Avoda Sara — Blatt 38a

1Vielmehr, dies ist rabbanitisch, während die Schriftstelle nur eine Anlehnung ist.

2R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte im Namen Rabhs: Alle Dinge, die auch roh gegessen werden, sind nicht als Gekochtes von Nichtjuden verboten. So lehrte man dies in Sura; in Pumbeditha lehrten sie es wie folgt: R. Šemuél b. R. Jiçḥaq sagte im Namen Rabhs: Alle Dinge, die nicht an der königlichen Tafel als Zukost zum Brot gegessen werden, sind nicht als Gekochtes von Nichtjuden verboten. –

3Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich kleiner Fische, Schwämme und Graupen.

4R. Asi sagte im Namen Rabhs: Bei kleinen gesalzenen Fischen gilt nicht [das Verbot] des von Nichtjuden Gekochten. R. Joseph sagte: Hat ein Nichtjude sie gebraten, so darf ein Jisraélit sie zu einem Speisen-E͑rub verwenden. Hat ein Nichtjude aus solchen eine Fischspeise gemacht, so ist sie verboten. –

5Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, die Fischtunke sei die Hauptsache, so lehrt er uns, daß das Mehl die Hauptsache ist.

6R. Beruna sagte im Namen Rabhs: Wenn ein Nichtjude ein Rohrgebüsch anzündet, so sind alle Heuschrecken, die sich im Gebüsche befinden, verboten. In welchem Falle, wollte man sagen, weil man dann nicht weiß, welche rein, und welche unrein sind, so braucht dies ja nicht von einem Nichtjuden gelehrt zu werden, dies gilt ja auch von einem Jisraéliten. Und wollte man sagen, als Gekochtes von Nichtjuden,

7so ist es ja in einem solchen Falle nicht verboten, denn R. Ḥanan b. Ami sagte im Namen R. Pedaths im Namen R. Joḥanans, wenn ein Nichtjude einen Kopf abgesengt hat, dürfe man sogar von der Spitze des Ohres essen; wohl aus dem Grunde, weil er nur das Haar entfernen wollte, ebenso wollte er auch hierbei nur das Gebüsch freilegen!? –

8Tatsächlich, weil man dann nicht weiß, welche rein und welche unrein sind, nur war es ein Ereignis mit einem Nichtjuden.

9Der Text. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Nichtjude einen Kopf absengt, so darf man sogar von der Spitze des Ohres essen. Rabina sagte: Daher ist, wenn ein Nichtjude einen Pflock in einen Ofen legt, in den ein Jisraélit vorher einen Kürbis gelegt hat, dieser erlaubt. – Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, er habe das Kochen beabsichtigt, so lehrt er uns, daß er das Gerät nur trocknen wollte.

10R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn ein Jisraélit Fleisch auf Kohlen gelegt hat und ein Nichtjude kommt und es umdreht, so ist es erlaubt. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es gar geworden wäre, auch falls der Nichtjude es nicht umgedreht hatte, so ist es ja selbstverständlich, doch wohl in dem Falle, wenn es nicht gar geworden wäre, falls er es nicht umgedreht hätte; weshalb ist es nun erlaubt, es ist ja von einem Nichtjuden zubereitet worden!? –

11In dem Falle, wenn es, falls er es nicht umgedreht hätte, in zwei Stunden gar geworden wäre, und nun in einer Stunde gar geworden ist; man könnte glauben, die Beschleunigung des Garwerdens sei von Bedeutung, so lehrt er uns. –

12R. Asi sagte ja aber im Namen R. Joḥanans, wenn die Speise bereits [bei einem Jisraéliten] wie die Speise des Ben Drusaj gekocht hat, sie nicht mehr als Gekochtes von Nichtjuden verboten werden könne; demnach ist sie, wenn nicht wie die Speise des Ben Drusaj, wohl als Gekochtes von Nichtjuden verboten!? –

13Dies in dem Falle, wenn es sich in einem Gefäße befindet und der Nichtjude es in den Ofen setzt.

14Ebenso wird auch gelehrt: Ein Jisraélit darf Fleisch auf Kohlen legen und unbeanstandet es einen Nichtjuden solange umdrehen lassen, bis er aus dem Bet- oder Lehrhause kommt; eine Frau darf einen Topf auf den Herd setzen und unbeanstandet ihn eine Nichtjüdin

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.