Avoda Sara — Blatt 27a

1nur handelt es sich hier um einen bewährten Arzt. So sagte auch R. Dimi, als er kam, im Namen R. Joḥanans, es sei erlaubt, wenn es ein bewährter Arzt ist. —

2R. Jehuda ist also der Ansicht, dies sei durch einen Samaritaner zulässig, dagegen wird gelehrt: Ein Jisraélit darf einen Samaritaner beschneiden, nicht aber lasse man einen Samaritaner einen Jisraéliten beschneiden, weil er dies im Namen des Gerizimberges tut — so R. Jehuda.

3R. Jose sprach zu ihm: Wo finden wir denn in der Tora, daß die Beschneidung als solche zu erfolgen hat!? Er kann vielmehr solange beschneiden, bis ihm die Seele ausfährt. —

4Vielmehr, tatsächlich wende man es um, wie wir zuerst gesagt haben, wenn du aber auf einen Widerspruch hinweisest, in dem R. Jehuda sich befindet, so ist jene Lehre von R. Jehuda dem Fürsten,

5denn es wird gelehrt: R. Jehuda der Fürst sagte: Woher, daß die Beschneidung durch einen Nichtjuden ungültig ist? Es heißt: du aber sollst mein Bündnis halten.

6R. Ḥisda sagte: Was ist der Grund R. Jehudas? Es heißt: für den Herrn beschneiden. — Und R. Jose? — Es heißt: beschneiden, beschnitten soll werden. —

7Und jener, es heißt ja: für den Herrn beschneiden!? — Dies bezieht sich auf das Pesaḥopfer. — Und dieser, es heißt ja: beschneiden, beschnitten soll werden!? — Die Tora gebraucht die übliche Redeweise der Menschen.

8Es wurde gelehrt: Woher, daß die Beschneidung durch einen Nichtjuden ungültig ist? Daro b. Papa erklärte im Namen Rabhs: Du aber sollst mein Bündnis halten. R. Joḥanan erklärte: Beschneiden, beschnitten soll werden. —

9Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines beschnittenen Arabers oder eines beschnittenen Gabnuni; nach demjenigen, der dies entnimmt aus: beschneiden, beschnitten soll werden, sind diese zulässig, und nach demjenigen, der dies entnimmt aus: du aber sollst mein Bündnis halten, sind diese nicht zulässig. —

10Wieso sind diese zulässig nach demjenigen, der dies entnimmt aus: beschneiden, beschnitten soll werden, wir haben ja gelernt, wenn jemand sagt: Qonam, daß ich von Unbeschnittenen nichts genießen werde, sei es ihm von unbeschnittenen Jisraéliten erlaubt und von Beschnittenen der weltlichen Völker verboten. Hieraus also, daß sie, obgleich beschnitten, als unbeschnitten gelten!? —

11Vielmehr, ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines Jisraéliten, der, weil seine Brüder infolge der Beschneidung gestorben sind, nicht beschnitten worden ist; nach demjenigen, der dies entnimmt aus: du aber sollst mein Bündnis halten, ist dieser zulässig, und nach demjenigen, der dies entnimmt aus: beschneiden, beschnitten soll werden, ist dieser nicht zulässig. —

12Wieso ist dieser nicht zulässig nach demjenigen, der dies entnimmt aus: beschneiden, beschnitten soll werden, wir haben ja gelernt, wenn jemand sagt: Qonam, daß ich von Beschnittenen nichts genießen werde, sei es ihm von unbeschnittenen Jisraéliten verboten und von Beschnittenen der weltlichen Völker erlaubt. Hieraus also, daß sie, obgleich unbeschnitten, als beschnitten gelten!? —

13Vielmehr, ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich einer Frau; nach demjenigen, der dies entnimmt aus: du aber sollst mein Bündnis halten, ist diese nicht zulässig, da eine Frau zur Beschneidung nicht geeignet ist, und nach demjenigen, der dies entnimmt aus: beschneiden, beschnitten soll werden, ist diese zulässig, da eine Frau wie beschnitten zu betrachten ist. —

14Gibt es denn jemand, der sagt, eine Frau sei nicht zulässig, es heißt ja: da nahm Çipora einen scharfen Stein!? — Lies: sie ließ nehmen. — Es heißt ja: und beschnitt!? — Lies: und ließ beschneiden; sie sagte es einem anderen, und dieser tat dies. Wenn du aber willst, sage ich: sie hatte es begonnen, und darauf kam Moše und vollendete es.

15MAN DARF SICH VON IHNEN EINE GELDHEILUNG ANGEDEIHEN LASSEN, NICHT ABER EINE LEIBESHEILUNG. MAN DARF SICH NIRGENDS VON IHNEN SCHEREN LASSEN — SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, AUF ÖFFENTLICHEM GEBIETE SEI ES ERLAUBT, NICHT ABER ALLEIN UNTER EINANDER.

16GEMARA. Was heißt Geldheilung und was heißt Leibesheilung: wollte man sagen, Geldheilung heiße, gegen Belohnung, und Leibesheilung heiße, umsonst, so sollte er doch lehren, man dürfe sich von ihnen gegen Belohnung heilen lassen, nicht aber umsonst;

17und wollte man sagen, Geldheilung heiße, wenn keine Lebensgefahr vorliegt, und Leibesheilung heiße, wenn Lebensgefahr vorliegt, so sagte ja R. Jehuda, daß man sich von ihnen nicht einmal den Stich einer Schröpflanzette heilen lassen dürfe!? —

18Vielmehr, Geldheilung heißt [die Heilung] eines Tieres, Leibesheilung heißt [die Heilung] der Person. Das ist es, was R. Jehuda sagte, nicht einmal den Stich einer Schröpflanzette dürfe man sich von ihnen heilen lassen.

19R. Ḥisda sagte im Namen Mar U͑qabas: Wenn er ihm aber nur gesagt hat, diese Mixtur sei für ihn gut und jene Mixtur sei für ihn schlecht, so ist es erlaubt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.