Avoda Sara — Blatt 51b
1Bis hier wird von den heiligen Opfern gesprochen, die man geweiht hat zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren, und dargebracht hat zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren;
2bei solchen wird die Strafe genannt, denn es heißt: und zur Tür des Offenbarungszeltes nicht hingebracht hat &c. Wir wissen also die Strafe, woher das Verbot? Es heißt: daß du nicht deine Brandopfer bringst.
3Dies nach R. Ila, denn R. Abin sagte im Namen R. Ilas, überall, wo es achte, daß nicht, und nicht heißt, werde ein Verbot ausgedrückt.
4Von da ab wird von den heiligen Opfern gesprochen, die man geweiht hat zur Zeit, wo Privataltäre erlaubt waren, und dargebracht hat zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren,
5denn es heißt: damit die Kinder Jisraél herbringen ihre Schlachtopfer, die sie opfern, Opfer, die ich dir früher erlaubt hatte; auf freiem Felde, dies lehrt, daß, wenn jemand auf einem Privataltar opfert, zur Zeit, wo Privataltäre verboten sind, es ihm die Schrift anrechnet, als würde er auf freiem Felde geopfert haben.
6Sie sollen es für den Herrn bringen, dies ist ein Gebot, wo finden wir das Verbot? Es heißt: sie sollen ihre Schlachtopfer nicht mehr opfern.
7Man könnte glauben, dies werde ebenfalls mit der Ausrottung bestraft, so heißt es: dies soll ihnen als eine Satzung für alle Zeiten gelten, nur dies, nicht aber etwas anderes.
8Raba erwiderte: Man lese: sie sollen nicht opfern, und man lese: sie sollen nicht mehr.
9FINDET MAN AUF DIESEM GELD, KLEIDER ODER GERÄTE, SO SIND SIE ERLAUBT, WENN ABER WEINREBEN, ÄHRENKRÄNZE, WEIN, ÖL, MEHL ODER SONST ETWAS, DERGLEICHEN AUF DEM ALTAR DARGEBRACHT WIRD, SO IST ES VERBOTEN.
10GEMARA. Woher dies? R. Ḥija b. Joseph erwiderte im Namen R. Oša͑jas: Ein Schriftvers lautet: und ihr saht ihre Scheusale und Götzen von Holz, Stein, Silber und Gold, die sich bei ihnen finden, und ein anderer lautet: begehre nicht das Silber und das Gold, das auf ihnen ist; wie ist dies nun zu erklären?
11‘Bei ihnen’ gleich ‘auf ihnen’: wie von den Dingen, die sich auf ihnen befinden, nur solche verboten sind, die zur Verschönerung dienen, während diejenigen, die nicht zur Verschönerung dienen, erlaubt sind, ebenso sind auch von den Dingen, die sich bei ihnen befinden, nur solche verboten, die zur Verschönerung dienen, während diejenigen, die nicht zur Verschönerung dienen, erlaubt sind. –
12Vielleicht aber ‘auf ihnen’ gleich ‘mit ihnen’: wie mit ihnen, alles, was mit ihnen, ebenso auch auf ihnen, alles, was auf ihnen!? – Demnach sollte es überhaupt nicht ‘auf ihnen’ heißen. –
13Geld dient ja ebenfalls zur Verschönerung!? In der Schule R. Jannajs erklärten sie: Wenn es an seinem Halse in einem Beutel hängt. –
14Ein Kleidungsstück dient ja zur Verschönerung!? In der Schule R. Jannajs erklärten sie: Wenn das Kleidungsstück zusammengerollt auf seinem Kopfe liegt. – Ein Gerät dient ja zur Verschönerung!? R. Papa erwiderte: Wenn ihm ein Scheffel auf den Kopf gestülpt ist.
15R. Asi b. Ḥija sagte: Was sich innerhalb des Vorhanges befindet, selbst Wasser und Salz, ist verboten, und was sich außerhalb des Vorhanges befindet, ist, wenn zur Verschönerung, verboten, und wenn nicht zur Verschönerung, erlaubt. R. Jose b. Ḥanina sagte: Es ist uns überliefert, daß weder beim Peo͑r noch beim Merkurius der Vorhang berücksichtigt werde. –
16In welcher Hinsicht: wollte man sagen, innerhalb wie außerhalb und erlaubt, [so ist ja einzuwenden:] wenn man sich vor diesem sogar entleert, wie sollte man ihm nicht Wasser und Salz darbringen!? – Vielmehr, außerhalb wie innerhalb, und verboten.
17WENN EIN GARTEN ODER EIN BAD ZU EINEM GÖTZEN GEHÖRT, SO DARF MAN DIESE OHNE VERGÜTUNG BENUTZEN, NICHT ABER GEGEN VERGÜTUNG; GEHÖREN SIE DIESEM UND ANDEREN, SO DARF MAN SIE SOWOHL GEGEN VERGÜTUNG ALS AUCH OHNE VERGÜTUNG BENUTZEN. DER GÖTZE EINES NICHTJUDEN IST SOFORT VERBOTEN, UND DER EINES JISRAÉLITEN ERST DANN, WENN ER ANGEBETET WORDEN IST.
18GEMARA. Abbajje sagte: Gegen Vergütung, an die Pfaffen, ohne Vergütung, an die Pfaffen; an die Anbeter ist es jedoch erlaubt.
19Manche beziehen dies auf den Schlußsatz: Gehören sie diesem und anderen, so darf man sie sowohl gegen Vergütung als auch ohne Vergütung benutzen. Hierzu sagte Abajje: Gegen Vergütung, an die anderen, ohne Vergütung, an die Pfaffen.
20Der dies auf den Schlußsatz bezieht, nach dem gilt dies um so mehr vom Anfangsatze, und der dies auf den Anfangsatz bezieht, nach dem gilt dies nicht vom Schlußsatze, denn da sie noch anderen gehören, so ist nichts dabei, selbst wenn die Vergütung den Pfaffen zukommt.
21DER GÖTZE EINES NICHTJUDEN IST SOFORT VERBOTEN. Wer ist der Autor unserer Mišna? – Es ist R. A͑qiba, denn es wird gelehrt: Gänzlich sollt ihr all die Stätten zerstören, woselbst die Völker [ihre Götter] verehrt haben; die Schrift spricht von Geräten, die für den Götzendienst verwandt worden sind.
22Man könnte glauben, sie seien verboten, auch wenn sie gefertigt und nicht vollendet, vollendet und nicht hineingebracht, hineingebracht und nicht verwandt worden sind, so heißt es: woselbst die Völker verehrt haben. Sie sind nur dann verboten, wenn sie angebetet worden sind. Hieraus folgerten sie, daß der Götze eines Nichtjuden erst dann verboten ist, wenn er angebetet worden ist, der eines Jisraéliten aber sofort – so R. Jišma͑él.
23R. A͑qiba sagt, es verhalte sich entgegengesetzt: der Götze eines Nichtjuden ist sofort verboten, der eines Jisraéliten aber, erst wenn er angebetet worden ist.
24Der Meister sagte: Die Schrift spricht von Geräten, die für den Götzendienst verwandt worden sind. Es heißt ja Stätten!? – Da sich dies auf die Stätten nicht beziehen kann, denn diese werden nicht verboten, wie es heißt: ihre Götter auf den Bergen, nicht aber sind die Berge ihre Götter,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.