Avoda Sara — Blatt 46b
1gibt es dem Höchsten gegenüber eine [götzendienstliche] Anbetung auch beim am Boden Haftenden, oder gibt es beim am Boden Haftenden auch dem Höchsten gegenüber keine [götzendienstliche] Anbetung?
2Und gleicht, wenn du entscheidest, [dem Höchsten gegenüber] gebe es auch beim am Boden Haftenden eine [götzendienstliche] Anbetung, was zur Zubereitung des Opfersgehört, dem Opfer selbst oder nicht.
3Raba erwiderte: Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn der Hurenlohn, der einem Gemeinen sogar beweglich erlaubt ist, für den Höchsten auch am Boden haftend verboten ist, wie es heißt: du sollst keine Hurengabe und keinen Hundepreis bringen, einerlei ob beweglich oder am Boden haftend, um wieviel mehr ist das [götzendienstlich] Verehrte, das beweglich auch einem Gemeinen verboten ist, für den Höchsten auch am Boden haftend verboten.
4R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu Raba: Vielleicht entgegengesetzt: wenn das [götzendienstlich] Verehrte, das beweglich einem Gemeinen verboten ist, am Boden haftend sogar für den Höchsten erlaubt ist, denn es heißt: ihre Götter auf den Bergen, nicht aber sind die Berge ihre Götter, einerlei ob für einen Gemeinen oder für den Höchsten, um wieviel mehr ist der Hurenlohn, der einem Gemeinen sogar beweglich erlaubt ist, für den Höchsten am Boden haftend erlaubt!?
5Wenn du aber hinweisest auf [die Worte:]in das Haus des Herrn, deines Gottes, so sind diese für folgende Lehre zu verwenden: In das Haus des Herrn, deines Gottes, ausgenommen ist [die Verwendung für] die [rote] Kuh, die nicht in den Tempel kommt – so R. Elie͑zer; die Weisen sagen, dies schließe die Platten ein.
6Dieser erwiderte: Ich folgere erschwerend und du folgerst erleichternd, und wenn man erleichternd und erschwerend folgern kann, so ist erschwerend zu folgern.
7R. Papa sprach zu Raba: Wird denn, wo man erleichternd und erschwerend folgern kann, nicht auch erleichternd gefolgert, beim Besprengen, in [der Lehre vom] Pesaḥfeste, worüber R. Elie͑zer und R. A͑qiba streiten, folgert R. Elie͑zer erschwerend und verpflichtet einen solchen, und R. A͑qiba erleichternd und befreit ihn; R. A͑qiba folgert also erleichternd!?
8Wir haben nämlich gelernt: R. A͑qiba erwiderte ihm: Oder umgekehrt: wenn das Besprengen, das nur des Feierns wegen [verboten] ist, den Šabbath nicht verdrängt, um wieviel weniger das Schlachten, das [eine Arbeit] nach der Tora ist!? –
9Da lehrte es ihn R. Elie͑zer selber, der es vergessen hatte, und R. A͑qiba erinnerte ihn daran. Deshalb sagte er auch zu ihm: Meister, strafe mich nicht Lügen bei einem Rechtsstreite, von dir selber ist es mir überliefert, das Besprengen sei eine des Feierns wegen verbotene Arbeit und verdränge den Šabbath nicht.
10Rami b. Ḥama fragte: Darf das Halmgetreide, das [götzendienstlich] verehrt worden ist, zu einem Speisopfer verwendet werden; ist beim [götzendienstlich] Verehrten die Veränderung wirksam oder ist beim [götzendienstlich] Verehrten die Veränderung nicht wirksam!?
11Mar Zuṭra, Sohn des R. Naḥman, erwiderte: Komm und höre: Die Jungen aller für den Altar verbotenen [Tiere] sind erlaubt, und hierzu wird gelehrt, nach R. Elie͑zer verboten. –
12Hierzu wurde ja gelehrt: R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha, der Streit bestehe nur über den Fall, wenn zuerst die Bestialität und nachher die Schwängerung erfolgt ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.