Avoda Sara — Blatt 37a
1da ein solches zum Beischlaf geeignet ist, so ist es auch wie ein Flußbehafteter verunreinigend. Rabina sagte: Daher ist ein nichtjüdisches Mädchen mit drei Jahren und einem Tage, da sie dann zum Beischlaf geeignet ist, wie eine Flußbehaftete verunreinigend. —
2Selbstverständlich!? — Man könnte glauben, weil jener zu verleiten versteht, dieses aber nicht, so lehrt er uns.
3R. Jehuda der Fürst ging gestützt auf die Schulter seines Dieners R. Šimlaj und sprach zu ihm: Šimlaj, du warst gestern abends nicht im Lehrhause, als wir das Öl erlaubt haben. Dieser erwiderte: In unseren Tagen solltest du auch das Brot erlauben. Jener entgegnete: Man würde uns dann das erlaubende Gerichtskollegium nennen. Wir haben nämlich gelernt: R. Joseph b. Joe͑zer aus Çereda (und Joseph b. Joḥanan aus Jerušalem) bekundete(n), daß die Widderheuschrecke rein sei, daß die Flüssigkeiten im Schlachthause rein seien, und daß, wer einen Toten berührt, unrein sei; man nannte ihn daher Joseph den Erlaubenden.
4Dieser erwiderte: Jener hat drei Dinge erlaubt, während der Meister nur eine Sache erlaubt hat, und wenn er noch eine erlauben würde, so würden es immer nur zwei sein. Jener entgegnete: Ich habe bereits etwas anderes erlaubt. — Was ist dies? —
5Wir haben gelehrt: [Wenn jemand zu seiner Frau gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief, falls ich von jetzt ab in zwölf Monaten nicht komme, und innerhalb der zwölf Monate gestorben ist, so ist der Scheidebrief ungültig. Hierzu wird gelehrt, unsere Meister erlaubten ihr zu heiraten; und auf unsere Frage, wer diese Meister seien, erwiderte R. Jehuda im Namen Šemuéls, es sei das Gericht, das [nichtjüdisches] Öl erlaubt hat.
6Sie sind der Ansicht R. Joses, welcher sagt, das Datum der Urkunde beweise es. R. Abba, Sohn des R. Ḥija b. Abba, sagte [im Namen R. Joḥanans]: R. Jehuda der Fürst entschied demgemäß, aber sein ganzes Zeitalter, und manche sagen, sein ganzes Kollegium, pflichtete ihm nicht bei.
7R. Elie͑zer sprach zu einem Greise: Habt ihr, als ihr es erlaubt habt, es sofort erlaubt, da er nicht kommen wird, oder erst nach zwölf Monaten, da erst dann die Bedingung in Erfüllung geht? –
8Dies ist ja auch hinsichtlich einer Mišna fraglich!? Wir haben nämlich gelernt: [Wenn jemand zu seiner Frau gesagt hat:] da ist dein Scheidebrief von jetzt ab, falls ich von jetzt ab in zwölf Monaten nicht komme, und er innerhalb der zwölf Monate gestorben ist, so ist der Scheidebrief gültig. Weil die Bedingung in Erfüllung gegangen ist.
9Du kannst nun fragen, ob die Scheidung von sofort gültig ist, da er nicht kommen wird, oder erst nach zwölf Monaten, da erst dann die Bedingung in Erfüllung geht. – Dem ist auch so, nur warst du bei jener Abstimmung anwesend.
10Abajje sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn [er zu ihr gesagt hat:] sobald die Sonne aus ihrem Futterale hervorkommt, er gemeint hat, sobald sie hervorgekommen ist, und wenn er nachts gestorben ist, so ist dies eine Scheidung nach dem Tode.
11Und daß ferner, [wenn er gesagt hat:] mit der Bedingung, daß die Sonne aus ihrem Futterale hervorkomme, er gemeint hat, von jetzt ab, und wenn er nachts gestorben ist, so ist die Bedingung in Erfüllung gegangen und die Scheidung bei Lebzeiten erfolgt. Dies nach R. Hona, denn R. Hona sagte, wenn jemand ‘mit der Bedingung’ gesagt hat, sei dies ebenso, als würde er ‘von jetzt ab’ gesagt haben.
12Sie streiten nur über [die Wendung:] wenn sie hervorkommt; R. Jehuda der Fürst ist der Ansicht R. Joses, welcher sagt, das Datum der Urkunde beweise es, somit ist es ebenso, als würde er gesagt haben: von heute ab, falls ich sterbe, von jetzt ab, falls ich sterbe, und die Rabbanan sind nicht der Ansicht R. Joses, somit ist es ebenso, als würde er nur gesagt haben: falls ich sterbe.
13Der Text. Joseph b. Joe͑zer aus Çereda bekundete, daß die Widderheuschrecke rein sei, daß die Flüssigkeiten im Schlachthause rein seien, und daß, wer einen Toten berührt, unrein sei; man nannte ihn daher Joseph den Erlaubenden. Was ist dies für eine Heuschreckenart? R. Papa sagte, die Šošiba; R. Ḥija b. Ami sagte im Namen U͑las, die Susbil.
14R. Papa sagte, die Šošiba, und sie streiten über die [Heuschrecke] mit einem langen Kopfe; einer ist der Ansicht, die mit dem langen Kopfe sei verboten, und einer ist der Ansicht, die mit dem langen Kopfe sei erlaubt. R. Ḥija b. Ami sagte im Namen U͑las,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.