Avoda Sara — Blatt 32a

1Der Metessig der Aramäer ist verboten, weil sie ihn mit Hefe von Libationswein mischen. R. Aši sagte: Kommt er aus dem Vorratskeller, so ist er erlaubt, denn wenn man [Hefe] beimischt, wird er übelriechend.

2HADRIANISCHE SCHERBEN. Was sind hadrianische Scherben? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Scherben des Kaisers Hadrianus. Als R. Dimi kam, erklärte er: Sie suchten einen jungfräulichen Boden, der noch von niemand bearbeitet worden war, diesen bearbeiteten und bestellten sie, sodann gossen sie den gewonnenen Wein in neue Krüge, die ihn aufsogen; hierauf zerbrachen sie sie in Scherben und trugen sie bei sich, und wenn sie wollten, weichten sie sie ein und tranken. R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Unser erster [Aufguß] gleicht ihrem dritten.

3Sie fragten: Darf man mit diesen die Füße einer Bettstelle stützen: ist die Verwendung zu anderem Zwecke erlaubt oder verboten? —

4Komm und höre: R. Elea͑zar und R, Joḥanan [streiten hierüber]; einer verbietet es und einer erlaubt es. Die Halakha ist wie derjenige, der es verbietet.

5Man wandte ein: Wenn Fässer und Schläuche Nichtjuden gehören und jüdischer Wein sich in diesen befindet, so ist er zum Trinken verboten und zur Nutznießung erlaubt. Šimo͑n b. Guda bekundete vor dem Sohne des R. Gamliél, daß R. Gamliél solchen in A͑kko getrunken habe; man gab es ihm aber nicht zu.

6Aus Schläuchen von Nichtjuden darf man, wie R. Šimo͑n b. Gamliél im Namen des R. Jehošua͑ b. Qapusaj sagte, keine Decken für einen Esel fertigen. Hierbei ist ja die Verwendung zu einem anderen Zwecke erwünscht, und er lehrt, daß es verboten sei. —

7Nach deiner Auffassung sollte es doch verboten sein, Krüge von Nichtjuden zu kaufen, welchen Unterschied gibt es denn zwischen Schläuchen und Krügen? Raba erwiderte: Dies wurde deshalb verboten, weil, wenn sein eigner Schlauch platzen sollte, er ihn mit diesem aasflicken könnte. —

8Weshalb ist die Nutznießung von Krügen erlaubt nach demjenigen, welcher sagt, die Verwendung zu anderem Zweck sei verboten? — Er kann dir erwidern: In dem einen Falle ist das Verbotene nicht vollständig erhalten, in jenem Falle ist es vollständig erhalten.

9«Man gab es ihm nicht zu.» Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wein in Schläuchen von Nichtjuden ist zum Trinken verboten und zur Nutznießung erlaubt. R. Šimo͑n b. Guda͑ bekundete vor dem Sohn des R. Gamliél, daß R. Gamliél solchen in A͑kko getrunken habe, und man gab es ihm zu!? —

10Er will damit nur sagen, daß das ganze Kollegium es nicht zugab, wohl aber gab es ihm sein Sohn zu. Wenn du aber willst, sage ich: Guda und Guda͑ waren zwei verschiedene Personen.

11AUSGEHERZTE FELLE. Die Rabbanan lehrten: Was heißt ausgeherztes Fell? Wenn es an der Herzstelle aufgerissen ist und an dieser Stelle eine Lücke sich befindet. Ist da eine Blutkruste vorhanden, so ist es verboten,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.