Avoda Sara — Blatt 55b
1NICHT ABER TRAUBEN LESEN. MIT EINEM JISRAÉLITEN, DER [SEINE FRÜCHTE] IN UNREINHEIT ZUBEREITET, DARF MAN WEDER TRETEN NOCH TRAUBEN LESEN, WOHL ABER DARF MAN MIT IHM FÄSSER IN DIE KELTER UND AUS DER KELTER TRAGEN.
2MIT EINEM BÄCKER, DER [SEIN BROT] IN UNREINHEIT BEREITET, DARF MAN WEDER KNETEN NOCH ZURICHTEN, WOHL ABER DARF MAN MIT IHM BROT ZUM BROTHÄNDLER BRINGEN.
3GEMARA. R. Hona sagte: Sobald der Wein zu fließen beginnt, wird er Libationswein. – Wir haben gelernt: Man darf von einem Nichtjuden eine Kelter mit getretenen Trauben kaufen, obgleich er [die Trauben] mit der Hand nimmt und in den Bottich legt!? R. Hona erwiderte: Wenn die Kelter verstopft und noch voll ist. –
4Komm und höre: Als Libationswein gilt er erst dann, wenn er in die Kufe abgeflossen ist!? – Dies gilt ebenfalls von einer verstopften und vollen Kelter. –
5Komm und höre: Ist er in die Kufe abgeflossen, so ist das, was sich in der Kufe befindet, verboten, und was zurückbleibt, erlaubt!? R. Hona erwiderte: Das ist kein Einwand; eines nach der ersten Mišna und eines nach der letzten Mišna.
6Es wird nämlich gelehrt: Anfangs sagten sie, man dürfe mit einem Nichtjuden keine Trauben lesen, weil man profane Früchte im Jisraéllande nicht der Unreinheit aussetzen darf; man dürfe mit einem Jisraéliten, der seine Früchte in Unreinheit zubereitet, keine Trauben treten, weil man den Sündern nicht behilflich sein darf, wohl aber dürfe man mit einem Nichtjuden Trauben treten, denn man berücksichtige nicht die Lehre R. Honas.
7Später aber traten sie zurück und sagten, man dürfe mit einem Nichtjuden keine Trauben in der Kelter treten, wegen der Lehre R. Honas;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.