Avoda Sara — Blatt 56b
1Nach Raba aber, der diesen Unterschied nicht macht, streiten hierüber drei Autoren.
2WAS SICH IN DER KUFE BEFINDET, IST VERBOTEN, UND WAS ZURÜCKBLEIBT, ERLAUBT. R. Hona sagte: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn er den [Rest aus dem] Seihkorb nicht zurück in die Kelter geschüttet hat, wenn er aber den [Rest aus dem] Seihkorbe zurück in die Kelter geschüttet hat, so ist er verboten. –
3Der Seihkorb selbst kann ja nur durch den Strahl verboten werden, somit wäre also hieraus zu entnehmen, daß der Strahl als Verbindung gelte? – Wie R. Ḥija erklärt hat, wenn er aus der Flasche in die Höhe stieg, ebenso ist auch hierbei zu erklären, wenn er aus der Kufe in die Höhe stieg.
4Einst fragte man einen Knaben, der mit sechs Jahren den Traktat vom Götzendienst studierte, ob man mit einem Nichtjuden in der Kelter Trauben treten dürfe. Dieser erwiderte: Man darf mit einem Nichtjuden Trauben in der Kelter treten. – Er libiert ja aber [den Wein] mit den Händen!? – Wenn er die Hände umwickelt. – Er libiert ihn ja aber mit den Füßen!? – [Die Berührung] mit den Füßen macht ihn nicht zu Libationswein.
5Einst ereignete es sich in Nehardea͑, daß ein Jisraélit und ein Nichtjude zusammen Wein traten; da verzögerte Šemuél [die Entscheidung] bis nach Ablauf von drei Festen. – Weshalb: wollte man sagen, weil er dachte,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.