Avoda Sara — Blatt 32b

1ist da keine Blutkruste vorhanden, so ist es erlaubt. R. Hona sagte: Dies nur, wenn es noch nicht eingesalzen war, war es aber bereits eingesalzen, so ist es verboten, weil das Salz es wahrscheinlich heruntergespült hat.

2R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE: IST DAS LOCH RUND, SO SIND SIE VERBOTEN, IST ES LÄNGLICH, SO SIND SIE ERLAUBT. R. Joseph sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél.

3Abajje sprach zu ihm: ‘Die Halakha’, streitet denn jemand gegen ihn!? Dieser erwiderte: Was ist denn der Unterschied? Jener entgegnete: Eine Lehre vortragen nur als Singsang!?

4FLEISCH, DAS ZUM GÖTZEN HINEINGEBRACHT WERDEN SOLL, IST ERLAUBT. Wer ist der Autor dieser Lehre? R. Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Johianans: Es ist nicht R. Elie͑zer, denn R. Elie͑zer sagte, ein Nichtjude denke stets an den Götzen.

5DAS HERAUSGEBRACHT WORDEN IST, IST VERBOTEN, WEIL ES ALS TOTENSCHLACHTUNG GILT. Weshalb? — Weil es ganz bestimmt Götzenspende ist. Also nach R. Jehuda b. Bethera,

6denn es wird gelehrt: R. Jehuda b. Bethera sagte: Woher, daß die Götzenspende durch Bezeltung verunreinigend ist? Es heißt: sie schlossen sich dem Baa͑l-Peo͑r an und aßen von Totenschlachtungen; wie ein Toter durch Bezeltung verunreinigend ist, ebenso ist auch die Götzenspende durch Bezeltung verunreinigend.

7MIT DENEN, DIE ZUR GÖTZENSTÄTTE ZIEHEN, DARF MAN KEINE GESCHÄFTE MACHEN. Šemuél sagte: Mit einem Nichtjuden, der zur Götzenstätte zieht, ist [der Verkehr] bei seiner Hinreise verboten, weil er seinem Götzen danken würde, bei seiner Rückkehr aber erlaubt, weil das Geschehene bereits vorüber ist.

8Mit einem Jisraéliten, der zur Götzenstätte geht, ist es bei seiner Hinreise erlaubt, weil er noch umkehren kann, bei seiner Rückkehr verboten, denn

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.