Avoda Sara — Blatt 40b
1so sind auch die Zeichen beim Rogen der Fische!? – Du hast sie ja ohnehin korrigiert, [korrigiere:] so sind auch die Zeichen beim Eingeweide der Fische. –
2Was heißt beim Eingeweide der Fische bauchig und spitz!? – Dies gilt von der Blase. –
3Was mache man, wenn kein Zuverlässiger anwesend ist? R. Jehuda erwiderte: Wenn [der Verkäufer] sagt, er selber habe sie eingesalzen, so sind sie erlaubt. R. Naḥman erwiderte: Nur wenn er sagt: das sind die Fische und das sind die Eingeweide derselben. R. Jehuda belehrte Ada den Amtsdiener, daß sie erlaubt sind, wenn [der Verkäufer] sagt, er selber habe sie eingesalzen.
4ASANTBLÄTTER. Selbstverständlich!? – Dies bezieht sich auf ein [darunter befindliches] Stück von der Wurzel; man könnte glauben, es sei zu befürchten, es sei vielleicht beigemischt worden, so lehrt er uns, daß man annehme, es habe sich mitgeschleppt.
5GEPRESSTE OLIVENKUCHEN. Selbstverständlich!? – In dem Falle, wenn sie sehr weich sind; man könnte glauben, es sei ihnen Wein beigemischt worden, so lehrt er uns, daß man annehme, sie sind nur durch das Öl so weich.
6R. JOSE SAGT, DIE GANZ WEICHEN SEIEN VERBOTEN. Welche heißen ganz weiche? R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Wenn, während man sie in der Hand hält, der Kern herausfällt.
7HEUSCHRECKEN, DIE KOMMEN &C. Die Rabbanan lehrten: Heuschrecken, Kapern und Porreköpfe, die aus dem Speicher, dem Lager oder dem Schiffe kommen, sind erlaubt, die vom Krämer auf dem Markte verkauft werden, sind verboten, weil er sie mit Wein besprengt. Ebenso ist auch der nichtjüdische Apfelwein, der aus dem Speicher, dem Lager oder dem Schiffe kommt, erlaubt, der auf dem Markte verkauft wird, verboten, weil ihm Wein beigemischt wird.
8Die Rabbanan lehrten: Einst litt Rabbi an Leibschmerzen; da fragte er, ob jemand da sei, der weiß, ob nichtjüdischer Apfelwein verboten oder erlaubt sei. Da erzählte R. Jišma͑él b. R. Jose: Einst litt mein Vater an Leibschmerzen, da brachte man ihm nichtjüdischen siebzigjährigen Apfelwein; er trank diesen und genas. Jener erwiderte: Das wußtest du und ließest mich leiden!
9Da forschten sie nach und fanden einen Nichtjuden, der dreihundert Fässer siebzigjährigen Apfelwein hatte. Nachdem er davon getrunken hatte und genesen war, sprach er: Gepriesen sei Gott, der seine Welt den Wächtern anvertraut hat.
10DASSELBE GILT AUCH VON DER HEBE. Was heißt: dasselbe gilt auch von der Hebe? R. Šešeth erwiderte: Dasselbe gilt auch von einem Priester, der verdächtig ist, Hebe als Profanes zu verkaufen: was er vor sich hat, ist verboten, was aber aus dem Speicher, dem Lager oder dem Schiffe kommt, ist erlaubt, denn er fürchtet, die Rabbanan könnten es erfahren und ihm einen Schaden zufügen.
11ALLE BILDWERKE SIND [ZUR NUTZNIESSUNG] VERBOTEN, WEIL SIE EINMAL IM JAHRE ANGEBETET WERDEN – SO R. MEÍR; DIE WEISEN SAGEN, VERBOTEN SIND NUR SOLCHE, DIE EINEN STAB ODER EINEN VOGEL ODER EINE KUGEL IN DER HAND HALTEN. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, AUCH WENN SIE SONST IRGEND EINEN GEGENSTAND IN DER HAND HALTEN.
12GEMARA. Wenn sie einmal im Jahre angebetet werden, was ist demnach der Grund der Rabbanan!? R. Jiçḥaq b. Joseph erwiderte im Namen R. Joḥanans: In der Ortschaft R. Meírs wurden sie einmal im Jahre angebetet; R. Meír, der die Minderheit berücksichtigt, verbietet es auch in anderen Ortschaften mit Rücksicht auf diese Ortschaft, und die Rabbanan, die die Minderheit nicht berücksichtigen, verbieten es nicht in anderen Ortschaften mit Rücksicht auf diese Ortschaft.
13R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Unsere Mišna spricht von Königsbüsten. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Unsere Mišna spricht von dem Falle, wenn sie am Tore der Stadt stehen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.