Avoda Sara — Blatt 36a

1die Ausschwitzung der unreinen Gefäße mache es verboten. — Ißt denn die ganze Welt nur [levitisch] Reines!? — Vielmehr, die Ausschwitzung der verbotenen Gefäße macht es verboten.

2Šemuél sprach zu Rabh: Erklärlich ist es nach meiner Ansicht, die Ausschwitzung der verbotenen Gefäße mache es verboten, daß R. Jiçḥaq b. Šemuél b. Martha, als er kam, erzählte, R. Šimlaj habe in Nezibis vorgetragen, daß R. Jehuda und sein Gerichtskollegium abgestimmt und das Öl erlaubt haben,

3denn er ist der Ansicht, wenn es einen verschlechternden Geschmack verleiht, sei es erlaubt;

4wieso aber konnte, nach deiner Ansicht, Daniél habe es verboten, R. Jehuda der Fürst kommen und dies aufheben, wir haben ja gelernt, ein Gerichtskollegium könne die Bestimmung eines anderen Gerichtskollegiums nur dann aufheben, wenn es größer ist als jenes an Weisheit und Zahl!?

5Dieser erwiderte: Du kommst mir mit Šimlaj dem Ludäer, die Ludäer mißachten [die rabbanitischen Bestimmungen]. Jener entgegnete: Soll ich es ihm mitteilen? Da wurde er verlegen.

6Hierauf sprach Rabh: Weil jene [die Schriftstelle] nicht ausgelegt haben, sollten wir es ebenfalls nicht tun!? Es heißt: und Daniél nahm sich fest vor, sich nicht zu verunreinigen mit der Speise des Königs und mit dem Weine seiner Getränke; die Schrift spricht von zwei Getränken, vom Weine und vom Öl.

7Rabh ist der Ansicht, er nahm es sich für sich selbst vor und traf auch eine Entscheidung für ganz Jisraél, und Šemuél ist der Ansicht, er nahm es sich nur für sich selbst vor, traf aber keine Entscheidung für ganz Jisraél. —

8Kann das Öl denn von Daniél verboten worden sein, Bali sagte ja im Namen Abimi des Nabatäers im Namen Rabhs, [die Bestimmungen] über ihr Brot, ihr Öl, ihren Wein und ihre Töchter gehören sämtlich zu den achtzehn Verordnungen!?

9Wolltest du erwidern, Daniél habe es zuerst angeordnet, und man habe es nicht akzeptiert, und darauf haben es die Schüler von Hillel und Šammaj angeordnet, und man habe es dann akzeptiert, welche Bedeutung hätte demnach die Bekundung Rabhs!? — Vielmehr, Daniél hatte es in der Stadt verboten, darauf kamen jene und verboten es auch auf dem Felde. —

10Wieso konnte R. Jehuda der Fürst eine Bestimmung der Schüler Šammajs und Hillels aufheben, wir haben ja gelernt, ein Gerichtskollegium könne die Bestimmung eines anderen Gerichtskollegiums nur dann aufheben, wenn es größer ist als jenes an Weisheit und Zahl!? Ferner sagte auch Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans, daß in jedem anderen Falle ein Gerichtskollegium die Bestimmung eines anderen Gerichtskollegiums aufheben könne, nur nicht die achtzehn Verordnungen, und selbst wenn Elijahu mit seinem Gerichtskollegium kommen sollte, höre man nicht auf ihn!?

11R. Mešaršeja erwiderte: Der Grund ist ja der, weil das Verbot beim größten Teile Jisraéls verbreitet ist, aber das Verbot des Öls ist nicht beim größten Teile Jisraéls verbreitet. R. Šemuél b. Abba sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Unsere Meister haben untersucht und festgestellt, daß das Verbot des Öls nicht beim größten Teile Jisraéls verbreitet ist, da stützten sie sich auf die Worte des R. Šimo͑n b. Gamliél und des R. Elea͑zar b. Çadoq, welche sagten, man dürfe der Gemeinde nur dann eine erschwerende Verordnung auferlegen, wenn der größte Teil derselben sie ertragen kann. R. Ada b. Ahaba sagte: Welcher Schriftvers deutet hierauf?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.