Avoda Sara — Blatt 36b
1Mit dem Fluche seid ihr belegt, mich beträgt ihr, das ganze Volk; ist das ganze Volk dabei, so ist es gültig, sonst aber nicht.
2Der Text. Bali sagte im Namen Abimi des Nabatäers im Namen Rabhs: [Die Bestimmungen] über ihr Brot, ihr Öl, ihren Wein und ihre Töchter gehören sämtlich zu den achtzehn Verordnungen. — Was wurde über ihre Töchter bestimmt? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Sie bestimmten, daß ihre Töchter von der Wiege an als menstruierend gelten sollten.
3Geneba sagte im Namen Rabhs: All diese Verordnungen wurden wegen des Götzendienstes getroffen. Als nämlich R. Aḥa b. Ada kam, sagte er im Namen R. Jiçḥaqs: Sie haben ihr Brot wegen ihres Öls verboten. — Womit ist es denn beim Öl strenger als beim Brot!? —
4Vielmehr, ihr Brot und ihr Öl wegen ihres Weines, ihren Wein wegen ihrer Töchter, ihre Töchter wegen jener Sache, und noch eine andere Sache wegen einer anderen Sache. —
5Ihre Töchter sind ja auch nach der Tora verboten, denn es heißt: du sollst dich nicht mit ihnen verschwägern!? Nach der Tora ist es nur mit den sieben Völkern [verboten], nicht aber mit den übrigen Völkern, dann kamen sie und bestimmten dies auch von den übrigen Völkern. —
6Wie ist es aber nach R. Šimo͑n b. Joḥaj zu erklären, der auslegt: sie werden deinen Sohn mir abfällig machen, dies schließe jede Abfälligmachung ein!? — Vielmehr, die Tora hat nur den ehelichen Beischlaf verboten, dann kamen sie und verboten auch den außerehelichen Beischlaf. —
7Aber auch der außereheliche Beischlaf wurde ja bereits im Gerichtskollegium Šems verboten, denn es heißt: da gebot Jehuda: Führet sie hinaus, daß sie verbrannt werde!? —
8Vielmehr, nach der Tora gilt dies nur von dem Falle, wenn ein Nichtjude eine Jisraélitin beschläft, weil sie sich ihm anschließt, nicht aber von dem Falle, wenn ein Jisraélit eine Nichtjüdin beschläft. —
9Aber auch über die Beschlafung einer Nichtjüdin durch einen Jisraéliten besteht ja ein dem Moše am Sinaj überliefertes Verbot, denn der Meister sagte, wenn jemand eine Aramäerin beschläft, so mögen Eiferer ihn niederstoßen!? —
10Vielmehr, nach der Tora ist es nur öffentlich verboten, wie bei jenem Ereignisse, dann kamen sie und verboten es auch heimlich. — Aber auch heimlich wurde es ja bereits durch das Gerichtskollegium der Ḥasmonäer verboten!?
11Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Jisraélit eine Nichtjüdin beschläft, so ist er schuldig wegen [Beschlafens] einer Menstruierenden, Sklavin, Nichtjüdin und Ehefrau,
12und als Rabin kam, sagte er, wegen [Beschlafens] einer Menstruierenden, Sklavin, Nichtjüdin und Hure!? —
13Das Gerichtskollegium der Ḥasmonäer hat nur den eigentlichen Beischlaf verboten, nicht aber das Alleinsein, dann kamen sie und verboten auch das Alleinsein. — Aber auch das Alleinsein wurde ja bereits durch das Gerichtskollegium Davids verboten,
14denn R. Jehuda sagte: damalsverboten sie das Alleinsein!? — Ich will dir sagen, nur das Alleinsein mit einer Jisraélitin, nicht aber das Alleinsein mit einer Nichtjüdin, dann kamen sie und verboten auch das Alleinsein mit einer Nichtjüdin. —
15Das Alleinsein mit einer Jisraélitin ist ja nach der Tora verboten!? R. Joḥanan sagte nämlich im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq: Wo finden wir in der Tora eine Andeutung für das Verbot des Alleinseins? Es heißt: wenn dich dein Bruder, der Sohn deiner Mutter, verlockt; kann etwa nur der Sohn einer Mutter verlocken und nicht der Sohn eines Vaters?
16Allein, dies besagt, nur ein Sohn mit seiner Mutter dürfe allein sein, niemand aber darf allein sein mit einer Frau, mit der ihm der Verkehr nach der Tora verboten ist. —
17Nach der Tora ist nur das Alleinsein mit einer verheirateten Frau verboten, dann kam David und verbot es auch mit einer unverheirateten, und darauf kamen die Schüler der Schulen Šammajs und Hillels und verboten auch das Alleinsein mit einer Nichtjüdin.
18Was heißt: noch eine andere Sache wegen einer anderen Sache? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Sie ordneten an, daß ein nichtjüdisches Kind wie ein Flußbehafteter verunreinigend sei, damit sich kein jüdisches Kind zu ihm geselle; wegen der Päderastie.
19R. Zera erzählte nämlich: Ich habe mich viel abgequält mit R. Asi, und R. Asi mit R. Joḥanan, und R. Joḥanan mit R. Jannaj, und R. Jannaj mit R. Nathan b. A͑mram, und R. Nathan b. A͑mram mit Rabbi, mit welchem Alter ein nichtjüdisches Kind wie ein Flußbehafteter verunreinigend sei, und er sagte mir, mit dem Tage seiner Geburt; und als ich zu R. Ḥija kam, sagte er mir, mit neun Jahren und einem Tage.
20Als ich dies später Rabbi vortrug, sprach er zu mir: Lasse meine Worte fallen und halte dich an die Worte R. Ḥijas, welcher sagte, ein nichtjüdisches Kind sei mit neun Jahren und einem Tage wie ein Flußbehafteter verunreinigend;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.