Avoda Sara — Blatt 46a

1R. A͑qiba entgegnete ihm: Es heißt ja bereits: vernichten, ganz vernichten!? Vielmehr besagt [der Schriftvers]: vertilgt ihren Namen von jener Stätte, daß man seinen Namen ändere. –

2Man könnte glauben beschönigend. – ‘Beschönigend’, wie kommst du darauf!? – Vielmehr, man könnte glauben, weder beschönigend noch beschimpfend, so heißt es: verabscheuen sollst du es und ein Grauen davor empfinden, denn es ist dem Banne verfallen. –

3Auf welche Weise? – Hieß er Bethgalja, so nenne man ihn Bethkarja: [hieß er] Königsgesicht, [so nenne man ihn] Hundsgesicht; [hieß er] Aller-Auge, [so nenne man ihn] Dornen-Auge.

4Ein Jünger rezitierte vor R. Šešeth: Wenn Nichtjuden Berge und Hügel anbeten, so sind sie [zur Nutznießung] erlaubt, und ihre Anbeter sind durch das Schwert zu töten; wenn aber Sämereien und Kräuter, so sind sie verboten und ihre Anbeter sind durch das Schwert zu töten.

5Dieser sprach zu ihm: Du weißt dies also von R. Jose b. Jehuda, welcher sagt, ein Baum, der gepflanzt und später angebetet worden ist, sei verboten. –

6Sollte er es doch auf den Fall beziehen, wenn der Baum von vornherein dafür gepflanzt und später angebetet worden ist, nach den Rabbanan!? – Dies ist nicht einleuchtend; er lehrt dies von diesen gleichlautend wie vom Berge; wie ein Berg nicht von vornherein dafür bestimmt worden ist, ebenso handelt es sich auch um [Sämereien], die nicht von vornherein dafür bestimmt worden sind.

7Es wurde gelehrt: Über den Fall, wenn Steine sich von einem Berge ablösen, [streiten] die Söhne R. Ḥijas und R. Joḥanan; nach der einen Ansicht sind sie verboten und nach der anderen Ansicht sind sie erlaubt. – Was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, sie seien erlaubt? – Gleich einem Berge: wie ein Berg nicht durch Menschenhände entstanden ist, und erlaubt ist, ebenso sind auch diese, die nicht durch Menschenhände entstanden sind, erlaubt.

8[Wendet man ein:] wohl ein Berg, weil er am Boden haftet, so beweist ein Vieh [das Entgegengesetzte];

9[entgegnet man:] wohl ein Vieh, weil es ein lebendes Wesen ist, so beweist ein Berg [das Entgegengesetzte].

10Die Replikation widerholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie nicht durch Menschenhände entstanden sind, und sie sind erlaubt, ebenso ist alles andere, was nicht durch Menschenhände entstanden ist, erlaubt. –

11Das Gemeinsame bei ihnen ist ja aber auch, daß an ihrer natürlichen Beschaffenheit nichts geändert worden ist!? –

12Vielmehr, man folgere dies von einem gebrechenbehafteten Vieh und einem Berge,

13oder von einem gebrechenfreien Vieh und einem verdorrten Baume. –

14Derjenige aber, nach dem sie verboten sind, sagt, die Tora habe deshalb hervorgehoben: verabscheuen sollst du es und ein Grauen davor empfinden, um anzudeuten, daß man, obgleich man einen Schluß folgern kann, daß sie erlaubt sind, dies dennoch nicht tue.

15Es ist ein Beweis zu erbringen, daß die Söhne R. Ḥijas es sind, die sie erlauben. Ḥizqija fragte nämlich, wie es denn sei, wenn man ein Ei aufgestellt hat, um es anzubeten,

16und dies ist wohl zu verstehen, um anzubeten, und es auch angebetet hat; er fragte nur, ob das Hinstellen als Handlung betrachtet werde oder nicht, wenn man es aber nicht hingestellt hat, so ist es nicht verboten. Hieraus ist also zu entnehmen, daß die Söhne R. Ḥijas es sind, die es erlauben. –

17Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, sind es die Söhne R. Ḥijas, die sie verbieten; hat man [das Ei] angebetet, so ist es verboten, auch wenn man es nicht hingestellt hat, nur spricht er von dem Falle, wenn man es hingestellt hat, um es anzubeten, und es nicht angebetet hat. –

18Nach wessen Ansicht: wenn nach demjenigen, welcher sagt, der Götze eines Jisraéliten sei sofort verboten, so ist es ja verboten, und wenn nach demjenigen, welcher sagt, erst wenn er angebetet worden ist, so ist es ja nicht angebetet worden!? –

19In dem Falle, wenn [ein Jisraélit] ein Ei hingestellt hat, um es anzubeten, und es nicht angebetet hat, und darauf ein Nichtjude gekommen ist und es angebetet hat.

20R. Jehuda sagte nämlich im Namen Šemuéls, wenn ein Jisraélit einen Ziegelstein hingestellt hat, um ihn anzubeten, und ihn nicht angebetet hat, und darauf ein Nichtjude gekommen ist und ihn angebetet hat, sei er verboten, und jener fragte, ob dies nur von einem Ziegelsteine gelte, weil bei diesem das Hinstellen kenntlich ist, nicht aber von einem Ei, oder es hierbei keinen Unterschied gebe. – Dies bleibt unentschieden.

21Rami b. Ḥama fragte: Sind die Steine von einem Berge, der angebetet worden ist, für den Altar tauglich:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.