Avoda Sara — Blatt 39a
1Bei dieser ist [das Verbotene] wahrnehmbar, bei jenem ist es nicht wahrnehmbar.
2ZERHACKTE ṬERITH, FISCHLAKE, WORIN KEINE FISCHCHEN &C. Was ist Ḥileq? R. Ḥanan b. Raba erwiderte im Namen Rabhs: Das ist der Sultanith. – Weshalb ist er verboten? – Weil seine Beimischung mit heraufgezogen wird.
3Die Rabbanan lehrten: Wenn er jetzt keine [Reinheitszeichen] hat, später aber solche bekommen würde, wie beispielsweise der Sultanith oder der A͑piç, so ist er erlaubt; wenn er sie hat, aber sobald er aus dem Wasser kommt abwirft, wie beispielsweise der Aqonas, Aponas, Kaṭespaṭias, Akaspaṭias oder Oṭanas, so ist er erlaubt.
4R. Abahu ließ in Cäsarea bekannt machen, daß die Eingeweide und der Rogen von Fischen von jedermann gekauft werden dürfen, denn es ist vorauszusetzen, daß sie nur aus Pelusium und Hispania kommen. So sagte auch Abajje: Die Çaḥanta aus dem Flusse Bab sind erlaubt. –
5Aus welchem Grunde: wollte man sagen, weil dessen Wasser reißend ist, und der unreine Fisch, da er kein Gerippe hat, in reißendem Wasser nicht leben kann, so sehen wir ja, daß er wohl lebt;
6und wollte man sagen, weil dessen Wasser salzig ist, und der unreine Fisch, da er keine Schuppen hat, im salzigen Wasser nicht leben kann, so sehen wir ja, daß er wohl lebt!? – Vielmehr, weil sein Grund einen unreinen Fisch nicht gedeihen läßt. Rabina sagte: Jetzt aber, wo der Fluß Goza und der Fluß Gamda sich in diesen ergießen, sind sie verboten.
7Abajje sagte: Der See-Esel ist erlaubt, der Seeochs ist verboten; als Merkzeichen diene dir: das Unreine ist rein und das Reine ist unrein.
8R. Aši sagte: Der Schönfisch ist erlaubt, der Heiligfisch ist verboten; als Merkzeichen diene dir: Heilig für den Herrn. Manche sagen, der Grabfisch sei verboten, und als Merkzeichen diene dir: die Gräber der Nichtjuden [sind unrein].
9Einst kam R. A͑qiba nach Ginzaq und man brachte ihm einen Fisch, der dem Ḥipuša ähnlich war; da bedeckte er ihn mit einem Korbe und fand darin Schuppen. Hierauf erlaubte er ihn. Einst kam R. Aši nach Ṭamdurja und man brachte ihm einen Fisch, der dem Çeluphḥa ähnlich war; da hielt er ihn gegen die Sonne und bemerkte kleine Schuppen. Hierauf erlaubte er ihn.
10Einst kam R. Aši nach einer Ortschaft und man brachte ihm einen Fisch, der dem Schönfisch ähnlich war; da bedeckte er ihn mit einem weißen Becken und fand darin Schuppen. Hierauf erlaubte er ihn. Rabba b. Bar Ḥana kam einst nach der Burg Agma und man brachte ihm Çaḥantha, und als er hörte, daß jemand sie Baṭi nannte,
11sprach er: Wenn man sie Baṭi nennt, so ist wahrscheinlich etwas Unreines darunter. Und er aß davon nicht. Am folgenden Tage untersuchte er sie und fand darunter etwas Unreines; da las er über sich: Dem Frommen stößt keinerlei Unheil zu.
12SCHNITTE ASANT. Aus welchem Grunde? – Weil sie es mit einem Messer schneiden. Und obgleich wir sagen, wenn es einen verschlechternden Geschmack verleiht, sei es erlaubt, so ist es hierbei dennoch verboten, weil durch die Schärfe des Asantes das [angezogene] Fett schmackhaft wird, somit ist es ebenso als würde es einen verbessernden Geschmack verleihen.
13Der Diener des R. Levi pflegte Asant zu verkaufen; als die Seele R. Levis zur Ruhe eingekehrt war, kam man zu R. Joḥanan und fragte ihn, ob man es von ihm kaufen dürfe. Er erwiderte ihnen: Der Diener eines Gelehrten gleicht dem Gelehrten selber.
14R. Hona b. Minjomi kaufte Purpurfäden von den Hausleuten der Frau R. A͑mram des Frommen. Hierauf kam er vor R. Joseph, und er wußte es nicht.
15Als er darauf den Schneider Ḥanan traf, sprach dieser zu ihm: Woher sollte es der arme Joseph wissen; mir passierte es ebenfalls, daß ich Purpurfäden kaufte von den Leuten der Frau des Rabbanaj, des Bruders des R. Ḥija b. Abba, da ging ich zu R. Mathna hin, er wußte es aber nicht, hierauf kam ich vor R. Jehuda aus Hagronja, und dieser sprach zu mir: Nun bist du mir in die Hände gefallen: so sagte Šemuél, die Frau eines Gelehrten gleicht dem Gelehrten selber.
16Wir haben also eine Lehre übereinstimmend mit dem, was die Rabbanan gelehrt haben: Die Frau eines Gelehrten gleicht dem Gelehrten selber, der Diener eines Gelehrten gleicht dem Gelehrten selber. Wenn ein Gelehrter gestorben ist, so haben seine Frau, seine Kinder und seine Hausleute solange Vertrauen, bis sie in Verdacht geraten. Ebenso genießt ein Haus, in dem Purpurfäden verkauft werden, so lange Vertrauen, bis es als unzuverlässig befunden wird.
17Die Rabbanan lehrten: Heiratet die Frau eines Menschen aus dem gemeinen Volke einen Gelehrten, oder heiratet die Tochter eines Menschen aus dem gemeinen Volke einen Gelehrten, oder wird der Sklave eines Menschen aus dem gemeinen Volke an einen Gelehrten verkauft, so müssen sie die Obliegenheiten des Gelehrten auf sich nehmen. Heiratet die Frau eines Gelehrten einen Menschen aus dem gemeinen Volke, oder heiratet die Tochter eines Gelehrten einen Menschen aus dem gemeinen Volke, oder wird der Sklave eines Gelehrten an einen Menschen aus dem gemeinen Volke verkauft, so brauchen sie von vornherein die Obliegenheiten eines Gelehrten nicht auf sich zu nehmen – so R. Meír;
18R. Jehuda sagt, auch diese müssen von vornherein die Obliegenheiten eines Gelehrten auf sich nehmen. Ebenso erzählte R. Šimo͑n b. Elea͑zar: Einst half eine Frau, die an einen Gelehrten verheiratet war, ihm die Knoten der Tephillin knüpfen; später heiratete sie einen Zöllner und half ihm Zöllnerknoten knüpfen.
19Rabh sagte: Milch, Fleisch, Wein und Purpurfäden sind mit nur einem Siegel versehen verboten;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.