Avoda Sara — Blatt 54a
1Ḥizqija sagte: Welcher Schriftvers deutet hierauf? Daß er alle Altarsteine zerschlagenen Kalksteinen gleich macht, daß sich Ašeras und Sonnensäulen nicht erheben; gleichen sie zerschlagenen Kalksteinen, so erheben sich keine Ašeras und Sonnensäulen, wenn aber nicht, so erheben sie sich wohl.
2Es wird gelehrt: Das angebetete [Tier] ist, wenn es ihm gehörte, verboten, wenn aber seinem Nächsten, erlaubt. – Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Welches heißt angebetet? Wenn es angebetet worden ist, einerlei ob versehentlich oder vorsätzlich, ob gezwungen oder willig. Unter gezwungen ist ja wahrscheinlich der Fall zu verstehen, wenn jemand das Vieh seines Nächsten mit Gewalt wegnimmt und es anbetet!?
3Rami b. Ḥama erwiderte: Nein, wenn Nichtjuden einen gezwungen haben, sein eigenes Vieh anzubeten. R. Zera wandte ein: In einem Zwangsfalle ist man ja nach der Tora frei, denn es heißt: dem Mädchen aber sollst du nichts tun!?
4Vielmehr, erklärte Raba, alle waren einbegriffen im Verbote: du sollst ihnen nicht dienen, und wenn der Schriftvers hervorgehoben hat: er soll durch sie leben, er soll durch sie nicht sterben, so wurde der Zwangsfall ausgeschlossen;
5dann heißt es aber: ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, auch nicht in einem Zwangsfalle. Wie ist dies nun zu erklären? Das eine heimlich und das andere öffentlich.
6Die Jünger sprachen zu Raba: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Die Gestelle, die die Nichtjuden zur Zeit der Religionsverfolgung aufgestellt haben, sind nicht entheiligt, auch nachdem die Religionsverfolgung aufgehoben worden ist.
7Dieser erwiderte ihnen: Wenn nur dies, so ist dies keine Stütze für mich; vielleicht hat ein abtrünniger Jisraélit ihn willig angebetet. R. Aši sagte: Sage nicht: vielleicht, sondern ein abtrünniger Jisraélit hat ihn sicher willig angebetet.
8Ḥizqija erklärte: Wenn er auf seine Hörner Wein für den Götzen gegossen hat. R. Ada b. Ahaba wandte ein: Ist es denn dadurch angebetet worden, es diente ja nur als Gestell und ist erlaubt!?
9Vielmehr, erklärte R. Ada b. Ahaba, wenn er selber ihm Wein zwischen seine Hörner gegossen hat, wobei er eine Handlung begangen hat. So sagte auch U͑la, als er kam, im Namen R. Joḥanans: Obgleich sie gesagt haben, wenn jemand sich vor dem Vieh seines Nächsten bückt, mache er es nicht verboten, so macht er es dennoch verboten, wenn er an ihm eine Handlung begangen hat.
10R. Naḥman sprach zu ihnen: Geht, sagt U͑la, längst hat R. Hona deine Lehre in Babylonien erörtert. R. Hona sagte nämlich: Wenn das Vieh seines Nächsten vor einem Götzen liegt, so hat er, sobald er eines der Halsgefäße durchgeschnitten hat, es verboten gemacht.
11Woher, daß er es dadurch verboten gemacht hat: wollte man sagen, man entnehme dies von den Priestern, so ist es vielleicht bei diesen anders, da diese Verstand haben;
12wenn etwa von den Altarsteinen, so ist es bei diesen vielleicht nach R. Papa zu erklären!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.