Avoda Sara — Blatt 39b
1Asant, Fischtunke, Brot und Käse sind mit nur einem Siegel versehen erlaubt.
2Was ist beim Brot zu befürchten: wenn etwa das Umtauschen von kaltem auf warmes, so ist dies kenntlich, wenn das Weizenbrot auf Gerstenbrot, so ist dies ebenfalls kenntlich, und wenn auf gleiches, so bemüht er sich nicht, wenn ein Siegel vorhanden ist, dieses zu fälschen. –
3Beim Käse ist ja der Grund Rabhs, weil er sich nicht bemüht, das Siegel zu fälschen, und auch bei der Milch bemüht er sich ja nicht, das Siegel zu fälschen!? R. Kahana erwiderte: Man lasse Milch fort und setze an deren Stelle ungezeichnete Fischstücke. –
4Das ist ja dasselbe wie Fleisch!? – Es sind zwei Arten von Fleisch.
5Šemuél aber sagte: Fleisch, Wein und Purpurfäden sind mit nur einem Siegel verboten, Fischtunke, Asant und Käse sind mit nur einem Siegel erlaubt. Nach Šemuél verhält es sich bei einem Stücke Fisch ebenso wie bei einem Stücke Fleisch, und er spricht nicht von zwei Arten von Fleisch.
6Die Rabbanan lehrten: Man darf in Syrien Wein, Fischtunke, Milch, gewürztes Salz, Asant und Käse nur von einem Zuverlässigen kaufen; jedoch sind all diese Dinge erlaubt, wenn er mit dem Hausherrn zusammen speist.
7Dies ist eine Stütze für R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte, wenn der Hausherr es ihm nach Hause schickt, sei es erlaubt, weil der Hausherr nicht das Erlaubte läßt und das Verbotene ißt, und wenn er ihm schickt, so schickt er ihm von dem, was er selber ißt.
8GEWÜRZTES SALZ. Was heißt gewürztes Salz? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Salz, das alle Konditoren Roms verwenden. Die Rabbanan lehrten: Gewürztes Salz ist, wenn schwarz, verboten, und wenn weiß, erlaubt – so R. Meír; R. Jehuda sagt, weißes sei verboten, schwarzes sei erlaubt; R. Jehuda b. Gamliél sagte im Namen des R. Ḥanina b. Gamliél, beides sei verboten.
9Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Nach demjenigen, welcher sagt, weißes sei verboten, werden diesem die weißen Eingeweide von unreinen Fischen beigemischt, nach demjenigen, welcher sagt, schwarzes sei verboten, werden diesem die schwarzen Eingeweide von unreinen Fischen beigemischt,
10und nach demjenigen, welcher sagt, beides sei verboten, wird diesem beides beigemischt. R. Abahu erzählte im Namen des R. Ḥanina b. Gamliél: In unserer Nachbarschaft wohnte ein Greis, der es mit Schweineschmalz zu bestreichen pflegte.
11ALLE DIESE DINGE SIND VERBOTEN. Was schließt dies aus? – Nach Ḥizqija schließt dies das aus, von dem man es bestimmt weiß, und nach R. Joḥanan schließt es Fischtunke und bithynischen Käse aus. Die anonyme Lehre vertritt also die Ansicht R. Meírs.
12FOLGENDES IST ZUM ESSEN ERLAUBT: MILCH, DIE EIN NICHTJUDE UNTER AUFSICHT EINES JISRAÉLITEN GEMOLKEN HAT, HONIG, ÜBERFLIESSENDE TRAUBEN, DEREN ABTRIEFENDER SAFT NICHT ZU DEN BEFÄHIGTMACHENDENFLÜSSIGKEITEN GEHÖRT, EINGELEGTES, WORIN MAN WEDER WEIN NOCH ESSIG HINEINZUTUN PFLEGT, UNZERHACKTE ṬERITH, FISCHLAKE, IN DER FISCHCHEIN SIND, ASANTBLÄTTER UND GEPRESSTE OLIVENKUCHEN.
13R. JOSE SAGT, DIE GANZ WEICHEN SEIEN VERBOTEN. HEUSCHRECKEN, DIE AUS DEM KORBE KOMMEN, SIND VERBOTEN, DIE AUS DEM LAGER, SIND ERLAUBT. DASSELBE GILT AUCH VON DER HEBE.
14GEMARA. Unsere Mišna lehrt also dasselbe, was die Rabbanan gelehrt haben: Ein Jisraélit darf an der Seite der Herde eines Nichtjuden sitzen und dieser für ihn melken und ihm [die Milch] bringen, und hierbei ist nichts zu befürchten. – In welchem Falle: ist nichts Unreines in seiner Herde, so ist dies ja selbstverständlich, und ist etwas Unreines in seiner Herde, weshalb denn!? –
15Tatsächlich, wenn etwas Unreines in dieser ist, und zwar wenn man es nur stehend sehen kann und sitzend nicht sehen kann; man könnte glauben, da man es sitzend nicht sehen kann, sei zu befürchten, er könnte [Unreines] beimischen, so lehrt er uns, daß er, da man es stehend sehen kann, fürchtet und nicht beimischt.
16HONIG. Was ist beim Honig zu befürchten: wenn etwa das Beimischen, so wird er dadurch übelriechend, wenn etwa das Kochen von Nichtjuden, so wird er auch roh gegessen, und wenn etwa die Ausschwitzung der nichtjüdischen [Gefäße], so verleiht dies einen verschlechternden Geschmack; es ist daher erlaubt.
17ÜBERFLIESSENDE TRAUBEN, DEREN SAFT NICHT ZU DEN BEFÄHIGTMACHENDEN FLÜSSIGKEITEN GEHÖRT. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wenn jemand [Trauben] für die Kelter winzert, so sind sie, wie Šammaj sagt, verunreinigungsfähig, und wie Hillel sagt, nicht verunreinigungsfähig, und Hillel pflichtete Šammaj bei!? –
18Da ist ihm die Flüssigkeit erwünscht, hierbei ist sie ihm nicht erwünscht.
19UNZERHACKTE ṬERITH. Die Rabbanan lehrten: Was heißt unzerhackte Ṭerith? Wenn Kopf und Gerippe kenntlich sind. Welche heißt Fischlake, in der Fischchen sind? Wenn ein Kilbith oder zwei in dieser umherschwimmen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.