Avoda Sara — Blatt 48b
1MAN DARF UNTER IHREM SCHATTEN NICHT SITZEN; HAT MAN GESESSEN, SO IST MAN REIN. MAN DARF UNTER DIESER NICHT VORÜBERGEHEN, IST MAN VORÜBERGEGANGEN, SO IST MAN UNREIN; WENN SIE DAS PUBLIKUM BEEINTRÄCHTIGT UND MAN VORÜBERGEGANGEN IST, SO IST MAN REIN.
2GEMARA. MAN DARF UNTER IHREM SCHATTEN NICHT SITZEN. Selbstverständlich!? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Dies bezieht sich auf den Halbschatten. –
3Demnach wäre man unrein, wenn man im Schatten dieser selbst gesessen hat? – Nein, selbst wenn man unter dem Schatten dieser selbst gesessen hat, ist man ebenfalls rein, nur lehrt er, daß man nicht einmal im Halbschatten sitzen dürfe.
4Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: Hat man gesessen, so ist man rein. Selbstverständlich!? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Dies bezieht sich auf den Schatten dieser selbst. – Demnach dürfte man sich unter den Halbschatten auch von vornherein hinsetzen!? – Nein, folgendes lehrt er uns: selbst wenn man unter dem Schatten dieser selbst gesessen hat, ist man rein.
5MAN DARF UNTER DIESER NICHT VORÜBERGEHEN, IST MAN VORÜBERGEGANGEN, SO IST MAN UNREIN. Weshalb? – Weil es nicht möglich ist, daß da keine Götzenspenden vorhanden sind. –
6Nach wessen Ansicht? –Nach der des R. Jehuda b. Bethera, denn es wird gelehrt: R. Jehuda b. Bethera sagte: Woher, daß die Götzenspende durch Bezeltung verunreinigend ist? Es heißt: sie schlossen sich dem Baa͑l Peo͑r an und aßen von Totenopfern; wie ein Toter durch Bezeltung verunreinigend ist, ebenso ist auch die Götzenspende durch Bezeltung verunreinigend.
7WENN SIE DAS PUBLIKUM BEEINTRÄCHTIGT UND MAN VORÜBERGEGANGEN IST, SO IST MAN REIN. Sie fragten: Vorübergegangen ist, oder: vorübergeht? R. Jiçḥaq b. Elea͑zar sagt im Namen Ḥizqijas: vorübergeht; R. Joḥanan sagt: vorübergegangen ist.
8Sie streiten jedoch nicht; einer spricht von dem Falle, wenn ein anderer Weg vorhanden ist, und einer von dem Falle, wenn kein anderer Weg vorhanden ist.
9R. Šešeth sprach zu seinem Diener: Wenn du da herankommst, führe mich schnell vorüber. – In welchem Falle: ist kein anderer Weg vorhanden, so ist es ja erlaubt, wozu schnell vorüberführen, und ist ein anderer Weg vorhanden, so ist es ja auch schnell nicht erlaubt!? –
10Tatsächlich war da kein anderer Weg vorhanden, nur ist es bei einem bedeutenden Manne anders.
11MAN DARF UNTER DIESER GRÜNKRAUT IN DER REGENZEIT SÄEN, NICHT ABER IM SOMMER; LATTICH ABER WEDER IM SOMMER NOCH IN DER REGENZEIT. R. JOSE SAGT, AUCH KEINE KRÄUTER IN DER REGENZEIT, WEIL DAS LAUB AUF DIESE FÄLLT UND IHNEN ALS DUNG DIENT.
12GEMARA. Demnach wäre R. Jose der Ansicht, wenn beide einwirken, sei es verboten, und die Rabbanan wären der Ansicht, wenn beide einwirken, sei es erlaubt,
13dagegen wissen wir ja von ihnen, daß sie entgegengesetzter Ansicht sind, denn wir haben gelernt: R. Jose sagt, man zerreibe sie und zerstreue sie in den Wind oder werfe sie ins Meer. Sie erwiderten ihm: Sie würden ja dann in Dung verwandelt werden, und es heißt: nichts vom mit dem Banne Belegten soll an deiner Hand kleben bleiben.
14Somit befinden sich ja sowohl die Rabbanan als auch R. Jose mit sich selbst in einem Widerspruche!?
15Allerdings ist der Widerspruch, in dem R. Jose sich befindet, zu erklären, denn in jenem Falle, wo [der Götze] vernichtet wird, erlaubt er es, hierbei aber, wo er nicht vernichtet wird, erlaubt er es nicht,
16aber die Rabbanan befinden sich ja mit sich selbst in einem Widerspruche!? – Wende es um.
17Wenn du aber willst, sage ich, tatsächlich wende man es nicht um, denn der Widerspruch R. Joses ist zu erklären, wie wir ihn bereits erklärt haben, und auch der Widerspruch der Rabbanan ist nach R. Mari, dem Sohne R. Kahanas, zu erklären, denn er sagte: was es an der Haut gewinnt, verliert es am Fleische,
18ebenso auch hierbei: was sie durch das Laub gewinnen, verlieren sie durch den Schatten. –
19Ist R. Jose denn der Ansicht, wenn beide einwirken, sei es verboten, es wird ja gelehrt, R. Jose sagt, man darf ein Reis von Ungeweihtem pflanzen, nicht aber darf man eine Nuß von Ungeweihtem pflanzen, weil sie eine Frucht ist, und hierzu sagte R. Jehuda im Namen Rabhs, R. Jose pflichte bei, daß, wenn man gepflanzt, gesenkt und gepfropft hat, [die Frucht] erlaubt sei.
20Ebenso wird auch gelehrt: R. Jose pflichte bei,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.