Avoda Sara — Blatt 53b

1so ist er, [im letzten Falle,] wenn er später zurückkehrt, wie beim Kriege des Jehošua͑, dadurch nicht entheiligt.

2Und [alle Fälle] sind nötig. Würde er es nur vom Borgen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] da er ihn nicht ganz verkauft hat, so hat er ihn nicht entheiligt, wenn aber ein Schutthaufen auf ihn gefallen ist, und er ihn nicht fortgeräumt hat, habe er ihn wohl entheiligt.

3Würde er nur den Fall vom Schutthaufen gelehrt haben, [so könnte man glauben,] er denke, mag er einstweilen liegen bleiben, und sobald ich Lust habe, räume ich ihn fort, wenn aber Straßenräuber ihn gestohlen haben und er ihn nicht wieder zu erlangen sucht, habe er ihn entheiligt.

4Und würde er nur den Fall, wenn Straßenräuber ihn gestohlen haben, gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil er denkt, hat ihn ein Nichtjude fortgenommen, so wird er ihn anbeten, hat ihn ein Jisraélit fortgenommen, so wird er ihn, da er wertvoll ist, an einen Nichtjuden verkaufen und dieser ihn anbeten, wenn aber der Eigentümer ihn zurückgelassen und nach dem Überseelande verreist ist, so hat er ihn, da er ihn nicht mitgenommen hat, entheiligt. Daher [sind alle Fälle] nötig. –

5«Wenn er später zurückkehrt, wie beim Kriege des Jehošua͑, dadurch nicht entheiligt.» Sind sie denn beim Kriege des Jehošua͑ zurückgekehrt!? – Er meint es wie folgt: wenn sie später zurückkehren, so ist es ebenso wie beim Kriege des Jehošua͑ und er ist dadurch nicht entheiligt. –

6Wozu bezieht er es auf den Krieg des Jehošua͑!? – Er lehrt uns nebenbei folgendes: R. Jehuda sagte im Namen Rabhs, wenn ein Jisraélit einen Ziegelstein hinstellt, um ihn anzubeten, und darauf ein Nichtjude kommt und ihn anbetet, sei er verboten;

7woher nun, daß er verboten ist? R. Elea͑zar erklärte: Wie bei der Eroberung des Jisraéllandes; der Allbarmherzige sagt: und ihre Ašeras sollt ihr im Feuer verbrennen; weshalb nun, dieses ist ja ihr Erbbesitz von ihren Vorfahren, und niemand kann ja das verboten machen, was nicht ihm gehört;

8und wenn wegen der vorherigen, so genügt ja die Entheiligung!?

9Vielmehr, da die Jisraéliten das Kalb angebetet haben, so haben sie damit bekundet, daß ihnen der Götzendienst erwünscht war, und als die Nichtjuden kamen, taten sie es im Auftrag der Jisraéliten. Ebenso hat auch ein Jisraélit, der einen Ziegelstein hinstellt, bekundet, daß ihm der Götzendienst erwünscht ist, und wenn der Nichtjude kommt und ihn anbetet, so tut er es in seinem Auftrag. –

10Vielleicht war ihnen nur die Verehrung des Kalbes erwünscht, nicht aber die anderer Dinge!? – Die Schrift sagt: das sind deine Götter, Jisraél, dies lehrt, daß sie nach vielen Göttern verlangt hatten. –

11Sollten nur diejenigen [Ašeras] verboten sein, die bei der [Anbetung] des Kalbes vorhanden waren, die späteren aber nicht!? – Wer kann dies feststellen.

12EIN GÖTZE, DEN SEINE ANBETER ZUR FRIEDENSZEIT ZURÜCKGELASSEN HABEN, IST ERLAUBT, WENN ZUR KRIEGSZEIT, SO IST ER VERBOTEN. DIE GESTELLE DER KÖNIGE SIND ERLAUBT, WEIL MAN AUF DIESE [GÖTZEN] STELLT, WENN DIE KÖNIGE VORÜBERZIEHEN.

13GEMARA. R. Jirmeja b. Abba sagte im Namen Rabhs: Der Nimrodtempel gilt als Götze, den seine Anbeter zur Friedenszeit zurückgelassen haben, und ist erlaubt. Und obgleich der Allbarmherzige sie zerstreut hat, was eigentlich der Kriegszeit gleichen sollte, so konnten sie, wenn sie wollten, dennoch zurückkehren, und da sie nicht zurückgekehrt sind, so haben sie ihn entheiligt.

14DIE GESTELLE DER KÖNIGE SIND ERLAUBT. Sollten sie denn deshalb erlaubt sein, weil man auf diese [Götzen] stellt, wenn die Könige vorüberziehen!?

15Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Er meint es wie folgt: weil man sie auf diese stellt, wenn die Könige vorüberziehen, die Könige aber dennoch diesen Weg lassen, und einen anderen gehen.

16Als U͑la kam, setzte er sich auf ein beschädigtes Gestell. Da sprach R. Jehuda zu ihm: Rabh und Šemuél sagten ja beide, ein beschädigtes Gestell sei verboten, und selbst nach demjenigen, welcher sagt, sie beten Bruchstücke nicht an, gilt dies nur von einem Götzen, weil es ihnen verächtlich erscheint, Bruchstücke anzubeten, bei einem solchen aber machen sie sich nichts daraus.

17Dieser erwiderte: Daß uns doch jemand etwas vom Staube Rabhs und Šemuéls gäbe, und wir würden es uns in die Augen streuen!? Aber R. Joḥanan und Reš Laqiš sagten beide, ein beschädigtes Gestell sei erlaubt, und selbst nach demjenigen, welcher sagt, sie beten auch Bruchstücke an, gilt dies nur von einem Götzen, weil sie, da sie ihn angebetet haben, es für eine Lästerung betrachten, sie zu entheiligen; Gestelle aber schaffen sie fort und errichten einen anderen.

18Übereinstimmend mit R. Joḥanan und Reš Laqiš wird auch gelehrt: Wenn ein Gestell beschädigt wird, so ist es erlaubt, wenn ein Altar beschädigt wird, so ist er verboten, es sei denn, daß die größere Hälfte zertrümmert worden ist. Was heißt ein Gestell und was heißt ein Altar!? R. Ja͑qob b. Idi erwiderte im Namen R. Joḥanans: Ein Gestell besteht aus einem Steine, ein Altar besteht aus mehreren Steinen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.