Avoda Sara — Blatt 47a

1wenn aber zuerst die Schwängerung und nachher die Bestialität, so sind alle der Ansicht, daß [das Junge] verboten sei, und dies gleicht ja der Bestialität nach der Schwängerung.

2Manche lehren: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn zuerst die Bestialität und nachher die Schwängerung erfolgt ist, wenn aber zuerst die Schwängerung und nachher die Bestialität, so sind alle der Ansicht, daß es verboten sei, und dies gleicht ja der Bestialität nach der Schwängerung. –

3Was soll dies: in diesem Falle war es vorher ein Vieh und ist jetzt ein Vieh, nur war die Tür vor ihm abgeschlossen, in jenem Falle aber war es vorher Weizen und jetzt ist es Mehl!?

4Reš Laqiš fragte: Darf von einer [götzendienstlich] verehrten Dattelpalme ein Feststrauß zur Ausübung des Gebotes entnommen werden!?

5Von einem Baume, der dafür gepflanzt worden ist, ist es nicht fraglich, denn ein solcher ist auch einem Gemeinen verboten, fraglich ist es nur von einem Baume, der gepflanzt und nachher angebetet worden ist.

6Ferner ist es nicht fraglich nach R. Jose b. Jehuda, denn nach ihm ist er sogar einem Gemeinen verboten, fraglich ist es nur nach den Rabbanan: wie ist es bei der Ausübung eines Gebotes; ist er für den Höchsten widerwärtig oder nicht?

7Als R. Dimi kam, sagte er, die Frage bezog sich auf eine Ašera, die entheiligt worden ist: gibt es bei der Verwendung zu einer göttlichen Handlung eine Aufhebung oder nicht? –

8Dies ist ja zu entscheiden aus dem, was wir gelernt haben: Wenn man es bedeckt hat und es aufgedeckt worden ist, so braucht man es nicht mehr zu bedecken, hatte der Wind es bedeckt, so muß man es bedecken. Hierzu sagte Rabba b. Bar Ḥana im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn es wieder aufgedeckt worden ist, wenn es aber nicht wieder aufgedeckt worden ist, so braucht man es nicht zu bedecken.

9Dagegen wandten wir ein: Was ist denn dabei, daß es wieder aufgedeckt worden ist, [das Gebot] ist ja verdrängt worden!?

10Und R. Papa erwiderte, dies besage eben, daß es bei Geboten keine Verdrängung gebe. –

11Hinsichtlich der Lehre R. Papas selbst ist es ihm fraglich: war es R. Papa entschieden, daß es bei Geboten keine Verdrängung gebe, ob erleichternd oder erschwerend,

12oder war es ihm fraglich, somit gilt dies nur erschwerend und nicht erleichternd. – Dies bleibt unentschieden.

13R. Papa fragte: Darf Wolle von einem [götzendienstlich] verehrten Vieh für die Purpurfäden verwandt werden? –

14Für welche Purpurfäden: wenn für die Purpurfäden der Priester, so ist dies ja die Frage des Rami b. Ḥama, und wenn für die Purpurfäden der Çiçith, so ist dies ja die Frage des Reš Laqiš!? –

15Dem ist auch so, nur [fragt er es deshalb], weil es bei diesem mehrere Fragen gibt: darf die Wolle für die Purpurfäden verwandt werden? Dürfen die Hörner als Trompeten verwandt werden? Dürfen die Schenkelknochen als Flöten verwandt werden? Dürfen die Därme als Saiten verwandt werden?

16Nach demjenigen, welcher sagt, die Tempelmusik war vornehmlich eine instrumentale, ist es überhaupt nicht fraglich, nach diesem ist es entschieden verboten,

17fraglich ist es nur nach demjenigen, welcher sagt, die Tempelmusik war vornehmlich eine vokale: dienen [die Instrumente] nur zur Verfeinerung des Tones, somit dürfen sie dazu verwandt werden, oder ist es dennoch verboten? – Dies bleibt unentschieden.

18Rabba fragte: Darf das Wasser von einer [götzendienstlich] verehrten Quelle zum Gußopfer verwandt werden? – Was ist ihm da fraglich: wenn etwa, ob hierbei das sich abspiegelnde Bild oder das Wasser verehrt wird, so sollte er doch hinsichtlich eines Beckens für einen Gemeinen gefragt haben!? –

19Die Verehrung gilt tatsächlich dem Wasser, nur fragt er folgendes: galt die Verehrung nur dem Wasser, das sich vor ihm befand, und dieses ist ja fort, oder galt sie dem Wasserstrome? –

20Kann es denn verboten werden, R. Joḥanan sagte ja im Namen des R. Šimo͑n b. Jehoçadaq, der Kommune gehörendes Wasser könne nicht verboten werden!? – In dem Fall, wenn es aus seinem eigenen Grundstücke hervorquillt.

21WENN JEMAND EIN HAUS IN DER NÄHE EINES GÖTZEN HAT UND ES EINSTÜRZT, SO DARF ER ES NICHT WIEDER AUFBAUEN. WAS MACHE ER NUN? ER ZIEHE VIER ELLEN EIN UND BAUE.

22GEHÖRT ER IHM UND DEM GÖTZEN,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.