Avoda Sara — Blatt 51a

1so ist man schuldig. Allerdings erfolgt beim Uringefäße eine Zerteilung wie beim Blutsprengen, wieso aber gleicht das Kotwerfen dem Blutsprengen!? – Bei weichem Kote.

2Es ist anzunehmen, daß sie denselben Streit führen wie die folgenden Tannaím: Hat man [einem Götzen] eine Heuschrecke geschlachtet, so ist man nach R. Jehuda schuldig und nach den Weisen frei.

3Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, wir sagen: wenn es nur dem Schlachten gleicht, und einer ist der Ansicht, wir sagen nicht: wenn es nur dem Schlachten gleicht, sondern: wie innerhalb [des Tempels]. –

4Nein, alle sind der Ansicht, wir sagen nicht: wenn es nur dem Schlachten gleicht, vielmehr muß es dem [Dienste] innerhalb [des Tempels] gleichen, anders ist es aber bei einer Heuschrecke, da ihr Hals dem Halse eines Tieres gleicht.

5R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs: Wenn ein Götze mit einem Stocke verehrt wird, so ist man, wenn man vor ihm einen Stock zerbricht, schuldig, und dieser ist verboten, und wenn man vor ihn einen Stock hinwirft, schuldig, und dieser ist nicht verboten.

6Raba sprach zu R. Naḥman: Wenn man ihn zerbricht, wohl deshalb, weil dies dem Schlachten gleicht, und auch wenn man ihn hinwirft, gleicht dies ja dem [Blut]sprengen!? Dieser erwiderte: Beim Sprengen muß [das Blut] sich zerteilen, was hierbei nicht der Fall ist. –

7Wieso sind demnach die Steine des Merkurius verboten!? Dieser erwiderte: Auch mir war dies fraglich und ich fragte es Rabba b. Abuha, und Rabba b. Abuha den Ḥija b. Rabh, und Ḥija b. Rabh den Rabh, und dieser erwiderte, dies ist ebenso, als würde man einen Götzen vergrößern. –

8Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, der Götze eines Nichtjuden sei sofort verboten, nach demjenigen aber, welcher sagt, erst wenn er verehrt worden ist, sollten sie doch erlaubt sein, da sie nicht verehrt worden sind!? Dieser erwiderte: Jeder einzelne [Stein] wird ein Götze und zugleich eine Götzenspende für den anderen. –

9Demnach sollte immerhin der letzte erlaubt sein!? Dieser erwiderte: Wenn du diesen herausfindest, so geh und nimm ihn. R. Aši erklärte: Jeder dient als Götzenspende für sich selbst und für den anderen. –

10Wir haben gelernt: Findet man auf diesem Gewänder, Geld oder Geräte, so sind sie erlaubt; wenn aber Weinreben, Ährenkränze, Wein, Öl, Mehl oder sonst etwas, dergleichen auf dem Altar dargebracht wird, so ist es verboten.

11Einleuchtend ist dies von Wein, Öl und Mehl, denn bei diesen gleicht es dem [Dienste] innerhalb [des Tempels] und der Zerteilung beim [Blut]sprengen, weshalb aber sind Weinreben und Ährenkränze [verboten], bei diesen gleicht es ja nicht dem [Dienste] innerhalb [des Tempels], auch nicht der Zerteilung beim Sprengen!?

12Raba erwiderte im Namen U͑las: Wenn man sie von vornherein hierfür gewinzert hat.

13R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Woher, daß man frei ist, wenn man einem Götzen ein gebrechenbehaftetes Tier schlachtet? Es heißt: wer anderen Göttern opfert, soll dem Banne verfallen; nur dem Herrn allein: die Tora hat also nur die innerhalb [des Tempels] gültige [Opferung] verboten.

14Raba wandte dagegen ein: Welches [Gebrechen] ist hier gemeint: wenn etwa ein Häutchen am Auge, so ist ja ein damit behaftetes [Tier], wenn es von Noaḥiden auf ihren Altären dem Höchsten dargebracht werden darf, um wieviel mehr für den verfluchten [Götzen] tauglich!? –

15Vielmehr, wenn ihm ein Glied fehlt. Dies nach einer Lehre R. Elea͑zars, denn R. Elea͑zar sagte: Woher, daß ein Tier, dem ein Glied fehlt, den Noaḥiden verboten ist? Es heißt: und von allem Lebenden, von allem Fleische, zwei; die Tora sagt, daß man nur ein Tier darbringe, dessen Hauptglieder leben. –

16[Die Worte] von allem Lebenden sind ja dazu nötig, das Todverletzte auszuschließen!? – Hinsichtlich eines solchen folgere man aus: Nachkommen zu erhalten. –

17Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, das Todverletzte könne nicht gebären, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, das Todverletzte könne wohl gebären!? –

18Die Schrift sagt: mit dir, die dir gleichen. – Vielleicht war Noaḥ selbst ein Todverletzter!? – Von ihm heißt es: vollständig. –

19Vielleicht vollständig in seinem Wandel!? – Diesbezüglich heißt es von ihm: Frommer. –

20Vielleicht vollständig in seinem Wandel und fromm in seinen Handlungen!? – Es ist nicht anzunehmen, daß Noaḥ ein Todverletzter war, denn wieso würde, wenn man sagen wollte, Noaḥ war totverletzt, der Allbarmherzige zu ihm gesagt haben, daß er nur solche aufnehme, die ihm gleichen, unverletzte aber nicht!? –

21Wozu sind nun, wo dies aus [den Worten] mit dir gefolgert wird, [die Worte] Nachkommen zu erhalten nötig? – Hieße es nur mit dir, so könnte man glauben, nur zur Gesellschaft, jedoch auch alte und kastrierte, daher heißt es auch Nachkommen zu erhalten.

22R. Elea͑zar sagte: Woher, daß, wer dem Merkurius ein Vieh schlachtet, schuldig sei? Es heißt: sie sollen ihre Schlachtopfer nicht mehr den Bocksgestalten opfern, und da dies auf die gewöhnliche Verehrung nicht zu beziehen ist, denn es heißt bereits: wie diese Völker ihre Götter zu verehren pflegen, so beziehe man dies auf die ungewöhnliche Verehrung. –

23Deutet denn dieser Schriftvers hierauf, er ist ja für folgende Lehre nötig:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.