Avoda Sara — Blatt 52a
1so beziehe man es auf die Geräte. Hieraus folgerten sie, daß der Götze eines Nichtjuden erst dann verboten ist, wenn er angebetet worden ist, der eines Jisraéliten aber sofort.
2Wir haben es ja aber auf Geräte bezogen!? – Die Schrift sagt: die ihr erbt, ihre Götter, er vergleicht also ihre Götter mit den Geräten; wie Geräte erst dann [verboten sind], wenn sie verwandt worden sind, ebenso auch ihre Götter, erst wenn sie angebetet worden sind. R. A͑qiba aber, der sie nicht vergleicht, kann dir erwidern, [die Partikel] ihre trenne den Zusammenhang. –
3Und R. Jišma͑él, wir finden zwar, daß der Götze eines Nichtjuden erst dann verboten ist, wenn er angebetet worden ist, woher entnimmt er aber, daß der eines Jisraéliten sofort verboten ist? – Dies ist einleuchtend, wenn der eines Nichtjuden erst dann verboten ist, wenn er angebetet worden ist, wahrscheinlich ist der eines Jisraéliten sofort verboten. – Vielleicht ist der eines Jisraéliten überhaupt nicht verboten!? – Wenn er sogar versteckt werden muß, wie sollte er nicht verboten sein!? –
4Vielleicht aber gleich dem eines Nichtjuden!? – Die Schrift sagt: das Sündenwerk aber, das ihr verfertigt hattet, die Sünde bestand also mit der Anfertigung. –
5Vielleicht lastet nur die Sünde auf der Person, verboten aber ist er nicht!? – Die Schrift sagt: verflucht sei der Mann, der ein Schnitzbild oder ein Gußbild anfertigt, der Fluch besteht mit der Anfertigung. –
6Vielleicht lastet nur ein Fluch auf der Person, verboten ist er aber nicht!? – Es heißt: ein Abscheu des Herrn. –
7Und R. A͑qiba!? – Es ist eine Sache, die zu [einer Handlung des] Abscheus führt. –
8Woher entnimmt R. A͑qiba, daß der Götze eines Nichtjuden sofort verboten ist? U͑la erwiderte: Die Schrift sagt: die Schnitzbilder ihrer Götter sollt ihr im Feuer verbrennen, sobald er geschnitzt worden ist, gilt er als Götze. –
9Und jener!? – Dieser [Schriftvers] ist für die Lehre R. Josephs nötig, denn R. Joseph lehrte: Woher, daß ein Nichtjude seinen Gott entheiligen könne? Es heißt: die Schnitzbilder ihrer Götter sollt ihr im Feuer verbrennen. –
10Und jener!? – Dies entnimmt er aus der Lehre Šemuéls, denn Šemuél wies auf einen Widerspruch hin. Es heißt: du sollst nicht begehren das Silber und das Gold, das auf ihnen ist, und dagegen heißt es: du sollst dir nehmen; wie ist dies nun zu erklären? Hat er ihn zum Gott gemacht, so sollst du nicht begehren, hat er ihn (der Gottheit) entheiligt, so sollst du dir nehmen. –
11Und R. A͑qiba, wir finden also, daß der Götze eines Nichtjuden sofort verboten ist, woher aber, daß der eines Jisraéliten erst dann verboten ist, wenn er angebetet worden ist? R. Jehuda erwiderte: Die Schrift sagt: und es im Geheimen aufstellt, nur wenn er damit Heimliches begangen hat. –
12Und jener!? – Dies ist für die Lehre R. Jiçḥaqs nötig, denn R. Jiçḥaq sagte: Woher, daß der Götze eines Jisraéliten versteckt werden müsse? – Es heißt: und im Geheimen aufstellt. –
13Und jener!? – Dies entnimmt er aus der Lehre des R. Ḥisda im Namen Rabhs, denn R. Ḥisda sagte im Namen Rabhs: Woher, daß der Götze eines Jisraéliten versteckt werden muß? Es heißt: du sollst dir keine Ašera, keinen Baum, pflanzen neben dem Altar, wie der Altar versteckt werden muß, ebenso muß auch die Ašera versteckt werden. –
14Und jener!? – Dies ist für die Lehre des Reš Laqiš nötig, denn Reš Laqiš sagte: Wenn jemand einen unwürdigen Richter einsetzt, so ist es ebenso, als hätte er eine Ašera in Jisraél gepflanzt, denn es heißt: Richter und Amtsleute sollst du dir einsetzen in all deinen Ortschaften, und darauf folgt: du sollst dir keine Ašera, keinen Baum, pflanzen.
15R. Aši sagte: Sind in dieser Ortschaft Schriftgelehrte vorhanden, so ist es ebenso, als hätte er sie neben einen Altar gepflanzt, denn es heißt: neben den Altar.
16R. Hamnuna fragte: Wie ist es, wenn man ein Gerät für einen Götzen eingeschmolzen hat? – Für welchen Götzen, wollte man sagen, für den Götzen eines Nichtjuden, so ist dieses doch sowohl nach R. Jišma͑él als auch nach R. A͑qiba ein Dienstgerät eines Götzen, und das Dienstgerät eines Götzen ist erst dann verboten, wenn es benutzt worden ist; wenn aber für den Götzen eines Jisraéliten:
17nach wessen Ansicht, wenn nach R. A͑qiba, so wird dieser selbst erst dann verboten, wenn er angebetet worden ist, und um wieviel mehr seine Dienstgeräte, und wenn nach R. Jišma͑él, welcher sagt, dieser selbst sei sofort verboten,
18und die Frage wäre also, wie es sich mit den Dienstgeräten verhalte: vergleichen wir die Dienstgeräte mit den Dienstgeräten [von Jisraéliten], wie diese erst dann [verboten sind], wenn sie benutzt worden sind, ebenso auch jene, erst wenn sie benutzt worden sind, oder aber vergleichen wir sie mit dem [Götzen], wie dieser sofort [verboten ist], ebenso sind auch jene sofort verboten;
19wozu fragt er demnach hinsichtlich des Einschmelzens eines Gerätes, er sollte doch hinsichtlich der Fertigung gefragt haben!? –
20R. Hamnuna fragte hinsichtlich der veralteten Unreinheit. Wir haben gelernt: Metallgeräte, die glatten und die vertieften, sind verunreinigungsfähig; zerbrechen sie, so sind sie rein; hat man aus ihnen wieder Geräte bereitet, so werden sie wieder in ihre ehemalige Unreinheit versetzt.
21Er fragte nun folgendes: gilt die Wiederkehr der Unreinheit nur von Unreinheiten der Tora, nicht aber von der rabbanitischen Unreinheit, oder gibt es hierbei keinen Unterschied. – Sollte er doch von anderen rabbanitischen Unreinheiten gefragt haben!? –
22Er fragte das eine unter Zugrundelegung des anderen: kehrt auch die rabbanitische Unreinheit zurück oder nicht, und wenn du entscheidest, sie kehre nicht zurück, so ist es noch hinsichtlich der Götzenunreinheit fraglich: haben die Rabbanan diese wegen der Strenge des Götzendienstes der Unreinheit der Tora gleichgestellt oder nicht? – Dies bleibt unentschieden.
23R. Joḥanan fragte R. Jannaj: Wie verhält es sich mit einer aus Speisen bestehenden Götzenspende: hebt die Entheiligung derselben die Unreinheit auf oder nicht? –
24Sollte er es doch von Geräten gefragt haben!? – Von Geräten ist es ihm nicht fraglich, denn da diese durch ein Tauchbad Reinheit erlangen, so kann auch ihre Unreinheit aufgehoben werden, fraglich war es ihm nur von Speisen. –
25Sollte er es hinsichtlich des Götzen selbst gefragt haben!? – Hinsichtlich des Götzen selbst war ihm dies nicht fraglich,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.