Avoda Sara — Blatt 37b
1die Susbil, demnach sind alle der Ansicht, die mit dem langen Kopfe sei verboten, und sie streiten über die, deren Flügel knapp die größere Hälfte des Körpers bedecken; einer ist der Ansicht, es brauche nur knapp die größere Hälfte zu sein, und einer ist der Ansicht, es müsse die merklich größere Hälfte sein.
2«Daß die Flüssigkeiten im Schlachthause rein seien.» Was heißt ‘rein’? Rabh erklärte, an sich rein, Šemuél erklärte, rein, hinsichtlich der Verunreinigung von anderen Dingen, während sie selbst wohl verunreinigungsfähig sind.
3Rabh erklärte, an sich rein, denn er ist der Ansicht, die Verunreinigungsfähigkeit von Flüssigkeiten sei nur rabbanitisch, und die Rabbanan verordneten und bestimmten dies nur von anderen Flüssigkeiten, nicht aber von denen des Schlachthauses;
4Šemuél erklärte, rein, hinsichtlich der Verunreinigung anderer Dinge, während sie an sich wohl verunreinigungsfähig sind, denn er ist der Ansicht, die Verunreinigungsfähigkeit von Flüssigkeiten sei aus der Tora, und [ihre Übertragung] der Unreinheit auf anderes rabbanitisch, und die Rabbanan bestimmten dies nur von anderen Flüssigkeiten, nicht aber bestimmten sie dies von Flüssigkeiten des Schlachthauses.
5«Daß, wer einen Toten berührt, unrein sei; man nannte ihn daher Joseph den Erlaubenden.» Es sollte ja heißen: Joseph den Verbietenden!? Ferner erfolgt dies ja nach der Tora, denn es heißt: und jeder, der auf freiem Felde in Berührung kommt mit einem durchs Schwert Erschlagenen oder Gestorbenen &c.!? –
6Nach der Tora ist, wer [einen Toten] berührt, unrein, wer aber den Berührenden berührt, rein, hierauf kamen sie und bestimmten, auch wer den Berührenden berührt, [sei unrein,] und hierauf kam er und brachte es auf die Bestimmung der Tora zurück. –
7Aber auch das Berühren des Berührenden ist ja aus der Tora, denn es heißt: und alles, was der unrein Gewordene berührt, ist unrein!?
8Die Jünger erklärten vor Raba im Namen des Mar Zuṭra b. R. Naḥman, der es im Namen R. Naḥmans sagte: Nach der Tora ist, wer den Berührenden, wenn er [mit dem Toten] verbunden ist, berührt, sieben Tage, und wenn er mit ihm nicht verbunden ist, nur bis zum Abend unrein, hierauf kamen sie und bestimmten eine siebentägige Unreinheit auch für den Fall, wenn er nicht verbunden ist, und hierauf kam er und brachte es auf die Bestimmung der Tora zurück. –
9Wo findet sich dies in der Tora? – Es heißt: wer einen Toten, irgend welche menschliche Leiche, berührt, soll sieben Tage unrein sein, ferner heißt es: und alles, was der unrein Gewordene berührt, ist unrein, und ferner heißt es:und wer ihn berührt, ist unrein bis zum Abend; wie ist dies nun zu erklären?
10Eines, wenn [mit dem Toten] verbunden, und eines, wenn nicht verbunden.
11Raba erwiderte ihnen: Habe ich euch etwa nicht gesagt, daß ihr R. Naḥman keine leeren Krüge [an den Hals] hängen sollt? Folgendes sagte R. Naḥman: er hat ihnen die zweifelhafte Unreinheit auf öffentlichem Gebiete erlaubt.
12Diese Halakha lernen wir von der Ehebruchsverdächtigten: wie bei der Ehebruchsverdächtigten [die Verunreinigung] auf Privatgebiet erfolgt ist, ebenso gilt jede andere Verunreinigung nur auf Privatgebiet.
13Hierzu sagte R. Joḥanan, so sei zwar die Halakha, jedoch wurde nicht demgemäß entschieden, er aber kam und entschied auch demgemäß.
14Ebenso wird auch gelehrt: R. Jehuda sagte: Er schlug Pfeiler ein, und bezeichnete ihnen: bis hier reicht das öffentliche Gebiet, bis hier reicht das private Gebiet. Wenn sie vor R. Jannaj kamen, sprach er zu ihnen: In der Tiefe des Stromes ist genügend Wasser, geht und taucht unter.
15GEKOCHTES. Woher dies? R. Ḥija b. Abba erwiderte im Namen R. Joḥanans: Die Schrift sagt: Nahrungsmittel sollst du mir für Geld verkaufen, damit ich zu essen, und Wasser sollst du mir für Geld liefern, damit ich zu trinken habe; alles gleicht also dem Wasser: wie Wasser nicht abgeändert wird, ebenso auch Speisen, wenn sie nicht abgeändert worden sind. –
16Demnach sollte der Weizen, den [ein Nichtjude] geröstet hat, verboten sein; wolltest du sagen, dem sei auch so, so wird ja gelehrt, Weizenkörner, die er geröstet hat, seien erlaubt!? – Vielmehr, wie Wasser: wie Wasser seine Beschaffenheit nicht verliert, ebenso auch Speisen, wenn sie ihre Beschaffenheit nicht verloren haben. –
17Demnach sollte der Weizen, den er gemahlen hat, verboten sein; wolltest du sagen, dem sei auch so, so wird ja gelehrt, Weizen, den er gemahlen hat, und ebenso ihr grobes und feines Mehl seien erlaubt!? – Vielmehr, wie Wasser: wie Wasser durch das Feuer seine Beschaffenheit nicht verliert, ebenso auch Speisen, wenn sie ihre Beschaffenheit durch das Feuer nicht verloren haben. –
18Wird denn da vom Feuer gesprochen!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.