Avoda Sara — Blatt 49a

1daß, wenn man gepflanzt, gesenkt und gepfropft hat, [die Frucht] erlaubt sei!?

2Wolltest du erwidern: R. Jose unterscheide zwischen anderen Verboten und dem Götzendienste, so ist dies ja nicht der Fall, denn von einem Felde, das mit Dung von einem Götzen gedüngt worden ist, oder einer Kuh, die mit Wicken von einem Götzen gemästet worden ist, lehrt Eines, das Feld dürfe besäet und die Kuh geschlachtet werden, und dagegen ein Anderes, man müsse das Feld brach liegen und die Kuh abmagern lassen;

3wahrscheinlich eines nach R. Jose und eines nach den Rabbanan!? – Nein, eines nach R. Elie͑zer und eines nach den Rabbanan. –

4Welcher [Streit von] R. Elie͑zer und den Rabbanan ist hier gemeint? Wollte man sagen, [der Streit zwischen] R. Elie͑zer und den Rabbanan über den Sauerteig,

5denn wir haben gelernt: Wenn Sauerteig von Profanem und von Hebe, von denen weder der eine noch der andere zur Säuerung ausreicht, in Teig gekommen sind und ihn zusammen gesäuert haben,

6so richte man sich, wie R. Elie͑zer sagt, nach dem letzteren. Die Weisen sagen, das Verbotene mache, einerlei ob es früher oder später hineingekommen ist, nur dann verboten, wenn es allein zur Säuerung ausreicht.

7Hierzu sagte Abajje, sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn man das Verbotene vorher entfernt hat, wenn man es aber nicht vorher entfernt hat, sei er verboten.

8Aber woher, daß die Ansicht R. Elie͑zers nach Abajje zu erklären ist, vielleicht ist R. Elie͑zer der Ansicht, daß man sich immer nach dem letzteren richte; ist das Verbotene nachher hineingekommen, so ist er verboten, ist das Erlaubte nachher hineingekommen, so ist er erlaubt, einerlei ob man das andere entfernt hat oder nicht!? –

9Vielmehr, [der Streit zwischen] R. Elie͑zer und den Rabbanan über das Holz,

10denn wir haben gelernt: Hat man davon Holz genommen, so ist die Nutznießung verboten; hat man damit einen Ofen geheizt, so muß er, wenn er neu ist, zertrümmert, und wenn er alt ist, ausgekühlt werden; hat man darin Brot gebacken, so ist es zur Nutznießung verboten;

11ist es mit anderem vermischt worden, so sind alle zur Nutznießung verboten. R. Elie͑zer sagt, man werfe den Nutzen ins Salzmeer. Sie sprachen zu ihm: Beim Götzendienste gibt es keine Auslösung. –

12Welche gegen R. Elie͑zer streitende Rabbanan sind hier gemeint,

13wenn die Rabbanan der Lehre vom Holze, so sind diese ja erschwerender Ansicht,

14und wenn die Rabbanan der Lehre vom Sauerteige, so sind diese vielleicht nur beim Sauerteige erleichternder Ansicht, nicht aber beim Götzendienste!? –

15Vielmehr, tatsächlich vertritt die eine Lehre die Ansicht R. Joses und die andere die der Rabbanan,

16nur sagte es R. Jose nach der Ansicht der Rabbanan: nach meiner Ansicht ist es, wenn beide einwirken, überhaupt erlaubt,

17aber auch ihr, die ihr der Ansicht seid, wenn beide einwirken, sei es verboten, solltet mir beipflichten, daß auch Kräuter in der Regenzeit [verboten seien]. –

18Und die Rabbanan!? – Wie R. Mari, Sohn des R. Kahana, erklärt hat.

19R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Jose. Einst wurde ein Garten mit Dung von einem Götzen gedüngt; da fragte R. A͑mram den R. Joseph. Dieser erwiderte ihm: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, die Halakha sei wie R. Jose.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.