Avoda Sara — Blatt 29b
1FOLGENDE DINGE SIND VON NICHTJUDEN VERBOTEN, UND ZWAR ERSTRECKT SICH DAS VERBOT AUCH AUF DIE NUTZNIESSUNG: WEIN, ESSIG, DER IM BESITZE VON NICHTJUDEN NOCH WEIN WAR, HADRIANISCHESCHERBEN, AUSGEHERZTEFELLE. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE: IST DAS LOCH RUND, SO SIND SIE VERBOTEN, IST ES LÄNGLICH, SO SIND SIE ERLAUBT.
2FLEISCH, DAS ZUM GÖTZEN HINEINGEBRACHT WERDEN SOLL, IST ERLAUBT, DAS HERAUSGEBRACHT WORDEN IST, IST VERBOTEN, WEIL ES ALS TOTENSCHLACHTUNG GILT — SO R. A͑QIBA. MIT DENEN, DIE ZUR GÖTZENSTÄTTE ZIEHEN, DARF MAN KEINE GESCHÄFTE MACHEN; MIT DENEN, DIE ZURÜCKKEHREN, IST ES ERLAUBT.
3SCHLÄUCHE UND WEINKRÜGE VON NICHTJUDEN, DIE MIT WEIN EINES JISRAÉLITEN GEFÜLLT SIND, SIND VERBOTEN, UND ZWAR ERSTRECKT SICH DAS VERBOT AUCH AUF DIE NUTZNIESSUNG — SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, DAS VERBOT ERSTRECKE SICH NICHT AUF DIE NUTZNIESSUNG. TRAUBENKERNE UND SCHLAUBEN VON NICHTJUDEN SIND VERBOTEN, UND ZWAR ERSTRECKT SICH DAS VERBOT AUCH AUF DIE NUTZNIESSUNG — SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, FEUCHTE SEIEN VERBOTEN, TROCKENE SEIEN ERLAUBT.
4FISCHTUNKE UND BITHYNISCHERKÄSE VON NICHTJUDEN SIND VERBOTEN, UND ZWAR ERSTRECKT SICH DAS VERBOT AUCH AUF DIE NUTZNIESSUNG — SO R.MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, DAS VERBOT ERSTRECKE SICH NICHT AUF DIE NUTZNIESSUNG.
5R. JEHUDA ERZÄHLTE: R. JIŠMA͑ÉL RICHTETE AN R. JEHOŠUA͑, ALS SIE SICH AUF DEM WEGE BEFANDEN, FOLGENDE FRAGE, INDEM ER ZU IHM SPRACH: WESHALB HABEN SIE KÄSE VON NICHTJUDEN VERBOTEN? DIESER ERWIDERTE IHM: WEIL SIE IHN DURCH DAS LAB VON AASTIEREN GERINNEN LASSEN.
6JENER ENTGEGNETE IHM: DAS VERBOT DES LABES VON EINEM BRANDOPFER IST JA STRENGER ALS DAS DES LABES VON EINEM AASE, DENNOCH SAGTEN SIE, DASS EIN PRIESTER, DER SICH NICHT EKELT, ES ROH SCHLÜRFEN DÜRFE; DIES HAT MAN NICHT ZUGESTANDEN, JEDOCH SAGTEN SIE, MAN DARF ES ZWAR NICHT GENIESSEN, JEDOCH BEGEHT MAN DARAN KEINE VERUNTREUUNG.
7DIESER ERWIDERTE IHM: WEIL SIE IHN DURCH DAS LAB VON GÖTZENDIENSTLICH VERWANDTEN KÄLBERN GERINNEN LASSEN. JENER ENTGEGNETE: WENN DEM SO IST, WESHALB HABEN SIE NICHT AUCH DIE NUTZNIESSUNG VERBOTEN!?
8DA LENKTE IHN DIESER AUF EINE ANDERE SACHE AB, INDEM ER IHN FRAGTE: JIŠMA͑ÉL, WIE LIEST DU: besser ist deine Liebe als Wein, ODER: besser ist deine Liebe?
9JENER ERWIDERTE: Besser ist deine Liebe. DIESER ENTGEGNETE: DEM IST NICHT SO, DER NÄCHSTE [VERS] BEWEIST DIES: der liebliche Geruch deiner Öle.
10GEMARA. Woher dies vom Weine? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte: Die Schrift sagt: die das Fett ihrer Opfer verzehren; den Wein ihrer Gußopfer trinken; wie die Nutznießung des Schlachtopfers verboten ist, ebenso ist auch die Nutznießung des Weines verboten. —
11Woher dies vom Schlachtopfer selbst? — Es heißt: sie schlossen sich an den Baa͑l-Peo͑r und aßen von Toten-Schlachtopfern; wie die Nutznießung von einem Toten verboten ist, so ist auch die Nutznießung seines Schlachtopfers verboten. —
12Woher dies vom Toten selbst? — Dies ist zu entnehmen aus [dem Worte] dort, das auch beim genickbrochenen Kalbe gebraucht wird; hier heißt es: und Mirjam starb dort, und dort heißt es: und sie sollen dort im Tale dem Kalbe das Genick brechen; wie dort die Nutznießung verboten ist, ebenso ist auch hierbei die Nutznießung verboten. —
13Woher dies dort? — In der Schule R. Jannajs erklärten sie, es sei durch [das Wort] Sühne zu folgern, das auch bei den heiligen Opfern gebraucht wird.
14ESSIG, DER IM BESITZE VON NIGHTJUDEN NOCH WEIN WAR. Selbstverständlich, sollte denn, weil er sauer geworden ist, das ihm anhaftende Verbot geschwunden sein!? R. Aši erwiderte: Folgendes will er uns lehren: unser Essig im Besitze eines Nichtjuden braucht nicht mit einem Siegel innerhalb eines Siegels versehen zu sein; wenn wegen der Libierung, so verwenden sie ihn nicht dafür, und wenn wegen des Umtauschens, so wird er, da ein Siegel vorhanden ist, sich nicht bemühen, dieses zu fälschen.
15R. Ilea͑ sagte: Wir haben gelernt, gekochter Wein von Nichtjuden, der früher guter Wein war, sei verboten. — Selbstverständlich, sollte denn, weil er gekocht worden ist, das ihm anhaftende Verbot geschwunden sein!? R. Aši erwiderte: Folgendes will er uns lehren: unser gekochter Wein im Besitze eines Nichtjuden braucht nicht mit einem Siegel innerhalb eines Siegels versehen zu sein; wenn wegen der Libierung, so verwenden sie solchen nicht dazu,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.