Avoda Sara — Blatt 41b
1es sind ja nur Bruchstücke!? Šemuél erklärte: Wenn sie auf ihrem Sockel stehen.
2Es wurde gelehrt: Zerbricht ein Götze von selbst, so ist er, wie R. Joḥanan sagt, verboten, und wie R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, erlaubt.
3R. Joḥanan sagt, er sei verboten, weil ihn niemand entheiligt hat, R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, er sei erlaubt, denn er hat ihn stillschweigend entheiligt, denn er sagt: wenn er sich selbst nicht retten konnte, wie sollte er mich retten können!?
4R. Joḥanan wandte gegen R. Šimo͑n b. Laqiš ein: Und der Kopf Dagons und seine beiden Hände waren abgeschlagen &c., und weiter heißt es: daher treten die Priester Dagons nicht &c.!?
5Dieser erwiderte: Soll dies ein Beweis sein!? Sie ließen den Dagon und beteten die Schwelle an, denn sie sagten, die Gottheit habe den Dagon verlassen und sich auf die Schwelle niedergelassen.
6Er wandte ferner gegen ihn ein: Findet man Bruchstücke von Bildwerken, so sind sie erlaubt, demnach sind solche von Götzen verboten!? –
7Folgere nicht, Bruchstücke von Götzen seien verboten, sondern, [ganze] Bildwerke sind verboten; eine anonyme Lehre nach R. Meír. –
8Sollte man doch nach R. Joḥanan von R. Meír auf die Rabbanan folgern: R. Meír sagt, Bildwerke seien verboten, und Bruchstücke von Bildwerken seien erlaubt, ebenso müßten ja auch nach den Rabbanan nur vollständige Götzen verboten, Bruchstücke aber erlaubt sein!? –
9Ist es denn gleich: bei diesen ist es zweifelhaft, ob sie angebetet worden sind oder nicht, und selbst wenn du sagst, sie seien angebetet worden, können sie ja entheiligt worden sein, während Götzen bestimmt angebetet worden sind, und da man nicht weiß, ob sie entheiligt worden sind, so steht ein Zweifel dem Zweifellosen gegenüber, und ein Zweifel bringt nichts aus dem Zustande der Zweifellosigkeit. –
10Bringt denn das Zweifelhafte nichts aus dem Zustande der Zweifellosigkeit, es wird ja gelehrt: Wenn ein Genosse gestorben ist und einen Speicher voll Früchte hinterläßt, so gelten sie als verzehntet, selbst wenn sie erst einen Tag [zehntpflichtig] sind.
11Die Früchte sind ja zweifellos zehntpflichtig, dagegen ist es zweifelhaft, ob sie verzehntet worden sind oder nicht, und das Zweifelhafte bringt sie aus dem Zustande der Zweifellosigkeit!? –
12Hierbei ist es Zweifelloses gegen Zweifelloses, denn sie sind zweifellos verzehntet worden. Dies nach R. Ḥanina dem Hozäer, denn R. Ḥanina der Hozäer sagte, es sei feststehend, daß ein Genosse nichts Unfertiges aus der Hand lasse.
13Wenn du aber willst, sage ich: sie waren ursprünglich nicht unverzehntet, somit ist es hierbei Zweifelhaftes gegen Zweifelhaftes.
14Dies nach R. Oša͑ja, welcher sagte, man könne mit seinem Getreide eine List anwenden, indem man es mit der Spreu einbringt, damit man es zehntfrei seinem Vieh zu fressen geben dürfe. –
15Bringt denn das Zweifelhafte nichts aus dem Zustande des Zweifellosen, es wird ja gelehrt: R. Jehuda erzählte: Einst warf die Magd
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.