Avoda Sara — Blatt 47b
1SO WIRD ER GLEICHMÄSSIG GETEILT.
2DIE STEINE, DAS HOLZ UND DER SCHUTT SIND WIE EIN KRIECHTIER VERUNREINIGEND, DENN ES HEISST: verabscheuen sollst du es.
3R. A͑QIBA SAGT, WIE EINE MENSTRUIERENDE, DENN ES HEISST: du wirst sie wie etwas Ekelhaftes fortwerfen, hinaus! zu ihnen sprechen. WIE EINE MENSTRUIERENDE DURCH DAS TRAGEN VERUNREINIGEND IST, EBENSO IST AUCH EIN GÖTZE DURCH DAS TRAGEN VERUNREINIGEND.
4GEMARA. Man läßt ja aber dadurch dem Götzen einen Gewinn zukommen!? R. Ḥanina aus Sura erwiderte: Man benutze diesen Platz als Abort. –
5Ein solcher muß ja aber verborgen sein!? – Man benutze ihn als Abort für die Nacht. –
6Der Meister sagte ja aber, züchtig heiße derjenige, der seine Notdurft nachts auf derselben Stelle verrichtet wie am Tage, und obgleich wir dies erklärt haben: auf dieselbe Weise, so muß dies ja immerhin heimlich erfolgen!? –
7Man bestimmte ihn [als solchen] für Kinder,
8oder man umzäune ihn mit Dornen und Zacken.
9ES GIBT DREIERLEI HÄUSER: IST DAS HAUS VON VORNHEREIN FÜR DEN GÖTZEN ERBAUT, SO IST ES VERBOTEN; HAT MAN ES FÜR DEN GÖTZEN GEKALKT, GEPUTZT ODER RENOVIERT, SO ENTFERNE MAN DAS RENOVIERTE; HATTE MAN DARIN EINEN GÖTZEN HINGESTELLT UND IHN ENTFERNT, SO IST ES ERLAUBT.
10GEMARA. Rabh sagte: Wenn jemand ein Haus [götzendienstlich] verehrt hat, so hat er es verboten gemacht. Er ist demnach der Ansicht, was vorher getrennt war und später [am Boden] haftet, gelte als getrennt, während wir es nur von dem Falle gelernt haben, wenn man es gebaut hat!? –
11Gebaut, auch wenn man es nicht [götzendienstlich] verehrt hat, verehrt, auch wenn man es nicht dafür gebaut hat. – Wieso sind es demnach drei, es sind ja vier!? –
12Das dafür erbaute und das [götzendienstlich] verehrte gehören hinsichtlich der Entheiligung zusammen.
13ES GIBT DREIERLEI STEINE: HAT MAN DEN STEIN VON VORNHEREIN FÜR EIN GÖTZENGESTELL GEHAUEN, SO IST ER VERBOTEN; HAT MAN IHN FÜR DEN GÖTZEN BESTRICHEN UND BEPUTZT, SO ENTFERNE MAN DEN ANSTRICH UND DEN PUTZ UND ER IST ERLAUBT; HATTE MAN AUF DIESEN EINEN GÖTZEN HINGESTELLT UND IHN ENTFERNT, SO IST ER ERLAUBT.
14GEMARA. R. Ami sagte: Dies nur, wenn der Anstrich und der Putz in den Stein selbst eingedrungen sind. –
15Er lehrt ja aber von diesem gleichlautend wie von einem Hause, und bei einem Hause ist es doch verboten, obgleich es nicht in dieses selbst eindringt!? – Auch bei diesem dringt es in die Fugen ein. –
16Sprechen wir etwa nicht auch von dem Falle, wenn es bereits gestrichen war und man es wiederum gestrichen hat!? –
17Vielmehr, die· Worte R. Amis beziehen sich auf die Entheiligung: obgleich der Anstrich und der Putz in den Stein gedrungen sind, so genügt es dennoch, wenn man das Renovierte entfernt.
18Man könnte nämlich glauben, da der Anstrich und der Putz in diesen ein gedrungen sind, gleiche der Stein einem, der von vornherein für den Götzen gehauen wurde, und sei verboten, so lehrt er uns.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.