Avoda Sara — Blatt 38b
1umrühren lassen, bis sie aus dem Bade oder dem Bethause kommt.
2Sie fragten: Wie ist es, wenn ein Nichtjude es aufgelegt und ein Jisraélit umgedreht hat? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dies ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn es erlaubt ist, falls ein Nichtjude [die Zubereitung] beendet hat, um wieviel mehr, wenn ein Jisraélit sie beendet hat.
3Ebenso wurde auch gelehrt: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans, und wie manche sagen, sagte es R. Aḥa b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Es ist erlaubt, einerlei ob ein Nichtjude es aufgelegt und ein Jisraélit umgedreht, oder ein Jisraélit es aufgelegt und ein Nichtjude umgedreht hat; verboten ist es nur dann, wenn es von Anfang bis zum Schlusse durch einen Nichtjuden zubereitet worden ist.
4Rabina sagte: Die Halakha ist: wenn ein Nichtjude [den Ofen] geheizt und ein Jisraélit in diesem das Brot gebacken hat, oder wenn ein Jisraélit ihn geheizt und ein Nichtjude es gebacken hat, oder wenn ein Nichtjude ihn geheizt und es gebacken und ein Jisraélit Kohlen aufgeschüttet hat, so ist es erlaubt.
5Gesalzene Fische sind nach Ḥizqija erlaubt und nach R. Joḥanan verboten. Gebackene Eier sind nach Bar Qappara erlaubt und nach R. Joḥanan verboten. Als R. Dimi kam, sagte er: Sowohl gesalzene Fische als auch gebackene Eier sind nach Ḥizqija und Bar Qappara erlaubt und nach R. Joḥanan verboten.
6Einst kam R. Ḥija aus Parva zum Exilarchen und man fragte ihn da, wie es sich mit einem gebackenen Ei verhalte. Da erwiderte er, Ḥizqija und Bar Qappara erlauben es und R. Joḥanan verbietet es, und die Worte eines Einzelnen haben zweien gegenüber keine Geltung. Da sprach R. Zebid zu ihnen: Hört nicht auf ihn; Abajje sagte, die Halakha sei wie R. Joḥanan. Da ließen sie ihn einen Becher Essig trinken und er starb.
7Die Rabbanan lehrten: Kapern, Porreköpfe, Meṭalja, warmes Wasser und geröstete Ähren von ihnen sind erlaubt; ein gebackenes Ei ist verboten. Über das Öl stimmten R. Jehuda der Fürst und sein Gerichtskollegium ab, und sie erlaubten es.
8Es wird gelehrt: Meṭalja, Pesalja und Šei͑ta sind identisch. – Was ist Šei͑ta? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Es sind bereits vierzig Jahre her, seitdem dies aus Miçrajim hergebracht worden ist, und in seinem eigenen Namen sagte Rabba b. Bar Ḥana, es sind bereits sechzig Jahre her, seitdem dies aus Miçrajim hergebracht worden ist; sie streiten aber nicht, der eine sagte dies in seinem Zeitalter und der andere sagte es in seinem Zeitalter.
9Man nehme Eppichsamen, Leinsamen und Fönnkrautsamen, weiche sie zusammen in warmes Wasser ein und lasse sie darin bis sie zu keimen beginnen; sodann fülle man neue Töpfe mit Erde und säe sie darin. Wenn man dann ins Bad geht und herauskommt, so haben sie inzwischen Früchte hervorgebracht, dann esse man von diesen, und sie kühlen vom Kopfhaare bis zu den Fußnägeln. R. Aši sagte: R. Ḥanina sagte mir, dies seien [leere] Worte; manche lesen: durch Worte.
10Die Rabbanan lehrten: Dattelträber von Nichtjuden, die man aufgewärmt hat, sind, wenn in einem großen Kessel, verboten, und wenn in einem kleinen Kessel, erlaubt. – Welcher heißt ein kleiner Kessel? R. Jannaj erwiderte: In den eine Schwalbe nicht hinein kann. –
11Vielleicht hat man einen zerschnitten und hineingetan!? – Vielmehr, in den eine Schwalbe den Kopf nicht hineinstecken kann. –
12Es wird ja aber gelehrt, es sei erlaubt, einerlei ob in einem großen oder in einem kleinen Kessel!? – Das ist kein Einwand; eines nach demjenigen, welcher sagt, wenn es einen verschlechternden Geschmack verleiht, sei es verboten, und eines nach demjenigen, welcher sagt, wenn es einen verschlechternden Geschmack verleiht, sei es erlaubt.
13R. Šešeth sagte: Gekochtes Öl von Aramäern ist verboten. R. Saphra sprach: Was ist hierbei zu befürchten: wenn etwa das Beimischen, so wird es ja dadurch übelriechend, wenn etwa als Gekochtes von Nichtjuden, so wird es ja auch roh genossen, und wenn etwa die Ausschwitzung der nichtjüdischen [Gefäße], so verleiht ja diese einen verschlechternden Geschmack; es ist daher erlaubt.
14Man fragte R. Asi: Wie verhält es sich mit den Feigen von Aramäern? Von süßen ist es nicht fraglich, diese sind entschieden erlaubt, von bitteren ist es ebenfalls nicht fraglich, diese sind entschieden verboten, fraglich ist es nur von mittelmäßigen; wie ist es nun? Dieser erwiderte: Was ist euch da fraglich, der Meister verbietet es. Das ist Levi.
15Die Honigspeise ist nach Rabh erlaubt und nach dem Vater Šemuéls und Levi verboten. Aus Weizen und Gerste ist sie nach aller Ansicht erlaubt, aus Linsen mit Essig ist sie nach aller Ansicht verboten, sie streiten nur über eine aus Linsen mit Wasser; einer ist der Ansicht, man verbiete diese wegen jener, und einer ist der Ansicht, man verbiete sie deshalb nicht.
16Manche lesen: Aus Linsen mit. Wasser ist sie nach aller Ansicht verboten, sie streiten nur über eine aus Weizen und Gerste; einer ist der Ansicht, man verbiete diese wegen jener, und einer ist der Ansicht, man verbiete sie deshalb nicht.
17Rabh sagte: Barzilaj aus Gilea͑d sandte an David zwei Arten Honigspeise, denn es heißt: Betten, Becken, irdene Gefäße, Weizen, Gerste, Mehl, Rostkorn, Bohnen, Linsen und Rostkorn. Jetzt aber werden ganze Körbe auf die Märkte von Nehardea͑ gebracht, und niemand beachtet [das Verbot] des Vaters Šemuéls und Levis.
18EINGELEGTES, WORIN MAN WEIN HINEINZUTUN PFLEGT. Ḥizqija sagte: Dies gilt nur von Dingen, in die man es hineinzutun pflegt, wenn man dies aber sicher weiß, so ist es auch zur Nutznießung verboten. – Womit ist es bei solchem anders als bei der Fischtunke, deren Nutznießung die Weisen erlaubt haben!? – Diese entfernt nur den Geruch, jenes aber verbessert den Geschmack.
19R. Joḥanan aber sagt, es sei erlaubt, auch wenn man es sicher weiß. – Womit ist es bei solchem anders als bei der Fischtunke, die nach R. Meír auch zur Nutznießung verboten ist!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.