Avoda Sara — Blatt 53a

1R. Valas, erwiderte: Dies bezieht sich auf den Fall, wenn er an diesem nur beteiligt ist, und er lehrt uns damit, daß nur der Jisraélit den Teil des Nichtjuden nicht entheiligen kann, wohl aber kann der Nichtjude seinen Teil entheiligen.

2Manche beziehen dies auf folgende Barajtha: R. Šimo͑n b. Menasja sagte: Für den Götzen eines Jisraéliten gibt es nie eine Entheiligung. Was heißt ‘nie’? R. Hillel, Sohn des R. Valas, erwiderte: Dies bezieht sich auf den Fall, wenn er an diesem nur beteiligt ist, und er lehrt uns damit, daß der Jisraélit ihn aus eigenem Antrieb verehre.

3WODURCH ENTHEILIGT ER IHN? HAT ER IHM DIE SPITZE DES OHRES, DIE SPITZE DER NASE, DIE SPITZE EINES FINGERS ARGESCHLAGEN, ODER HAT ER IHN ZUSAMMENGESCHLAGEN, OBGLEICH ER VON IHM NICHTS ABGESCHLAGEN HAT, SO IST ER ENTHEILIGT. HAT ER VOR IHM AUSGESPUCKT, URINIERT, IHN HERUMGESCHLEPPT ODER MIT KOT BEWORFEN, SO IST ER NICHT ENTHEILIGT. HAT ER IHN VERKAUFT ODER VERPFÄNDET, SO HAT ER IHN, WIE RABBI SAGT, ENTHEILIGT UND WIE DIE WEISEN SAGEN, NICHT ENTHEILIGT.

4GEMARA. Wieso hat er ihn entheiligt, wenn er von ihm nichts abgeschlagen hat? R. Zera erwiderte: Wenn das Gesicht zusammengeschlagen wurde.

5HAT ER VOR IHM AUSGESPUCKT, URINIERT. Woher dies?

6Ḥizqija erwiderte: Es heißt: und wenn er Hunger leidet, so zürnt er und verflucht seinen König und seinen Gott, und er schaut nach oben, und darauf folgt: und er schaut zur Erde, aber da ist Drangsal und Finsternis &c.; obgleich er seinen König und seinen Gott verflucht und nach oben geschaut hat, dennoch schaut er zur Erde.

7HAT ER IHN VERKAUFT ODER VERPFÄNDET, SO HAT ER IHN, WIE RABBI SAGT, ENTHEILIGT &C. Zee͑ri im Namen R. Joḥanans und R. Jirmeja b. Abba im Namen Rabhs [streiten hierüber]; einer sagt, der Streit bestehe nur über einen nichtjüdischen Schmied, wenn aber an einen jisraélitischen Schmied, so sind alle der Ansicht, er habe ihn entheiligt, und einer sagt, der Streit bestehe über einen jisraélitischen Schmied.

8Sie fragten: Besteht der Streit nur über einen jisraélitischen Schmied, wenn aber an einen nichtjüdischen Schmied, sind alle der Ansicht, er sei nicht entheiligt, oder aber besteht der Streit über diesen und jenen? –

9Komm und höre: Rabbi sagte: Meine Ansicht ist einleuchtend in dem Falle, wenn er ihn zum Einschlagen verkauft hat, und die Worte meiner Genossen sind einleuchtend in dem Falle, wenn er ihn zum Anbeten verkauft hat.

10Was heißt zum Einschlagen und was heißt zum Anbeten: wollte man sagen wörtlich, zum Einschlagen, beziehungsweise zum Anbeten, was ist demnach der Grund desjenigen, welcher sagt, er sei entheiligt, und was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, er sei nicht entheiligt!?

11Wahrscheinlich heißt einschlagen, an einen, der ihn einschlagen wird, nämlich an einen jisraélitischen Schmied, und anbeten, an einen, der ihn anbeten wird, nämlich an einen nichtjüdischen Schmied. Somit ist hieraus zu entnehmen, daß der Streit über beides besteht. –

12Nein, er meint es wie folgt: Rabbi sagte: Meine Worte leuchten meinen Genossen ein in dem Falle, wenn er ihn zum Einschlagen verkauft hat, nämlich an einen jisraélitischen Schmied, denn auch meine Genossen streiten gegen mich nur über den Fall, wenn er ihn zum Anbeten verkauft hat, während sie mir beipflichten in dem Fall, wenn er ihn zum Einschlagen verkauft hat.

13Man wandte ein: Wenn jemand Bruchmetall von Nichtjuden kauft und darunter einen Götzen findet, so kann er, wenn er es an sich gezogen hat, bevor er ihm das Geld gegeben hat, zurücktreten, wenn aber nachdem er ihm das Geld gegeben hat, so muß er [den Nutzen] ins Salzmeer werfen.

14Einleuchtend ist es nun, wenn du sagst, der Streit bestehe auch über einen jisraélitischen Schmied, demnach vertritt diese Lehre die Ansicht der Rabbanan, wessen Ansicht aber vertritt diese Lehre, wenn du sagst, der Streit bestehe nur über einen nichtjüdischen Schmied, während bei einem jisraélitischen Schmied alle zugeben, daß er ihn [durch den Verkauf] entheiligt hat. –

15Anders ist es hierbei, wo er nur beabsichtigt hat, das Bruchmetall zu verkaufen, nicht aber den Götzen.

16Die Rabbanan lehrten: Hat er auf ihn [Geld] geborgt, oder ist auf ihn ein Schutthaufen gefallen, oder haben Straßenräuber ihn gestohlen, oder hat sein Eigentümer ihn zurückgelassen und ist nach dem Überseelande verreist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.