger; Häretiker sei nur derjenige, der Götzendienst treibt.
5Man wandte ein: Hat er einen Floh oder eine Mücke gegessen, so ist er Abtrünniger. Solches geschah ja aus Trotz, und er lehrt, er sei Abtrünniger!? — Damit wollte er nur den Geschmack des Verbotenen kosten.
6Der Meister sagte: Man stoße sie hinab und ziehe sie nicht herauf. Wenn man sie sogar hinabstoßen soll, wozu lehrt er es vom Heraufziehen!? R. Joseph b. Ḥama erwiderte im Namen R. Šešeths: Dies lehrt, daß, wenn in der Grube sich eine Stiege befindet, man sie unter Anwendung einer Ausrede zerstöre; man sage zu ihm: damit kein Tier hineingerate.
7Rabba und R. Joseph erklärten beide: Dies lehrt, daß, wenn ein Stein sich am Rande der Grube befindet, man sie zudecke und zu ihm sage: ich will mein Vieh hinüberführen. Rabina erklärte: Wenn darin sich eine Leiter befindet, so nehme man sie fort und sage zu ihm: Ich will meinen Sohn vom Dache heranholen.
8Die Rabbanan lehrten: Ein Jisraélit darf einen Nichtjuden beschneiden, wenn er Proselyt werden will, nicht aber wegen der Würmer. Einen Nichtjuden lasse man nicht einen Jisraéliten beschneiden, weil sie des Blutvergießens verdächtig sind — so R. Meír.
9Die Weisen sagen, man lasse einen Nichtjuden einen Jisraéliten beschneiden, wenn andere zugegen sind, nicht aber, wenn sie allein unter einander sind. R. Meír aber verbietet es, auch wenn andere zugegen sind, weil er das Messer neigen und ihm die Harnröhre verstümmeln kann.
10R. Meír ist also der Ansicht, man lasse einen Nichtjuden nicht; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn in einer Stadt kein jisraélitischer Arzt anwesend ist, sondern nur ein samaritanischer und ein aramäischer, so lasse man den aramäischen beschneiden und nicht den samaritanischen — so R. Meír; R. Jehuda sagt, man lasse den samaritanischen beschneiden und nicht den aramäischen!? —
11Wende es um: R. Meír sagt, man lasse den samaritanischen beschneiden und nicht den aramäischen; R. Jehuda sagt, den aramäischen und nicht den samaritanischen, —
12R. Jehuda ist also der Ansicht, dies sei durch einen Aramäer zulässig, dagegen wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Woher, daß die Beschneidung durch einen Nichtjuden ungültig ist? Es heißt: du aber sollst mein Bündnis halten!? —
13Vielmehr, tatsächlich wende man es nicht um,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.