Avoda Sara — Blatt 31b
1Wenn jemand ein Faß Wein durch einen Samaritaner, oder Fischlake oder Tunke durch einen Nichtjuden gesandt hat, so sind sie, wenn er das Siegel und den Verschluß erkennt, erlaubt, wenn aber nicht, verboten!?
2R. Zera erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines in der Stadt und eines auf dem Wege.
3R. Jirmeja wandte ein: Kommt er in die Stadt etwa nicht über den Weg!? Vielmehr, erklärte R. Jirmeja, haben wir dies von dem Falle gelernt, wenn er sich zwischen den Keltern befindet; da viele dort verkehren, so fürchtet er, indem er sich sagt, wenn sie dies sehen, so fügen sie mir einen Schaden zu.
4Es wurde gelehrt: Weshalb haben sie den Met der Nichtjuden verboten? Rami b. Ḥama erklärte im Namen R. Jiçḥaqs, wegen der Verschwägerung; R. Naḥman erklärte, wegen des Offenstehens. —
5Wegen welches Offenstehens, wenn wegen des Offenstehens des Gärbottichs, so lassen wir ihn ja ebenfalls offen stehen, und wenn wegen des Offenstehens des Fasses, so lassen wir es ja ebenfalls offen stehen!? — In dem Falle, wenn sie das Wasser abstehen lassen. —
6Demnach sollte doch der alte erlaubt sein, denn R. [Ḥanina] sagte, alter sei erlaubt, weil [das Gift] ihn nicht alt werden lasse, sauergewordener sei erlaubt, weil es ihn nicht sauer werden lasse!? — Der alte ist mit Rücksicht auf den neuen verboten.
7R. Papa ließ ihn sich zur Tür des Ladens herausbringen und trank ihn. R. Aḥaj ließ ihn sich nach Hause bringen und trank ihn. Nach beiden ist er wegen der Verschwägerung verboten, nur beobachtete R. Aḥaj eine noch größere Fernhaltung.
8Einst kam R. Šemuél b. Bisna nach Marguan, und man setzte ihm Wein vor, den er aber nicht trank; hierauf setzte man ihm Met vor, und er trank ebenfalls nicht. — Erklärlich ist es vom Weine, nämlich wegen des Makels, weshalb aber keinen Met!? — Wegen des Makels eines Makels.
9Rabh sagte: Der Met der Aramäer ist erlaubt, mein Sohn Ḥija darf jedoch davon nicht trinken. — Wie du es nimmst: ist er erlaubt, so ist er ja für die ganze Welt erlaubt, und ist er verboten, so ist er ja für die ganze Welt verboten!? —
10Rabh ist der Ansicht, nur wegen des Offenstehens, jedoch hebt die Bitternis des Hopfens die Kraft des Giftes auf; wer aber leidend ist, dem schadet er und da mean Sohn Ḥija leidend ist, so darf er davon nicht trinken.
11Šemuél sagte: Alle Kriechtiere haben ein Gift, nur ist das der Schlange tödlich und das der anderen Kriechtiere nicht tödlich. Šemuél sprach zu Ḥija b. Rabh: Gelehrtensohn, komm, ich will dir eine schöne Sache sagen, die dein Vater gesagt hat; folgendes sagte dein Vater: daß die aufgedunsenen Aramäer offenstehende [Getränke] trinken, und nicht sterben, kommt davon, weil sie Ekel- und Kriechtiere essen und ihr Körper dadurch unempfindlich ist.
12R. Joseph sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.