Avoda Sara — Blatt 33b
1Von vornherein, oder wenn bereits geschehen? — Komm und höre: R. Zebid b. Oša͑ja lehrte, wenn jemand neue Weinkrüge von einem Nichtjuden kauft, dürfe er in diese Wein gießen, und wenn alte, dürfe er in diese von vornherein Fischlake oder Tunke gießen.
2R. Jehuda der Fürst fragte R. Ami: Wie ist es, wenn man sie in den Schmelzofen legt und sie ausbrennt? Dieser erwiderte: Wenn Fischlake ausbrennt, um wieviel mehr Feuer. Ebenso wurde auch gelehrt: R. Joḥanan sagte, und wie manche sagen, sagte es R. Asi im Namen R. Joḥanans: Wenn man Weinkrüge von Nichtjuden zurück in den Schmelzofen legt, so sind sie, sobald das Pech sich abgelöst hat, erlaubt.
3R. Aši sagte: Sage nicht, bis es ganz abfällt, sondern sogar wenn es sich nur löst, auch wenn es nicht ganz abgefallen ist. Über Holzspänchen streiten R. Aḥa und Rabina; nach dem einen ist es verboten und nach dem anderen ist es erlaubt. Die Halakha ist wie derjenige, der es verbietet.
4Sie fragten: Darf man in diese Met abfüllen? R. Naḥman und R. Jehuda verbieten es und Raba erlaubt es. Rabina erlaubte R. Ḥija, dem Sohne R. Jiçḥaqs, in solche Met abzufüllen, hierauf ging er und füllte darin Wein ab. Dennoch achtete er nicht darauf, denn er sagte, es sei nur ein besonderer Zufall.
5R. Jiçḥaq b. Bisna hatte Gefäße aus Rinderkot; da füllte er sie mit Wasser und stellte sie vor die Sonne. Als sie dann platzten, sprach R. Abba zu ihm: Nun hast du sie dir für immer verboten gemacht; die Rabbanan sagten nur, daß man sie mit Wasser fülle, nicht aber, daß man sie in die Sonne stelle.
6R. Josana sagte im Namen R.Amis: Für Natrongefäße gibt es keine Reinigung. — Was sind Natrongefäße? R. Jose b. Abin erwiderte: Gefäße aus alaunhaltigern Tone.
7Die Leute des Rufulus Parzek nahmen in Pumbeditha Kannen gewaltsam ab, die er mit Wein füllte, und später gab er sie zurück. Hierauf kamen sie zu R. Jehuda und fragten ihn, und dieser erwiderte ihnen: Sie waren nicht für die Dauer bestimmt; man spüle sie daher mit Wasser aus, und sie sind erlaubt.
8R. A͑vira sagte: Die braunen Krüge der Aramäer kann man, da sie nicht viel einsaugen, mit Wasser ausspülen, und sie sind dann erlaubt. R. Papi sagte: Die breiten irdenen Töpfe aus Mikhse kann man, da sie nicht viel einsaugen, mit Wasser ausspülen, und sie sind dann erlaubt.
9Becher sind nach R. Asi verboten und nach R. Aši erlaubt. Hat ein Nichtjude aus ihnen das erste Mal getrunken, so sind alle der Ansicht, daß sie verboten sind, sie streiten nur über das zweite Mal.
10Manche sagen, wenn das erste oder das zweite Mal, so sind alle der Ansicht, daß sie verboten sind, sie streiten nur über das dritte Mal. Die Halakha ist, wenn das erste oder das zweite Mal, so sind sie verboten, und wenn das dritte Mal, so sind sie erlaubt.
11R. Zebid sagte: Glasierte Gefäße sind, wenn sie weiß oder schwarz sind, erlaubt, wenn grün, verboten, weil diese einsaugen. Wenn sie aber Risse haben, so sind sie alle verboten. Meremar trug vor: Glasierte Gefäße, einerlei ob weiß oder schwarz oder grün, sind erlaubt. —
12Womit ist es hierbei anders als beim Gesäuerten am Pesaḥfeste!? Man fragte nämlich Meremar: Darf man [gebrauchte] glasierte Gefäße am Pesaḥfeste benutzen? Von grünen ist dies nicht fraglich, da sie porös sind und einsaugen, sind sie entschieden verboten, fraglich ist es nur von weißen und schwarzen;
13ferner war es auch nicht fraglich, wenn sie Risse haben, da sie einsaugen, sind sie entschieden verboten; fraglich war es nur von glatten. Dieser erwiderte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.