Avoda Sara — Blatt 35b
1eines vor seinem Rücktritt und eines nach seinem Rücktritt; an der Mišna aber wurde nicht gerührt.
2R. Malkija erklärte im Namen des R. Ada b. Ahaba: Weil sie die Oberfläche mit Schweinefett glätten. R. Ḥisda erklärte: Weil sie ihn durch Essig gerinnen lassen. R. Naḥman erklärte: Weil sie ihn durch Harz von Ungeweihtem gerinnen lassen.
3Also nach dem folgenden Autor, denn es wird gelehrt: R. Elie͑zer sagt, wenn man [Milch] durch Harz von Ungeweihtem gerinnen läßt, sei sie verboten, weil dieses als Frucht gilt, —
4Du kannst auch sagen, nach R. Jehošua͑, denn R. Jehošua͑ streitet gegen R. Elie͑zer nur über das Harz des Stammes, hinsichtlich des der Früchte aber pflichtet er ihm bei.
5Das ist es, was wir gelernt haben: R. Jehošua͑ sagte: Ich habe ausdrücklich gehört, daß, wenn man sie durch das Harz der Blätter oder durch das der Wurzeln gerinnen läßt, sie erlaubt, und wenn durch das der Früchte, sie verboten sei, weil dieses als Frucht gilt. —
6Sowohl nach R. Ḥisda als auch nach R. Naḥman b. Jiçḥaq sollte er doch auch zur Nutznießung verboten sein!? — Das ist ein Einwand.
7R. Naḥman, Sohn des R. Ḥisda, trug vor: Es heißt: der liebliche Geruch deiner Öle. Der Schriftgelehrte gleicht einer Parfümflasche; ist sie offen, so duftet sie, ist sie geschlossen, so duftet sie nicht.
8Und noch mehr, Dinge, die ihm verborgen waren, öffnen sich ihm, denn es heißt: a͑lamoth [Jungfrauen] lieben dich, und man lese a͑lumoth [verborgene Dinge]. Und noch mehr, auch der Todesengel liebt ihn, denn es heißt: a͑lamoth lieben dich, und man lese, a͑lmaveth [Todesbeamter]. Und noch mehr, er erbt auch beide Welten, diese Welt und die zukünftige Welt, denn es heißt: a͑lamoth, und man lese: o͑lamoth [die Welten].
9FOLGENDE DINGE DER NICHTJUDEN SIND VERBOTEN, JEDOCH ERSTRECKT SICH DAS VERBOT NICHT AUF DIE NUTZNIESSUNG: MILCH, DIE EIN NICHTJUDE OHNE VON EINEM JISRAÉLITEN BEOBACHTET WORDEN ZU SEIN GEMOLKEN HAT, BROT UND ÖL; RABBI UND SEIN GERICHTSKOLLEGIUM ERLAUBTEN DAS ÖL.
10FERNER GEKOCHTES UND EINGELEGTES, WORIN MAN WEIN ODER ESSIG HINEINZUTUN PFLEGT, ZERHACKTE ṬERITH, FISCHLAKE, WORIN KEINE FISCHCHEN SIND, KEINE HERUMSCHWIMMENDE KILBITH, FISCHSALAT, SCHNITTE ASANT UND GEWÜRZTESSALZ. ALL DIESE DINGE SIND VERBOTEN, JEDOCH ERSTRECKT SICH DAS VERBOT NICHT AUF DIE NUTZNIESSUNG.
11GEMARA. Was ist denn bei der Milch zu befürchten, wenn etwa das Vertauschen, so ist ja die reine weiß und die unreine gelb, und wenn etwa die Beimischung, so kann man sie ja gerinnen lassen, denn der Meister sagte, reine Milch gerinne, unreine gerinne nicht!? —
12Allerdings wenn man sie zur Bereitung von Käse braucht, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn man sie als Zukost braucht. —
13Man kann ja etwas davon nehmen und gerinnen lassen!? — Da es bei der reinen ebenfalls Bestandteile gibt, die nicht gerinnen, so kann man sich darauf nicht verlassen.
14Wenn du aber willst, sage ich: du kannst auch sagen, wenn man sie zur Bereitung von Käse braucht, denn ein Teil [der Molke] bleibt in den Löchern zurück.
15BROT. R. Kahana sagte im Namen R. Joḥanans: Das Brot ist von keinem Gerichtskollegium erlaubt worden. — Demnach gibt es jemand, der es erlaubt hat? —
16Allerdings; als R. Dimi kam, erzählte er: Einst ging Rabbi aufs Feld hinaus, und als ein Nichtjude ihm ein Backofen-Brot von der Größe einer Sea brachte, sprach er: Wie schön ist dieses Brot; was veranlaßte die Weisen, es zu verbieten!? — ‘Was veranlaßte die Weisen, es zu verbieten’, wegen der Verschwägerung!? —
17Vielmehr, was veranlaßte die Weisen, es auf dem Felde zu verbieten!? Das Volk glaubte dann, Rabbi habe das Brot erlaubt, dem ist aber nicht so, Rabbi hat das Brot nicht erlaubt.
18R. Joseph, nach anderen R. Šemuél b. Jehuda, sagte: Nicht so hat sich dies zugetragen, sondern wie folgt: Einst kam Rabbi in eine Ortschaft, und als er merkte, daß das Brot für die Schüler nicht ausreiche, fragte er, ob da vielleicht ein Brothändler anwesend sei. Das Volk glaubte dann, er habe einen nichtjüdischen Brothändler gemeint, dem ist aber nicht so, er meinte einen jisraélitischen Brothändler.
19R. Ḥelbo sagte: Selbst nach demjenigen, der Brot eines nichtjüdischen Händlers sagt, gilt dies nur von dem Falle, wenn kein jisraélitischer Brothändler anwesend ist, nicht aber, wenn ein jisraélitischer Brothändler anwesend ist. R. Joḥanan sagte: Selbst nach demjenigen, der Brot eines nichtjüdischen Händlers sagt, gilt dies nur auf dem Felde, nicht aber in der Stadt, wegen der Verschwägerung.
20Ajbu biß von solchem ab und aß es an der Grenze; da sprach Raba, nach anderen R. Naḥman b. Jiçḥaq: Redet nicht mit Ajbu, denn er ißt Brot von Aramäern.
21ÖL. Das Öl wurde, wie Rabh sagt, von Daniél verboten; Šemuél aber sagt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.